Staatsanwaltschaft Kiel stellt Verfahren gegen Ex-HSH-Nordbank-Chef Nonnenmacher ein

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Wie heute bekannt wurde hat die Kieler Staatsanwaltschaft ein gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher laufendes Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung  eingestellt. Der ehemalige Top-Banker muss sich daher wegen dieser Vorwürfe nicht vor Gericht verantworten.

Kein Tatverdacht für falsche Verdächtigung

Die Staatsanwaltschaft nannte als Begründung mangelnden hinreichenden Tatverdacht. Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem weiteren Manager der Bank und unter Mitwirkung eines Sicherheitsunternehmens seinen damaligen Kollegen im Vorstand der Bank, Frank Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. Zur Untermauerung der Anzeige und zum angeblichen Beweis dieser Vorwürfe habe er Beweise fingiert.

Vorwurf fingierter Beweise

«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ sich nicht belastbar beweisen, dass Professor Nonnenmacher um die Unrichtigkeit der mit der Anzeige erhobenen Vorwürfe wusste», erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Die weiteren gegen den anderen Beschuldigten geführten Verfahren würden auch zeitnah abgeschlossen.

Der damalige Vorstand Roth war mit der Begründung fristlos entlassen worden, er habe Interna der Bank an die Presse weitergegeben. Vorgelegte angebliche Beweise stellten sich bald als fingiert heraus. Die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.

Nonnenmacher war von November 2008 bis März 2011 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Die Bank war im Zuge der Finanzmarktkrise in schwere finanzielle Schieflage geraten und musste 2009 von den Haupteigentümern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Weitere Ex-Vorstände zuvor bereits vor Landgericht Hamburg vom Untreuevorwurf befreit

Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Landgericht  Hamburge sechs weitere ehemalige Manager der Bank, einschließlich Nonnenmacher, vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Den Ex-Vorständen war vorgeworfen worden, sie hätten bei dem komplexen und verlustreichen Finanzgeschäft «Omega 55» im Jahr 2007 ihre Pflichten verletzt. Dieser Vorwurf wurde zwar dem Grundsatz nach bestätigt, die Pflichtverletzung sei jedoch nicht so klar oder massiv gewesen, dass eine Verurteilung wegen Untreue begründet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt.