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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kaiserslautern ging heute nach dem dritten Verhandlungstag das Strafverfahren gegen einen jungen Mann aus Eisenberg zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte dem 34jährigen zur Last gelegt, im November 2014 in Eisenberg im Rahmen eines Streits mit einer Personengruppe eine scharfe Schusswaffe gezogen und versucht zu haben, auf zumindest eine der Personen in Tötungsabsicht gezielt zu haben.

Anklage wegen versuchten Totschlags und Waffenbesitzes

Die Anklage lautete daher auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit illegalem Waffenbesitz und Besitz von Munition. Hätten sich diese Tatvorwürfe bestätigt, wäre wohl mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu rechnen gewesen. Der Angeklagte J. war in dem Verfahren durch mich, Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, sowie meinen hoch geschätzten Kaiserslauterer Kollegen, Rechtsanwalt JR Günter Schmidt, verteidigt. Die Kammer des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Alexander Schwarz verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

10 Monate auf Bewährung – Totschlagsverdacht nicht bewahrheitet

Landgericht Kaiserslautern | Strafverteidiger Tim Wullbrandt

Landgericht Kaiserslautern

Im Verlauf des Verfahrens hatte das Gericht 15 Zeugen vernommen, darunter die Gruppe von 4 Personen, welche unser Mandant nach Auffassung der Anklage mit der Waffe bedroht haben soll. Nach den Aussagen der vermeintlichen Opfer waren diese von unserem Mandanten grundlos angegriffen worden – allerdings fand dieser Angriff bei jeder einzelnen Aussage der Opfer an anderer Stelle und in anderer Konstellation statt. Die im Anschluss vernommenen Nachbarn aus den umliegenden Mehrfamilienhäusern ergaben eine gänzlich andere Sicht der Dinge. Demnach waren es die vermeintlichen Opfer, welche gemeinschaftlich auf den zum Tatzeitpunkt stark unter Drogeneinfluss stehenden Angeklagten eingeschlagen hatten. Letztlich bestätigt wurde dies durch ein im Gerichtssaal vorgespieltes Handyvideo eines jugendlichen Zeugen, welcher Teile des Geschehens gefilmt hatte.

Widersprüchliche Zeugenaussagen – Handyvideo im Gerichtssaal vorgespielt

Danach war auch zur Überzeugung des Gerichts klar, dass der angeklagte versuchte Totschlag jedenfalls nicht mehr nachweisbar war. Die Verurteilung erfolgte daher „lediglich“ wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung, wobei unser Mandant den illegalen Waffenbesitz bereits an ersten Verhandlungstag vollumfänglich eingeräumt hatte.

Zwar hatte am zweten Verhandlungstag ein psychiatrischer Sachverständiger ausgeführt, dass der Angeklagte schwer drogenabhängig sei und grundsätzlich einer langfristigen Therapie bedürfe. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten indes lediglich zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten mit der Auflage, eine ambulante Drogentherapie durchzuführen. Von einer Verurteilung zu einer stationären Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB hatte das Gericht abgesehen. Der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz führte in der Urteilsbegründung dazu aus, dass eine solche Unterbringung – so hatte es zuvor der Sachverständige angeregt – mindestens zwei Jahre hätte dauern müssen, um zu Erfolg zu führen. Eine solch lange Unterbringung sei jedoch in Anbetracht der am Ende festgestellten Taten unverhältnismäßig hoch gewesen.

Seit November in Untersuchungshaft – Angeklagter verlässt Gericht als freier Mann

Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass unser Mandant sich bereits seit der Tat im November, also bereits seit 6 Monaten, in der JVA Frankenthal in Untersuchungshaft befunden habe. Die Zeit der Untersuchungshaft ist auf die ausgeurteilte Freiheitsstrafe anzurechnen. Der Haftbefehl gegen unseren Mandanten wurde noch mit Urteilsverkündung aufgehoben – er verließ den Gerichtssaal in Begleitung seiner Familie, als freier Mann.

