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15.645 „Likes“ auf Instagram nur für das Foto einer demonstrativ in die Kamera gereckten neuen Uhr? Man muss es nicht verstehen oder mögen, aber so ist nun mal der Trend: Selbstdarstellung ist „in“, egal ob auf Facebook, Instagram, Pinterest  oder sonstigen sozialen Portalen. 15-jährige Mädchen haben hunderttausende „Follower“ für Videos, die sie von sich beim Einkaufen mit der Handykamera drehen – nun denn, so sei es.

Sinnlose Selfies und ihre Bedeutung bei einem Einbruch

Uhren-SelfieWas für die meisten von uns Menschen der Ü25-Altersklasse ziemlich sinnlos erscheint, bekommt allerdings nach einem Einbruch eine ganz neue Bedeutung. Sind wir mal ehrlich: Kaum jemand von uns hebt für alle gekauften Wertgegenstände, insbesondere Schmuck, Uhren etc (mal abgesehen von der Rolex, aber auch da…) alle Kaufbelege und Rechnungen auf. gerade bei Geschenken will man meist garnicht, dass entsprechende Quittungen zuhause liegen. Wird nun bei einem Einbruch Schmuck entwendet steht man vor der misslichen Lage, dass die Hausratversicherung zwar das meiste ersetzen würde, allerdings einen Nachweis dafür verlangt, dass man die Wertgegenstände tatsächlich besaß. Gleiches gilt, wenn die Polizei Diebesgut findet und an die jeweiligen Eigentümer zurückgeben möchte – auch hier ist ein Nachweis des Eigentums nötig.

Selfies und Fotos als Eigentumsnachweis

Wenn seitens der Versicherung oder der Polizei Zweifel an der Inhaberschaft von abhanden gekommenen oder eben wiedergefundenen Wertgegenständen bestehen, dann lässt sich diese eben im Einzelfall auch einmal damit begründen, dass man Fotos von sich vorlegen kann, auf welchen man die Schmuckstücke trägt. Ganz ungemein hilft das im Übrigen auch bei der Identifikation von abhanden gekommenen Wertgegenständen.

Man sieht: Ab und an kann es also ganz nützlich sein, das ein oder andere Foto von sich in vollem Ornat zu besitzen. Nicht nur, weil es schön aussieht, sondern auch für den (hoffentlich nie eintretenden) Versicherungsfall.

Fotos nicht auf Kamera lassen!

Vorischt Falle: Wer jetzt ab und an doch einmal ein Selfie macht, um seinen Reichtum bildhaft zu dokumentieren, der muss diese Bilder natürlich auch irgendwo sicher ablegen – am besten also online. Denn wenn die Einbrecher schon einmal im Haus sind, dann nehmen sie in fast allen Fällen eines jedenfalls mit: Die Kamera. Die schönste Bildersammlung bringt also nichts, wenn die Bilder gleich mit gestohlen werden. Daher mein Tipp (gilt im Übrigen auch für Kopien von Zeugnissen und wichtigen Dokumenten): Immer einen Scan oder eine Kopie in einem Online-Speicher ablegen. Im Fall der Fälle besteht so immer Zugriff.


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am kommenden Montag, den 04.05.2015 beginnt vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen 4 Jugendliche und Heranwachsende aus Mannheim. Den Angeklagten wird unter anderem Einbruchdiebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Anklage wie aus dem Fernsehen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die vier Beschuldigten LB, AB., M und S liest sich wie das Drehbuch zu einem spannungsgeladenen Actionfilm aus Hollywood.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum von Mitte August 2013 bis Anfang März 2014 in wechselnder Zusammensetzung 30 Straftaten begangen. Dabei soll es sich in 22 Fällen um überwiegend vollendete Einbruchsdiebstähle in Bäckereien (8 Fälle), Einfamilienhäuser (5 Fälle), Gaststätten ( 3 Fälle), Autogeschäfte (2 Fälle), Schmuckgeschäfte (2 Fälle), in ein Handygeschäft (1 Fall) und in die Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung (1 Fall). An diesen, nur in wenigen Fällen im Versuch stecken gebliebenen Einbruchsdiebstählen sollen der Angeklagte LB. in 17 Fällen, der Angeklagte M. in 15 Fällen, der Angeklagte AB. in 7 Fällen und der Angeklagte S. in 9 Fällen beteiligt gewesen sein, wobei außer dem bereits erwachsenen Angeklagten LB. alle anderen Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten 16 bzw. 17 Jahre alt und damit Jugendliche gewesen sein sollen.

Bei Einbrüchen auch mehrere Porsche gestohlen

In allen Fällen des Einbruchs in Einfamilienhäuser soll der Angeklagte LB. beteiligt gewesen sein. Im Rahmen dieser Einbrüche soll der Angeklagte LB. u.a. einen Porsche Panamera, einen Porsche Carrera und einen Fiat Punto entwendet haben.

Mit dem Porsche Panamera soll er gemeinsam mit dem Angeklagten M. auf einer Autobahn den Fahrer eines Pkw aus Verärgerung über dessen Überholmanöver bis zum Stillstand ausgebremst haben. Im Anschluss soll der Angeklagte M. mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf den Fahrer des anderen Pkw gezielt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten LB. und M. ein Kennzeichen von einem Pkw entwendet und an dem entwendeten Porsche Panamera angebracht haben. In fünf Fällen sollen die beiden Angeklagten die Betankung des Porsche Panamera betrügerisch erschlichen haben.

