Haft für Randale bei „HOGESA“-Krawallen (AG Köln)

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

zu AG Köln , Urteil vom 05.08.2015

AG Köln: 3 Jahre Haft für Hooligan nach „HOGESA“-Krawallen

Knapp neun Monate nach den sogenannten „HOGESA“-Krawallen in Köln hat das Amtsgericht Köln heute einen der damaligen beteiligten Hooligans zu drei Jahren Haft verurteilt. Der entscheidende Richter am Amtsgericht sagte dem Angeklagten mit der Urteilsbegründung, dieser „habe ein Gewaltproblem, das er nicht bearbeite“. Der 24-Jährige Angeklagte, der bereits vor den Krawallen eine Haftstrafe abgesessen hatte und einschlägig vorbestraft war, sei ein „unkontrollierbarer Mensch“.

Polizisten mit Rohr und Flasche beworfen

Der Angeklagte hatte gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft gestanden, bei den Krawallen im Oktober 2014 ein schweres Rohr in Richtung einer Polizeikette geworfen zu haben. Die Beamten wurden dabei nur knapp verfehlt. Zudem beteiligte er sich an der Plünderung einer Bäckerei und bewarf einen weiteren Polizisten mit einer Flasche. Die Verurteilung erfolgte nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls.

Bei Demonstration 49 Einsatzkräfte verletzt

Im Herbst 2014 hatten an der Demonstration, die als Kundgebung gegen Salafisten angemeldet worden war, rund 5.000 Hooligans und Rechtsextremisten unter dem Leitsatz „Hooligans gegen Salafisten – HoGeSa“ teilgenommen. Sie lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei, 49 Einsatzkräfte wurden verletzt.



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