Prozesskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe

Klagen, Prozesse und Verfahren kosten Geld und bergen immense Kostenrisiken. Mit der Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Mandanten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine adäquate Finanzierung ihrer Prozessvertretung zu ermöglichen.

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld einer Mandatierung über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe für Ihren Fall.

Kontakt

Heidelberg 06221 – 321 92 70
Wörrstadt 06732 – 94 79 599

Prozesse und Rechtsmittel - WULLBRANDT Rechtsanwälte