Als ob das Verfahren gegen die personellen Überbleibsel der NSU vor dem Oberlandesgericht München nicht sowieso schon unfassbar aufwändig und langwierig (es fanden bereits über 250 Hauptverhandlungstage statt und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht), absonderlich (die Hauptangeklagte Zschäpe sagt bislang kein Wort, beantragt aber ab und an die Entpflichtung ihrer Verteidiger, Stellt Strafanzeigen gegen diese und hat jetzt sogar einen vierten Verteidiger bekommen) und und unübersichtlich (den Angeklagten und deren Verteidigern sitzen immerhin eine Unmenge Tatopfer als Nebenkläger einschließlich deren Anwälte gegenüber wäre), nimmt das gesamte Verfahren nun eine ganz andere absonderliche Wendung!

Vermeintliches NSU-Opfer existiert gar nicht – Anwalt vertrat Phantom

Nachdem es bereits zu Beginn dieser Woche zu Querelen zwischen einem Nebenklagevertreter aus Eschweiler und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzel gab, ist nach Berichten von Spiegel ONLINE heute die Bombe – man entschuldige mir diesen Ausdruck – endgültig geplatzt. Der Rechtsanwalt aus Eschweiler vertrat im Rahmen des NSU-Prozesses die (angebliche) Nebenklägerin „Meral K.“, welche angeblich bei dem Nagelbombenanschlag des NSU im Juni 2009 in der Kölner Keupstraße Verletzungen davongetragen hätte.

Opfer lange Zeit für Gericht unauffindbar

Die Dame war, wie SO berichtet, bereits mehrfach als Zeugin geladen worden und nie zu den geplanten Vernehmungen erschienen. Mal wegen eines Zusammenbruchs auf dem Weg zum Gericht, mal wegen eines angeblich verpassten Fluges aus der Türkei. Dort soll sie sich nach den Angaben ihres Anwalts auch zuletzt befunden haben. Das Gericht hatte den Anwalt bereits zu Beginn dieser Woche in die Mangel genommen und verlangte Aufklärung über den Verbleib der Zeugin und Auskunft darüber, wann er zuletzt Kontakt mit ihr gehabt habe. Eine belastbare Antwort darauf fand der eschweiler Anwalt nicht.

Gericht drohte Anwalt bereits Ermittlungen an – Anwalt legt Mandat nieder

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Götzl drohte dem Anwalt daraufhin bereits Ermittlungen über den Verbleib der Zeugin an. Heute nun kam heraus, dass das vermerintliche Opfer „Meral K.“ voraussichtlich gar nicht existiert. Die Existenz dieser Person sei ihm, so der Anwalt, von einem Kollegen offensichtlich nur vorgetäuscht worden. Der Anwalt hat – so berichtet Spiegel Online –  an diesem Freitag sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren gebeten. Er hat nach eigenen Angaben zudem Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Zulassung zur Nebenklage nur aufgrund eines gefälschten Attestes

Das Opfer „Meral K.“ war nur auf Grundlage eines ärztlichen Attestes als Nebenklägerin zugelassen worden, das der Anwalt im April 2013 an das Oberlandesgericht gefaxt hatte. Ein Arzt hatte es am 9. Juni 2004 erstellt, kurz nach dem Anschlag.  SPIEGEL ONLINE hat recherchiert, dass ein anderer Anwalt für den anderen Nebenkläger denselben Arztbericht eingereicht hatte, nur wird einmal Meral K. als Patientin genannt, einmal der andere Nebenkläger. Handschrift, Schriftbild, Inhalt, Datum und Unterschrift sind identisch. Am Oberlandesgericht ist dies offenbar nicht aufgefallen. Der Anwalt von „Meral K.“ hatte dem Gericht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE nicht nur das Attest vorgelegt, sondern auch eine „eine Einladung des Bundespräsidenten“ als Begründung dafür vorgelegt, dass es sich bei der Person um ein Opfer des Nagelbombenanschlags handele. Lediglich auf dieser Grundlage wurde die Person als Nebenklägerin zugelassen. Bei dem Dokument, das er als Anlage an das Gericht sandte,  hatte es sich jedoch um eine Einladung des damaligen Münchener Oberbürgermeister Christian Ude gehandelt, welche „An die Opferfamilien der rechtsextremen Mordserie“ adressiert war – namentlich ist in dem Schreiben gar kein Opfer genannt. Der Anwalt erwähnt in seinem Fax an das Gericht auch eine Vernehmung seiner Mandantin durch die Kölner Polizei, die es wohl nie gegeben hat.