Raubüberfälle in Mannheim

strafrechtDie Angeklagten M und S. sollen gemeinsam einen Kiosk in Mannheim überfallen haben, wobei der Angeklagte M. die Angestellte mit einem Hammer bedroht und dadurch zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 1.150.- veranlasst haben soll, während der Angeklagte S. die Umgebung während der Tatausführung observiert habe.

Abgesehen von dem Angeklagten S., bei dem die Vollstreckung des Haftbefehls außer Vollzug gesetzt worden ist, befinden sich alle anderen Angeklagten derzeit in Strafhaft.

Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Ursprünglich hatte sich das Verfahren gegen fünf Beteiligte gerichtet. Der weitere Beteiligte war der ebenfalls zur Tatzeit noch jugendliche Mannheimer MM., dem seitens der Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf der angeklagten Einbrüche zur Last gelegt wurde. MM., der von den beiden Heidelberg Strafverteidigern Tim Wullbrandt und Patrick Welke verteidigt wurde, musste sich bis zum Februar diesen Jahres noch vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim in einer anderen Sache verantworten, wegen der er derzeit eine Haftstrafe in der JVA Adelsheim verbüßt. Ironischer Weise war einer der in dem neuen Verfahren beteiligten Heranwachsenden bereits auch in dem vorhergehenden Verfahren angeklagt und dort zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das nun am Montag startende Verfahren wurde aufgrund der Bemühungen seiner Verteidiger Wullbrandt und Welke gegen den MM. bereits im Vorfeld eingestellt, so dass er sich hier nicht mehr zu verantworten braucht. Sollte der bereits im Vorverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilte S. jedoch auch hier zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dürfte diese wohl kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden – womit sich alle Beteiligten wohl spätestens in der Haft wiedersehen dürften.

Kontakt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden nun nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg Anfang des Jahres zwei weitere georgische Tatverdächtige festgenommen. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 22 Jahren sind dringend verdächtig, an mindestens 20 Wohnungseinbrüchen bzw. Einbruchsversuchen überwiegend im Stadtteil Heidelberg-Neuenheim beteiligt gewesen zu sein.  Gegen die Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle erlassen, anschließend wurden sie in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bereits im November 2014 erfolgten sieben Festnahmen

Nach langwierigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg war zunächst im November 2014 einer vermeintlichen georgischen Einbrecherbande das Handwerk gelegt worden. Die insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren und eine 29-jährige Frau, sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, über 40 Wohnungseinbrüche bzw. Einbruchsversuche begangen zu haben. Die Tatverdächtigen befinden sich seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft.

Ermittlungen seit August 2014

Die Ermittlungsgruppe Eigentum hatte bereits seit Anfang August 2014 zunächst gegen unbekannte Täter wegen diverser Wohnungseinbrüche im Raum Heidelberg (Stadtteile Neuenheim, Ziegelhausen und Schlierbach sowie in Neckargemünd, Ilvesheim, Weinheim und Mannheim-Feudenheim) . Bei den Tatobjekten handelte es sich zumeist um Einfamilienhäuser, deren Eigentümer im Urlaub waren. Die Täter waren überwiegend durch Aufhebeln eines Fensters oder der Terrassentür in die Häuser eingestiegen. Der bislang bekannte Diebstahlschaden beträgt ca. 450.000,- EUR, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 45.000,-EUR.

Gesamtschaden bei ca. 500.000 EUR

Anhand eines Hinweises aus der Bevölkerung waren zunächst fünf Tatverdächtige einer georgischen Einbrechergruppierung identifiziert werden. Nach der Erwirkung von Haftbefehlen und dem Erlass von Beschlüssen zur Durchsuchung der Wohnungen durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, wurden die Tatverdächtigen am 25.11.2014 in Mannheim, Ludwigshafen und Stuttgart festgenommen. Einer der Beschuldigten, ein 39-jähriger Mann, konnte in der Vorbereitungsphase eines weiteren Wohnungseinbruches in Mannheim in seinem Auto festgenommen werden. In dem Fahrzeug saßen zwei weitere Männer aus Georgien im Alter von 28 und 34 Jahren, bei denen Einbruchswerkzeug gefunden wurde.

Weitere Tatverdächtige ermittelt

Die hierauf folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten nun ergeben, dass weitere Täter an den Einbrüchen beteiligt gewesen sein sollen. Die beiden 22-jährigen Tatverdächtigen wurden am 9. Januar 2015 in einer Wohnung in Heidelberg festgenommen.

Gegen einen weiteren 31-jährigen Tatverdächtigen wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl ermittelt. Ihm wird zur Last gelegt, die Bande unterstützt zu haben.  Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. Januar 2015 in Eppelheim wurden Beweismittel sichergestellt. Nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt.

Verteidigung übernommen

Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Ermittlung und der anschließenden Anklageerhebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für einen der bereits seit November 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen wurde die Verteidigung durch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.