 

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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
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Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Wie heute bekannt wurde hat die Kieler Staatsanwaltschaft ein gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher laufendes Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung  eingestellt. Der ehemalige Top-Banker muss sich daher wegen dieser Vorwürfe nicht vor Gericht verantworten.

Kein Tatverdacht für falsche Verdächtigung

Die Staatsanwaltschaft nannte als Begründung mangelnden hinreichenden Tatverdacht. Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem weiteren Manager der Bank und unter Mitwirkung eines Sicherheitsunternehmens seinen damaligen Kollegen im Vorstand der Bank, Frank Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. Zur Untermauerung der Anzeige und zum angeblichen Beweis dieser Vorwürfe habe er Beweise fingiert.

Vorwurf fingierter Beweise

«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ sich nicht belastbar beweisen, dass Professor Nonnenmacher um die Unrichtigkeit der mit der Anzeige erhobenen Vorwürfe wusste», erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Die weiteren gegen den anderen Beschuldigten geführten Verfahren würden auch zeitnah abgeschlossen.

Der damalige Vorstand Roth war mit der Begründung fristlos entlassen worden, er habe Interna der Bank an die Presse weitergegeben. Vorgelegte angebliche Beweise stellten sich bald als fingiert heraus. Die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.

Nonnenmacher war von November 2008 bis März 2011 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Die Bank war im Zuge der Finanzmarktkrise in schwere finanzielle Schieflage geraten und musste 2009 von den Haupteigentümern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Weitere Ex-Vorstände zuvor bereits vor Landgericht Hamburg vom Untreuevorwurf befreit

Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Landgericht  Hamburge sechs weitere ehemalige Manager der Bank, einschließlich Nonnenmacher, vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Den Ex-Vorständen war vorgeworfen worden, sie hätten bei dem komplexen und verlustreichen Finanzgeschäft «Omega 55» im Jahr 2007 ihre Pflichten verletzt. Dieser Vorwurf wurde zwar dem Grundsatz nach bestätigt, die Pflichtverletzung sei jedoch nicht so klar oder massiv gewesen, dass eine Verurteilung wegen Untreue begründet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Limburger Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der mehrfach und in erheblicher Höhe Geld seiner Mandanten veruntreut haben soll.

Prozess wegen Untreue – Anwalt soll Geld seiner Mandanten veruntreut haben

Der 54-jährige soll – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor – mehr als eine halbe Million Euro an Mandantengeldern für eigene Zwecke verwendet haben: Makaberes Detail: Laut Anklage soll die 83 Jahre alte Tante des Rechtsanwalts den größten Schaden erlitten haben. Die Tante soll er beim Verkauf ihres Hauses zuerst beraten und dann um ihr Vermögen gebracht haben.

Eigene Tante unter den Opfern

Die Dame hatte den Anwalt zunächst mit dem Verkauf ihres Hauses und der Anlage des erlösten Geldes beauftragt. Mit dem Erlös der Immobilie sollte der Lebensabend der 83jährigen im Altenheim finanzieren werden. Stattdessen – so die Anklage – soll der Anwalt die fast 170.000 Euro für sich selbst verwendet haben. Die Tante ist seitdem auf Sozialhilfe angewiesen.

In einem anderen Fall hat der Anwalt laut Staatsanwaltschaft von dem Konto einer 91-jährigen Mandantin rund 50.000 Euro abgehoben. Auch dieses Opfer lebt mittlerweile von Sozialhilfe. In einem weiteren einzelnen Fall soll er seinen Mandanten um rund 100.000 Euro betrogen haben.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der angeklagte Anwalt hat bereits heute, am ersten Verhandlungstag, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Nur so dürfte er seine Chancen auf ein vergleichsweise mildes Urteil wahren können.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt sieben Fälle angeklagt, die sich zwischen November 2010 und Anfang April 2014 ereignet haben sollen. Der Anwalt sitzt in Untersuchungshaft, der Prozess wird fortgesetzt.