Höchst fragwürdiges Gebaren bei Mandatsakquise – Anwalt zahlt Kollegen Provision für Vermittlung

Wie sich aus der nun vorgelegten Stellungnahme des Anwalts aus Eschweiler ergibt, hat dieser dem genannten Kollegen sogar eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt.

Die Folgen indes dürften für beide Anwälte – Vermittler und vermittelten – erheblich sein. Zum einen dürfte bei der wissentlichen „Vermittlung“ einer nicht existenten Person als Mandat gegen Provision unschwer ein Betrug zu bejahen sein. Da dieser hier auch noch mit einer Reihe von Berufspflichtverstößen einhergeht, kann bei einem eventuellen Schuldspruch wohl mit Sicherheit mit einem entsprechenden Berufsverbot gerechnet werden.

Schaden bei Justizkasse dürfte sich bei über 250.000 EUR bewegen

Äußerst empfindlich wird die Sache jedoch für den Anwalt aus Eschweiler auch dann, wenn er immerhin nachweisen kann, dass er hier diesem Betrug aufgesessen ist. Denn: Ihn dürfte nun jedenfalls eine gewaltige Regressnahme der Landesjustizkasse erwarten. Man kann im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass der als Nebenklagevertreter beigeordnete Kollege, der an allen mittlerweile 263 Sitzungstagen teilnahm, pro Tag im Schnitt 1.000,00 EUR an Gebühren bei der Staatskasse geltend gemacht hat. Jegliche Zahlung, die hier auf die Festsetzungsanträge erfolgt ist, dürfte nun sehr kurzfristig von der Justizkasse zurückgefordert werden – im schlimmsten Fall also bereits über 250.000,00 EUR.

Nebenklage unbekannter Weise möglich – Verfahren versinkt im Chaos

Durch diesen Vorgang tritt daneben auch wieder einmal zu Tage, in welch seltsamen Bahnen ab und an derartige Mandate, gerade bei der Vertretung einer Nebenklage im Strafverfahren ablaufen. Da das Tatopfer persönlich nicht am gesamten Prozess teilnehmen muss ist es wie hier durchaus möglich, dass ein Anwalt eine solche Nebenklage führen kann, ohne seinen Mandanten jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Dabei darf auch nicht übersehen werden, welche (finanziellen) Begehrlichkeiten ein solches „Monsterverfahren“ in jedem einzelnen wecken kann – was dann gelegentlich auch einmal zur Anwendung unlauterer Mittel bei der Erlangung eines solchen Mandats führt. Im hiesigen Fall zeigt sich daneben um so mehr, in welch chaotischen administrativen Bahnen das Verfahren läuft.

Der Anwalt aus Eschweiler indes hat extra für das NSU-Verfahren sein Stadtratsmandat aufgegeben, um sich vol und ganz dem Prozess widmen zu können. Jetzt dürfte er wieder jede Menge Zeit haben, um sich um andere Dinge zu kümmern. Möglicherweise bald sogar mehr als ihm lieb ist.


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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Im vergangenen Spätherbst feierte die Ermittlungsgruppe Eigentum des Polizeipräsidiums Mannheim in der Region um Heidelberg große Erfolge – gleich mehrere georgische Einbrecherbanden wurden nach ihren vermeintlichen Beutezügen festgenommen. Nun, fast ein Jahr nach den Festnahmen, startet am heutigen 30. September das nächste Großverfahren gegen eine der vermeintlichen Gruppierungen vor dem Landgericht Heidelberg.

Tim Wullbrandt als Strafverteidiger in Großverfahren am Landgericht Heidelberg aktiv

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg wirft den in diesem Verfahren insgesamt 6 Angeklagten vor, sich spätestens ab dem 31. Juli 2014 einer Bande angeschlossen zu haben, um in deren Rahmen eine Vielzahl von Wohnungseinbrüchen in Heidelberg und Umgebung zu begehen.

Angeklagte Teil einer internationalen Bande?

