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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte sollen zukünftig grundsätzlich verpflichtet sein, Steuersparmodelle dem Fiskus zu melden.

Steuerberater sollen Steuersparmodelle melden

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden dem Fiskus zu melden, wenn sie Steuersparmodelle für Ihre Mandanten entwickeln. Für eine entsprechende gesetzliche Regelung einer Anzeigepflicht für Beratungsunternehmen haben sich nun die Länderfinanzminister in ihrer monatlichen Runde ausgesprochen.

Die Minister werden nun eine Arbeitsgruppe einrichten, welche bis spätestens März 2017 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen sollen, wie eine Anzeigepflicht gesetzlich ausgestaltet werden kann.

Gesetzesvorschlag bis März 2017 erwartet

Der Vorstoß ist faktisch eine Folge der jüngeren Steuerskandale rund um Cum-Ex-Geschäfte und Panama Papers. Hier war zuletzt deutlich geworden, in welch immensem Umfang dem Fiskus Steuereinnahmen aufgrund komplexer Steuermodelle entgehen. Ein erster Gesetzesentwurf zur „Anzeigepflicht von Steuergestaltungen“ wurde bereits vor dem letzten Treffen der Länderfinanzminister von der schleswig-holsteinischen Finanzministerin Monika Heinold an die übrigen Teilnehmer versendet. Die steuerlichen Berater sollen dadurch zu mehr Transparenz verpflichtet werden. In Ländern wie Irland, Kanada, den USA und Großbritannien gebe es bereits entsprechende Regelungen.

Alle Steuersparmodelle erfasst

Von der Regelung sollen ausdrücklich alle Steuersparmodelle erfasst werden, nicht nur Briefkastenfirmen. Zu solchen Modellen würden damit schon Konstruktionen gehören, in denen nur zur Vermeidung höherer Gewerbesteuern Niederlassungen in Städten mit niedrigeren Gewerbesteuersätzen gegründet werden. Lediglich normale Steuerpflichtige gibt es Grund zur Beruhigung – für diese soll es eine Bagatellgrenze geben.