OLG Frankfurt bestätigt hohes Bußgeld wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum per AirBnB

6.000 Euro Bußgeld für die ungenehmigte Vermietung einer Wohnung via AirBnB – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.08.2019 eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestätigt (Az.: 2 Ss-OWi 438/19).

6.000 EUR Bußgeld für ungenehmigte Vermietung via AirBnB

Was war geschehen? Die Betroffene ist Eigentümerin einer Wohnung in Frankfurt am Main. Diese Wohnung hatte sie  in vier Fällen über die Plattform „Airbnb“ für jeweils einige Tage an Feriengäste vermietet. Der Preis pro Nacht betrug dabei zwischen 125 und 150 Euro pro. Die für die Vermietung als Ferienwohnung erforderlichen Genehmigungen besaß die Dame nicht – sie hatte zuvor mehrfach Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt am Main gestellt, diese wurden jedoch alle zurückgewiesen.

AG verhängte Geldbußen von insgesamt 6.000 Euro

Die unerlaubte Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung stellt eine Ordnungswidrigkeit das. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene deshalb mit einem Urteil vom 30.11.2018 zur Zahlung von insgesamt 6.000 Euro Bußgeld verurteilt.

Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Gemäß dieser Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Höhe des Bußgelds soll den vermuteten Gewinn übersteigen

Wie kommt es nun zu einem so hohen Bußgeld? Das Amtsgericht und in der Folge nun auch das Oberlandesgericht sind der Auffassung, dass bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen unter anderem zu berücksichtigen ist, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen. Die Gerichte zielen hier also faktisch darauf ab, dem Beschuldigten nicht nur einfach ein Bußgeld aufzuerlegen, sondern durch die Höhe des Bußgelds auch gleichzeitig eine Entreicherung in Höhe des vermuteten Gewinns durchzuführen.

Spätestens mit dieser Entscheidung ist klar, dass die ungenehmigte Vermietung einer Wohnung in touristisch attraktiven neben einer hohen Renditechance auch ein enormes finanzielles Risiko für den Fall einer Entdeckung mit sich bringt. Kommt es zur Entdeckung der ungenehmigten Vermietung muss jedenfalls mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gerechnet werden, an deren Ende höchstwahrscheinlich ein empfindliches Bußgeld steht.