Dabei hätten alle Angeklagten gewusst, dass die Bande aus einer Vielzahl weiterer Bandenmitglieder bestanden habe und international verzweigt gewesen sei. Die einzelnen Angeklagten hätten dann in der Zeit ab September 2013 bis zu ihren Festnahmen im November 2014 u.a. im Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtgebieten von Heidelberg und Mannheim insgesamt 44 Ladendiebstähle und Einbrüche durchgeführt – mit einem Gesamtschaden im Bereich von ca. 450.000 EUR. Dabei hätten die Angeklagten sowohl Schmuck, Wertsachen, Elektronik und teils erhebliche Bargeldbeträge aus den einzelnen Wohnungen und Häusern entwendet.

Hauptverhandlung vermutlich bis Dezember

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Heidelberg hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 23 Zeugen geladen und 16 Hauptverhandlungstermine bis in den Dezember hinein angesetzt. Alleine die Anklage der Staatsanwaltschaft Heidelberg umfasst über 150 Seiten, die Angeklagten sitzen seit ihren Festnahmen im Jahr 2014 in verschiedenen Gefängnissen in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft.

Den Angeklagten werden verschiedene Tatbeteiligungen – auch im Zusammenhang mit ihrer von der Staatsanwaltschaft vermuteten Stellung innerhalb der internationalen Organisation – vorgeworfen. Der Tatvorwurf lautet auf besonders schweren Diebstahl. Einer der Angeklagten wird in dem Verfahren vom Heidelberger Strafverteidiger Tim Wullbrandt zusammen mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Rüdiger Betz verteidigt.

Beweislage unklar

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat derzeit insgesamt 41 Fälle angeklagt. Ob diese Taten indes tatsächlich überhaupt durch die Angeklagten begangen wurden ist nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen unklar. Das Gericht wird sich in den vorsichtshalber bis Dezember anberaumten Sitzungstagen ein Bild davon machen. Hierzu sind mindestens 23 Zeugen geladen, dazu Sachverständige, Dolmetscher, Polizeibeamte.

Terminhinweis Landgericht Heidelberg


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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Landgericht Heidelberg startete am 14. September der Prozess gegen eine vierköpfige Georgische Einbrecherbande.

Prozess gegen 4 plus 1 georgische Einbrecher am Landgericht Heidelberg beginnt

Den angeklagten drei Männern und einer Frau im Alter zwischen 22 und 43 Jahren stammen allesamt aus Georgien. Ihnen wird durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, im Prozess vertreten durch Oberstaatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis, vorgeworfen, in 33 Fällen einen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahl mit einem Gesamtschaden von über 144 000 Euro begangen zu haben. Bei einigen der Einbrüche hätten sich die Opfer noch schlafend in der Wohnung befunden. Die Einbrüche fanden in den Heidelberger Stadtteilen Neuenheim und Pfaffengrund statt.

Angeklagte schweigen vor Gericht

Das Verfahren verspricht, eine zähe und langwierige Sache zu werden. Die Ermittlungsakten umfassen mehrere tausend Blatt, das Gericht hat insgesamt bisher 59 Zeugen geladen und sieben Verhandlungstage angesetzt. Ob diese jedoch ausreichen wird sich noch zeigen – die Angeklagten, einer davon verteidigt durch meinen Heidelberger Kollegen RA Patrick Welke,  selbst schweigen zu Prozessbeginn sowohl zu den Vorwürfen als auch zu ihren persönlichen Verhältnissen. Immerhin:

Ein Bandenmitglied erst vor kurzem in der Schweiz gefasst und ausgeliefert

Der Anklage zufolge stammen alle Beteiligten aus der selben Stadt in Georgien und kamen ab Juli 2014 einer nach dem anderen nach Deutschland. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach bestand die Bande aus insgesamt fünf Mitgliedern. Das fünfte Mitglied, welches bis vor Kurzem noch mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war, wurde inzwischen aber in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Bande soll während ihrer Zeit in Deutschland im Schlierbacher Rombachweg gewohnt haben – wo auch die Beute sortiert und zwischengelagert wurde.

Mehrere parallel operierende georgische Einbrecherbanden

Nach mehreren beispiellosen Einbruchserien iin Heidelberg im letzten Jahr erhöhte die Polizei die Präsenz und so gelang es, zwei der Angeklagten im November 2014 auf frischer Tat zu ertappen. Nach jetziger Kenntnis operierten zu dieser Zeit zeitgleich zwei voneinander völlig unabhängige Einbrecherbanden aus Georgien in Heidelberg, so war es auch in Bezug auf die andere Bande im November 2014 zu diversen Festnahmen gekommen.

Die Verhandlung wird am Montag, 21. September, um 8.45 Uhr im Saal 1 des Landgerichts fortgesetzt.


