Tim Wullbrandt

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Tim Wullbrandt

Tim Wullbrandt

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Tim Wullbrandt ist Gründungspartner der Kanzlei WULLBRANDT Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt ist Fachanwalt für Strafrecht. Aufgrund seiner Erfahrung in der Führung strafrechtlicher, teils sehr medienwirksamer Mandate sowie gezielter Weiterbildungen ist er Spezialist in der strafrechtlichen Beratung sowie in der Strafverteidigung vor den Ermittlungsbehörden und Strafgerichten.

Rechtsanwalt Wullbrandt berät bundesweit Einzelpersonen und Unternehmen insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Gewaltdelikte und Jugendstrafsachen. Er übernimmt Pflichtverteidigungen und Haftsachen.

Vor Gründung der Kanzlei WULLBRANDT Rechtsanwälte war Tim Wullbrandt zunächst für einige Jahre als Unternehmensanwalt mit Spezialisierung im Bereich Insolvenzrecht und Forderungsmanagement tätig. In diesem Rahmen absolvierte er den Fachanwaltskurs zum Fachanwalt für Insolvenzrecht und ist gemäß §§ 4, 15 FAO geprüft. Rechtsanwalt Wullbrandt berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im Rahmen jeglicher insolvenzrechtlicher Verfahren. Er ist insbesondere für Geschäftsführer und Gesellschafter von Unternehmen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten tätig.

Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten von Herrn Wullbrandt gehören das Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie die zivilrechtliche Prozessführung.

Bereits vor der Zulassung zur Anwaltschaft war Tim Wullbrandt in den internationalen Großkanzleien Linklaters LLP und Ashurst LLP im Bereich Bankrecht / Internationale Kredite tätig. Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, wobei er bereits während des Studiums für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young tätig war.

Rechtsanwalt Wullbrandt spricht fließend Englisch.