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Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim heute hervorgeht, sieht diese davon ab, gegen die Verantwortlichen Stellen und Personen ein Ermittlungsverfahren wegen der fehlerhaften Organisation der Rettungsdienste in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis einzuleiten.

Organisation der Rettungsdienste – Staatsanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren ein

In ihrer Pressemitteilung von heute nimmt die Staatsanwaltschaft Mannheim Bezug auf die in jüngster Zeit stattfindende kontroverse Diskussion um die aktuelle und künftige Organisation der Rettungsdienste in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis. Dabei wurde in der Öffentlichkeit insbesondere die Frage aufgeworfen, ob es durch unzureichende Ausstattung oder organisatorische Mängel zu Verzögerungen beim Einsatz von Notärzten und Rettungsfahrzeugen gekommen sei.

Prüfung durch Staatsanwaltschaft infolge Medienberichten und anonymer Anzeigen

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte im Oktober 2014 aufgrund entsprechender Medienberichte und vereinzelter anonymer Eingaben einen Prüfvorgang eingeleitet. Dieser gelangte nunmehr zu dem Ergebnis, dass keine zureichende Anhaltspunkte zur Einleitung von Ermittlungsverfahren – etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder unterlassener Hilfeleistung – vorhanden sind.

Keine fahrlässige Tötung durch fehlerhafte Organisation

In keinem der mehr oder weniger konkret geschilderten Einzelfälle bestehe ein Anfangsverdacht der Begehung von Straftaten, wobei von Patienten keine Anzeigen erstattet wurden. Die Überprüfung ergab vielmehr, dass die Vorschriften des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes eingehalten waren. Dieses schreibt für die Notfallrettung vor, dass zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle und dem Eintreffen der Hilfe am Notfallort möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten vergehen sollen (sogenannte Hilfsfrist). Notfälle im Sinne des Gesetzes sind allerdings nur solche, bei denen Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Muss lediglich erste Hilfe geleistet oder ein bloßer Krankentransport durchgeführt werden, gilt die Frist nicht. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Ausgangspunktes konnten keine Verdachtsmomente dahingehend festgestellt werden, dass durch gesetzwidrige Verspätungen oder sonstiges Fehlverhalten vermeidbare Leiden von Patienten verursacht wurden.

(Quelle: Staatsanwaltschaft Mannheim, 08.01.2015)

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Limburger Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der mehrfach und in erheblicher Höhe Geld seiner Mandanten veruntreut haben soll.

Prozess wegen Untreue – Anwalt soll Geld seiner Mandanten veruntreut haben

Der 54-jährige soll – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor – mehr als eine halbe Million Euro an Mandantengeldern für eigene Zwecke verwendet haben: Makaberes Detail: Laut Anklage soll die 83 Jahre alte Tante des Rechtsanwalts den größten Schaden erlitten haben. Die Tante soll er beim Verkauf ihres Hauses zuerst beraten und dann um ihr Vermögen gebracht haben.

Eigene Tante unter den Opfern

Die Dame hatte den Anwalt zunächst mit dem Verkauf ihres Hauses und der Anlage des erlösten Geldes beauftragt. Mit dem Erlös der Immobilie sollte der Lebensabend der 83jährigen im Altenheim finanzieren werden. Stattdessen – so die Anklage – soll der Anwalt die fast 170.000 Euro für sich selbst verwendet haben. Die Tante ist seitdem auf Sozialhilfe angewiesen.

In einem anderen Fall hat der Anwalt laut Staatsanwaltschaft von dem Konto einer 91-jährigen Mandantin rund 50.000 Euro abgehoben. Auch dieses Opfer lebt mittlerweile von Sozialhilfe. In einem weiteren einzelnen Fall soll er seinen Mandanten um rund 100.000 Euro betrogen haben.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der angeklagte Anwalt hat bereits heute, am ersten Verhandlungstag, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Nur so dürfte er seine Chancen auf ein vergleichsweise mildes Urteil wahren können.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt sieben Fälle angeklagt, die sich zwischen November 2010 und Anfang April 2014 ereignet haben sollen. Der Anwalt sitzt in Untersuchungshaft, der Prozess wird fortgesetzt.