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Am vergangenen Wochenende lieferte die Schweiz einen 23-jährigen Georgier nach Deutschland aus der im Verdacht steht, als Mitglied einer Bande im Jahr 2014 im Raum Heidelberg an mindestens 35 Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Heidelberg in der Schweiz festgenommen und am vergangenen Wochenende in Rheinfelden der Bundespolizei übergeben.

Festnahme: 23-jähriger Georgier mutmaßlich Mitglied einer Einbrecherbande

Der aus Georigen stammende Mann soll an Einbrüchen beteiligt gewesen sein, bei welchen über 140.000,00 EUR Schaden entstanden sind. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, komplettiert er damit eine Einbrecherbande, gegen welche bereits vor drei Wochen Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben worden war.

Verfahren gegen Bandenmitglieder vor dem Landgericht Heidelberg

Zunächst hatte das Gericht nur von vier Mitgliedern, drei Männer im Alter von 22, 32 und 43 Jahren und einer 34-jährige Frau, berichtet; aus ermittelungstaktischen Gründen hielt es die Staatsanwaltschaft geheim, dass noch nach einem 23-Jährigen per internationalem Haftbefehl gefahndet wurde. Der Haftbefehl gegen den nun festgenommenen Mann wurde diesem am vergangenen Montag in Lörrach verkündet. Dem Mann werden 35 Fälle von versuchtem oder vollendetem schweren Bandendiebstahl zur Last gelegt.

Über 35 Einbrüche in Heidelberg und Umgebung – 140.000 EUR Schaden

Wie die RNZ berichtet brach die Gruppe, deren Mitglieder alle aus Georgien stammen, in wechselnder Besetzung in Heidelberg, Dossenheim, Plankstadt und Eberbach von Juli bis Dezember letztes Jahr ein. Dabei stahlen sie vor allem Schmuck, Bargeld und Elektronikartikel im Gesamtwert von über 140 000 Euro. Mittlerweile konnten die meisten Gegenstände nach Wohnungsdurchsuchungen in Heidelberg und Eppelheim den Besitzern zurückgegeben werden.

Das Verfahren gegen den nun festgenommenen ist von dem Verfahren gegen die anderen Bandenmitglieder abgetrennt. Gegen die übrigen Mitglieder der Bande wurde bereits Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben, hier startet der Prozess im September. Wann es zu dem Verfahren gegen das nun festgenommene mutmaßliche Bandenmitglied kommt ist unklar.


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Der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg befasste sich gestern, am 06.07.2015 in seiner Sitzung weiter mit der Aufklärung der Frage, ob es Verbindungen zwischen dem deutschen Ableger des Ku-Klux-Klans und der rechtsradikalen Terrorzelle NSU gab. Diese Verbindung drängt sich derzeit auf, da der Chef der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter Mitglied des Ku-Klux-Klans war.

Kutten, Fackeln, Kreuzverbrennungen – Ex-Frau von Klangründer Achim S. berichtet von Ritualen

Die Ex-Frau von S., Yvonne F., selbst ehemals Mitglied in dem rassistischen Geheimbund, berichtete vor dem Gremium aufgewühlt vom Martyrium in ihrer Ehe. Ihr Mann habe sie so geschlagen, dass sie 2002 ins Frauenhaus ging. Sie stellte ihren Partner, von dem sie sich 2004 endgültig getrennt hat, als „total durchgeknallten“ und brutalen Menschen dar. Er habe gesagt: „Nennt mich Gott.“.

Sie erzählte unter anderem von Ritualen mit Kutten, Fackeln und Kreuzverbrennungen. „Es war der Horror, mit dem Mann zusammen zu sein“, sagte die Pflegeassistentin. Der deutsche Ableger des Klans habe seinerzeit nur aus 8 oder 9 Mitgliedern bestanden – zwei davon der Gründer, ihr Ehemann, und sie selbst. Im Jahr 2002 allerdings habe Achim S. die Führung des Klans abgegeben. Sie selbst hat 2009 mit der rechten Szene gebrochen.

Rechtsanwalt Wullbrandt als Zeugenbeistand im Untersuchungsausschuss

In der Funktion als Zeugenbeistand wurde die Ex-Frau des Klangründers bei Ihrer Vernehmung im Untersuchungsausschuss im Landtag von Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, Heidelberg, begleitet. Vor den Untersuchungsausschüssen des Bundestages und der Landtage ist das Recht auf Hinzuziehung eines anwaltlichen Zeugenbeistands gewährleistet.

