Geschäftsführerhaftung

Organhaftung

Geschäftsführerhaftung ist ein Thema, mit welchem sich jeder Geschäftsführer einer GmbH oder UG befassen muss! Denn: Die allgemein bekannte Haftungsbeschränkung auf die Stammeinlage der Gesellschaft gilt nur für die Gesellschaft – und nicht für deren Geschäftsführer. Im Rahmen der erheblichen Geschäftsführerhaftung haften GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften mit ihrem persönlichen Vermögen für ihr Handeln und sich hierdurch ergebende Schäden.

Neben der zivilrechtlichen Geschäftsführerhaftung begegnen Geschäftsführer und Vorstände laufend dem Risiko, sich durch vermeintliche Fehler in der Geschäftsführung einer Gesellschaft in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu begeben. Gleichzeitig steigt die Zahl der immer komplexer werdenden Pflichten und Regelwerke, welche Geschäftsführer und Vorstände bei der täglichen Arbeit zu beachten haben.

Wir verteidigen Sie bei sowohl gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung, wie auch im Rahmen von Ermittlungsverfahren sowie Strafverfahren wegen Wirtschaftsdelikten wie Bankrott, Untreue, Insolvenzverschleppung und ähnlichem. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail!

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