BUNDEKABINETT BESCHLIESST NEUE GESETZE UM FOLGEN DER CORONA-KRISE ABZUMILDERN

Ein Paragraph vor petrolfarbenem Hintergrund

Das Bundeskabinett hat heute, am 23. März 2020, die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Damit versucht die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland bei kleineren Unternehmen und Privatleuten zumindest abzumildern. Wir erläutern hier die einzelnen neuen Regelungen und deren Folgen. 

 

Bundeskabinett beschließt neue Gesetze um Folgen der Corona-Krise einzudämmen

Im Zuge der Corona-Pandemie haben die Länder – zuletzt aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern – weitreichende Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung durch das Coronavirus erlassen. Diese Beschlüsse und Verordnungen beinhalten unter anderem die Schließung aller nicht systemrelevanten Geschäftsbetriebe sowie umfangreiche Kontaktsperren und Ausgangsbegrenzungen. Die (internationalen) Börsen sind bereits seit Wochen in einem dramatischen Sturzflug, eine Vielzahl von Unternehmen hat zum heutigen Tag bereits Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter angemeldet. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie treffen somit sowohl Unternehmen aller Größen wie auch Privatleute in ganz besonderem Maß.

Die Bundesregierung hat nun eine erste Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um die Folgen der Krise so schnell und weit wie möglich einzudämmen. Diese Änderungen betreffen eine Reihe von Regelungen im Zivilrecht, im Insolvenzrecht sowie im Strafrecht. Wir möchten Ihnen die neuen Gesetze und Regelungen hier einmal nach Themengebieten sortiert aufzeigen und erläutern.

In welchen Bereichen / für wen gibt es Änderungen?

Die wohl bedeutendste Änderung: Die Insolvenzantragspflicht bei Fällen, in denen die Insolvenz nur aufgrud der Corona-Krise beantragt werden müsste, wird zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.

Hier erfahren Sie mehr zu den Änderungen im Insolvenzrecht.

Es treten schwerwiegende Änderungen im hinblick auf das Kündigungsschutzrecht ein. Vermieter dürfen Mieter nicht wegen Mietausfall kündigen, wenn dieser durch die Corona-Krise bedingt ist.

Mehr zu den Änderungen im Mietrecht erfahren Sie hier.

Es wird ein Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher sowie eine gesetzliche Stundungsregelung eingeführt für Fälle, in denen Verbraucher aufgrund der Corona-Krise ihre Verbraucherdarlehen und Laufzeitverträge nicht zurückführen können.

Mehr zu den Änderungen im Verbraucherrecht erfahren Sie hier.

Es werden Regelungen eingeführt, die Versammlungen auch bei bestehenden Kontakt- und Ausgangsverboten ermöglichen. So soll die Funktionsfähigkeit von Vereinsorganen und WEGs erhalten bleiben.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Es wird eine Regelung eingeführt, wonach Strafprozesse für mehrere Monate unterbrochen werden können ohne die Hauptverhandlung neu zu beginnen.

Mehr dazu erfahren Sie hier.