Einen ausführlichen Bericht über die Geschehnisse des gestrigen Tages im NSU-Untersuchungsausschuss BW erhalten Sie auf den Webseiten des SWR Fernsehens: SWR Fernsehen – „Nennt mich Gott“ (Externer Link)

 

 

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Im Prozess gegen vier Männer, denen ein brutaler Raubüberfall in Hessental vorgeworfen wird, hat das Opfer vor der Strafkammer des Landgerichts Heilbronn ausgesagt. Der 37-Jährige ist der ältere Bruder des Hauptangeklagten.

Streit zwischen Brüdern eskaliert

Was war passiert? Die Angeklagten sollen am 30.11.2014 zum Wohnhaus des Geschädigten, dem Bruder des Hauptangeklagten, in Schwäbisch Hall gefahren sein. Dort sollen zwei der Angeklagten sich vermummt mit dem Haustürschlüssel des Hauptangeklagten in das Wohngebäude und in die dortige Wohnung des Geschädigten begeben haben. In der Wohnung sollen sie den Geschädigten getreten, gefesselt, bedroht und von ihm verlangt haben, den Verwahrort seiner EC- und Kreditkarte sowie die dazugehörige PIN herauszugeben. Die Bankkarten sollen sie sodann den beiden anderen Angeklagten übergeben haben, die im Auto gewartet haben und sodann zu verschiedenen Banken gefahren sein sollen, um Geld abzuheben, was jedoch misslungen sein soll. In der Zwischenzeit sollen die in der Wohnung verbliebenen zwei Angeklagten dort Stehlgut zusammengetragen haben. Dieses sollen alle vier Angeklagten nach Rückkehr der beiden im Auto befindlichen Angeklagten gemeinsam verladen haben. Den Geschädigten, der mehrere Verletzungen erlitten haben soll, sollen die Angeklagten in gefesseltem Zustand in der Wohnung zurückgelassen haben.

Anklage wegen schweren Raubes

Der Prozess vor dem Landgericht Heilbronn begann bereits am 22. Mai. Die Verteidigung des Hauptangeklagten – der jüngere Bruder des Opfers – hat der Heidelberger Rechtsanwalt Patrick Welke übernommen. Alle Angeklagten haben bereits am ersten Prozesstag Geständnisse abgelegt.

Im Fortsetzungstermin am vergangenen Mittwoch vernahm das Gericht weitere Zeugen zur Tat. Darunter befand sich ein älterer Bekannter der Angeklagten, welchen diese in Ihren Aussagen als Ideengeber und Organisator des Überfalls angaben. Da dieser Zeuge, gegen der bislang kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, durch die anderen Angeklagten unmittelbar belastet wird, besteht bei seiner eigenen Aussage jederzeit die Gefahr, dass er sich selbst belastet. Um dies zu vermeiden stehen dem Zeugen umfangreiche Aussageverweigerungsrechte zu – zudem ist er berechtigt, sich bereits im Rahmen der Zeugenaussage von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten zu lassen.

Rechtsanwalt Wullbrandt als Zeugenbeistand

Die Funktion des Zeugenbeistands im Strafverfahren für den belasteten Zeugen hat im hiesigen Verfahren Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

Das Verfahren wird fortgesetzt.. Mit einem Urteil ist frühestens am 08. Juli zuz rechnen.

 

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kaiserslautern ging heute nach dem dritten Verhandlungstag das Strafverfahren gegen einen jungen Mann aus Eisenberg zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte dem 34jährigen zur Last gelegt, im November 2014 in Eisenberg im Rahmen eines Streits mit einer Personengruppe eine scharfe Schusswaffe gezogen und versucht zu haben, auf zumindest eine der Personen in Tötungsabsicht gezielt zu haben.

Anklage wegen versuchten Totschlags und Waffenbesitzes

Die Anklage lautete daher auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit illegalem Waffenbesitz und Besitz von Munition. Hätten sich diese Tatvorwürfe bestätigt, wäre wohl mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu rechnen gewesen. Der Angeklagte J. war in dem Verfahren durch mich, Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, sowie meinen hoch geschätzten Kaiserslauterer Kollegen, Rechtsanwalt JR Günter Schmidt, verteidigt. Die Kammer des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Alexander Schwarz verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

10 Monate auf Bewährung – Totschlagsverdacht nicht bewahrheitet

Landgericht Kaiserslautern | Strafverteidiger Tim Wullbrandt

Landgericht Kaiserslautern

Im Verlauf des Verfahrens hatte das Gericht 15 Zeugen vernommen, darunter die Gruppe von 4 Personen, welche unser Mandant nach Auffassung der Anklage mit der Waffe bedroht haben soll. Nach den Aussagen der vermeintlichen Opfer waren diese von unserem Mandanten grundlos angegriffen worden – allerdings fand dieser Angriff bei jeder einzelnen Aussage der Opfer an anderer Stelle und in anderer Konstellation statt. Die im Anschluss vernommenen Nachbarn aus den umliegenden Mehrfamilienhäusern ergaben eine gänzlich andere Sicht der Dinge. Demnach waren es die vermeintlichen Opfer, welche gemeinschaftlich auf den zum Tatzeitpunkt stark unter Drogeneinfluss stehenden Angeklagten eingeschlagen hatten. Letztlich bestätigt wurde dies durch ein im Gerichtssaal vorgespieltes Handyvideo eines jugendlichen Zeugen, welcher Teile des Geschehens gefilmt hatte.

Widersprüchliche Zeugenaussagen – Handyvideo im Gerichtssaal vorgespielt

Danach war auch zur Überzeugung des Gerichts klar, dass der angeklagte versuchte Totschlag jedenfalls nicht mehr nachweisbar war. Die Verurteilung erfolgte daher „lediglich“ wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung, wobei unser Mandant den illegalen Waffenbesitz bereits an ersten Verhandlungstag vollumfänglich eingeräumt hatte.

Zwar hatte am zweten Verhandlungstag ein psychiatrischer Sachverständiger ausgeführt, dass der Angeklagte schwer drogenabhängig sei und grundsätzlich einer langfristigen Therapie bedürfe. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten indes lediglich zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten mit der Auflage, eine ambulante Drogentherapie durchzuführen. Von einer Verurteilung zu einer stationären Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB hatte das Gericht abgesehen. Der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz führte in der Urteilsbegründung dazu aus, dass eine solche Unterbringung – so hatte es zuvor der Sachverständige angeregt – mindestens zwei Jahre hätte dauern müssen, um zu Erfolg zu führen. Eine solch lange Unterbringung sei jedoch in Anbetracht der am Ende festgestellten Taten unverhältnismäßig hoch gewesen.

Seit November in Untersuchungshaft – Angeklagter verlässt Gericht als freier Mann

Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass unser Mandant sich bereits seit der Tat im November, also bereits seit 6 Monaten, in der JVA Frankenthal in Untersuchungshaft befunden habe. Die Zeit der Untersuchungshaft ist auf die ausgeurteilte Freiheitsstrafe anzurechnen. Der Haftbefehl gegen unseren Mandanten wurde noch mit Urteilsverkündung aufgehoben – er verließ den Gerichtssaal in Begleitung seiner Familie, als freier Mann.

 

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Tim Wullbrandt | Strafverteidiger | Heidelberg & Wörrstadt

Vor dem Landgericht Göttingen ging heute der aufsehenerregende Prozess gegen den früheren Leiter des Lebertransplantationszentrums in Göttingen, Aiman O., nach über 60 Verhandlungstagen zu Ende. Der angeklagte Mediziner wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Durch Manipulationen den eigenen Patienten schneller zu Spenderorganen verholfen

Was war geschehen? Dem 47jährigen Arzt wurden nicht etwa tatsächliche Kunstfehler oder gar „direkte“ Tötungshandlungen vorgeworfen. Die von ihm transplantierten Organe retteten mit Sicherheit eine Vielzahl von Leben. Was den Mediziner auf die Anklagebank brachte war vielmehr die Tatsache, dass er Patientendaten manipuliert hatte und so seinen Patienten zu besseren Platzierungen auf den Transplantationslisten verhalf. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er damit den Tot der von ihrer eigentlichen Platzierung auf der Liste verdrängten Personen zumindest billigend in Kauf genommen haben – sie klagte ihn daher wegen elffachen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen an. Den Vorwurf der dreifachen gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge begründete Sie damit, der Angeklagte habe in drei Fällen Organe transplantiert, obwohl dies nicht zwingend nötig gewesen wäre – die Patienten waren nach den Transplantationen an Komplikationen verstorben.

Elffacher versuchter Totschlag und dreifache gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt

Tim Wullbrandt || Strafrecht in MannheimDie Strafkammer des Landgerichts Göttingen hatte im Verlauf des Verfahrens – welches bereits im Jahr 2013 begonnen hatte – über 100 Zeugen vernommen und neun Gutachter gehört. Die Staatsanwalt hatte mit Ihrer Anklage jurisisches Neuland betreten und wegen des angeklagten elffachen versuchten Totschlags acht Jahr Haft gefordert. Indem Aiman O. seine eigenen Patienten durch die Manipulationen auf der Warteliste für Spendeorgane nach vorne gepusht hat, habe er billigend in Kauf genommen, dass die verdrängten Personen kein Organ erhielten und möglicherweise hätten sterben können. Den Untersuchungsberichten folgend kam es in Göttingen zu 61 bis 79 Verstößen – es wurden 85 bzw. 105 Fälle untersucht, wobei 34 Mal die Werte der Patienten gefälscht worden sein sollen. Ob der Angeklagte hierfür – auch vor dem Hintergrund des enormen Aufwands – alleine verantwortlich war ist noch immer fraglich. Er war zwar der ausführende Chirurg, betreut aber wurden die Patienten auch von dem Gastroenterologen R.. Auch er ist von der Klinik beurlaubt und gilt als Beschuldigter. Die Entscheidung, ob auch er angeklagt wird, dürfte wohl vom Ausgang des hiesigen Verfahrens abhängen.

Staatsanwalt forderte acht Jahre Haft – die Verteidigung forderte Freispruch

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung jedoch dem Antrag der Strafverteidiger des Angeklagten auf Freispruch. Es sah zunächst den Vorwurf der dreifachen gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge durch unnötige Transplantationen und mangelnde Aufklärung der Patienten nach Einvernahme der Zeugen und Sachverständigen als widerlegt an. Nach der Überzeugung des Gerichts habe der Angeklagte Patientendaten manipuliert, um die Wartelistenposition zu verbessern. Zum Zeitpunkt der Taten sei dies jedoch – so das Gericht – nicht strafrechtlich relevant gewesen. Der Angeklagte sei daher – trotz der moralischen Verwerflichkeit seines Handelns – freizusprechen gewesen.

Gesetzesänderungen erst ab 2013

Nachdem der hier verhandelte Skandal im Jahr 2012 ans Licht gekommen war hatten bereits Gesetzgeber und Ärzteschaft hektisch reagiert. Die Bundesärztekammer hatte unter anderem schärfere Kontrollen und ein Mehraugenprinzip bei der Vergabe von Spenderorganen eingeführt. So darf mittlerweile nicht mehr nur noch der behandelnde Arzt darüber entscheiden, ob ein Patient auf die Warteliste für Spenderorgane aufgenommen wird. Außerdem hatte der Bundestag bereits beschlossen 2013, dass Ärzte, die Patientendaten verändern und Wartelistenplätze verfälschen, mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft werden.

Freispruch von allen Tatvorwürfen

Der Freispruch zu Gunsten des Arztes dürfte zumindest auf Seiten der Staatsanwaltschaft für Unmut sorgen. Es ist davon auszugehen, dass diese die Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof anstreben wird – auch um die Frage, ob ein Totschlag auch durch ein solch „indirektes“ Einwirken auf die Lebenssphäre des Opfers möglich ist, einer höchstrichterlichen Klärung zukommen zu lassen.

Bis es soweit ist empfehle ich hier noch den sehr lesenwerten Artikel zu den Geschehnissen im Vorfeld des Prozesses aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 04.08.2012.

 

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am kommenden Montag, den 04.05.2015 beginnt vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen 4 Jugendliche und Heranwachsende aus Mannheim. Den Angeklagten wird unter anderem Einbruchdiebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Anklage wie aus dem Fernsehen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die vier Beschuldigten LB, AB., M und S liest sich wie das Drehbuch zu einem spannungsgeladenen Actionfilm aus Hollywood.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum von Mitte August 2013 bis Anfang März 2014 in wechselnder Zusammensetzung 30 Straftaten begangen. Dabei soll es sich in 22 Fällen um überwiegend vollendete Einbruchsdiebstähle in Bäckereien (8 Fälle), Einfamilienhäuser (5 Fälle), Gaststätten ( 3 Fälle), Autogeschäfte (2 Fälle), Schmuckgeschäfte (2 Fälle), in ein Handygeschäft (1 Fall) und in die Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung (1 Fall). An diesen, nur in wenigen Fällen im Versuch stecken gebliebenen Einbruchsdiebstählen sollen der Angeklagte LB. in 17 Fällen, der Angeklagte M. in 15 Fällen, der Angeklagte AB. in 7 Fällen und der Angeklagte S. in 9 Fällen beteiligt gewesen sein, wobei außer dem bereits erwachsenen Angeklagten LB. alle anderen Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten 16 bzw. 17 Jahre alt und damit Jugendliche gewesen sein sollen.

Bei Einbrüchen auch mehrere Porsche gestohlen

In allen Fällen des Einbruchs in Einfamilienhäuser soll der Angeklagte LB. beteiligt gewesen sein. Im Rahmen dieser Einbrüche soll der Angeklagte LB. u.a. einen Porsche Panamera, einen Porsche Carrera und einen Fiat Punto entwendet haben.

Mit dem Porsche Panamera soll er gemeinsam mit dem Angeklagten M. auf einer Autobahn den Fahrer eines Pkw aus Verärgerung über dessen Überholmanöver bis zum Stillstand ausgebremst haben. Im Anschluss soll der Angeklagte M. mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf den Fahrer des anderen Pkw gezielt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten LB. und M. ein Kennzeichen von einem Pkw entwendet und an dem entwendeten Porsche Panamera angebracht haben. In fünf Fällen sollen die beiden Angeklagten die Betankung des Porsche Panamera betrügerisch erschlichen haben.

Raubüberfälle in Mannheim

strafrechtDie Angeklagten M und S. sollen gemeinsam einen Kiosk in Mannheim überfallen haben, wobei der Angeklagte M. die Angestellte mit einem Hammer bedroht und dadurch zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 1.150.- veranlasst haben soll, während der Angeklagte S. die Umgebung während der Tatausführung observiert habe.

Abgesehen von dem Angeklagten S., bei dem die Vollstreckung des Haftbefehls außer Vollzug gesetzt worden ist, befinden sich alle anderen Angeklagten derzeit in Strafhaft.

Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Ursprünglich hatte sich das Verfahren gegen fünf Beteiligte gerichtet. Der weitere Beteiligte war der ebenfalls zur Tatzeit noch jugendliche Mannheimer MM., dem seitens der Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf der angeklagten Einbrüche zur Last gelegt wurde. MM., der von den beiden Heidelberg Strafverteidigern Tim Wullbrandt und Patrick Welke verteidigt wurde, musste sich bis zum Februar diesen Jahres noch vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim in einer anderen Sache verantworten, wegen der er derzeit eine Haftstrafe in der JVA Adelsheim verbüßt. Ironischer Weise war einer der in dem neuen Verfahren beteiligten Heranwachsenden bereits auch in dem vorhergehenden Verfahren angeklagt und dort zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das nun am Montag startende Verfahren wurde aufgrund der Bemühungen seiner Verteidiger Wullbrandt und Welke gegen den MM. bereits im Vorfeld eingestellt, so dass er sich hier nicht mehr zu verantworten braucht. Sollte der bereits im Vorverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilte S. jedoch auch hier zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dürfte diese wohl kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden – womit sich alle Beteiligten wohl spätestens in der Haft wiedersehen dürften.

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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Kostenlose Unterkunft mit Frühstück – das war das dauernde Ziel eines 52-jährigen Wohnsitzlosen. Genau das bekommt er jetzt auch – aber mit wesentlich weniger Komfort als gewünscht.

52-Jähriger wegen Betrugs und Urkundenfälschung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Presseerklärung mitteilte,hat das Amtsgericht Heidelberg nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Der Wohnsitzlose steht im dringenden Verdacht, sich in mindestens fünf Fällen betrügerisch in Hotels eingemietet zu haben, ohne die Kosten für die Miete und das Frühstück zu bezahlen.

Der unbekannte Hotelgast

Der Beschuldigte ist verdächtig, sich seit Juli 2014 unter verschiedenen Namen sowie unter Vorlage gefälschter Kostenübernahmeerklärungen seines angeblichen Arbeitgebers in Hotels und Pensionen in Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und in Ramstein eingemietet zu haben. Der hierdurch entstandene Schaden betrage fast 6.000,- Euro.

 Kost und Logis frei

Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 27.01.2015 Haftbefehl erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.