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Sorgerecht und Umgang - Anwältin für Familienrecht - Alexandra Wullbrandt

Im vergangenen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der vollständige Ausschluss der Adoption von Stiefkindern verfassungswidrig ist. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert: Auch unverheiratete Paare dürfen zukünftig Stiefkinder adoptieren!

Neues Gesetz zum 30. März 2020: Unverheiratete Paare können Stiefkinder adoptieren

Die Bundesregierung hat dem Bundespräsidenten eine entsprechende Gesetzesänderung zur Unterschrift zugeleitet. Die Änderung kann bereits zum 30. März 2020 in kraft treten.

Die Voraussetzung für eine Stiefkindadoption bei unverheirateten Partnern soll eine stabile Partnerschaft sein. Diese liegt nach dem Gesetzentwurf vor, wenn die Partnerschaft schon mindestens vier Jahre andauert. Alternativ soll die Adoption dann auch möglich sein, wenn die Partner bereits ein gemeinsames Kind miteinander haben.

Ein Problem gibt es nur dann, wenn einer der Partner noch verheiratet ist, also bereits langjährig in Trennung vom alten Ehepartner lebt aber bislang die Scheidung noch nicht durchgeführt hat. In diesen Fällen soll die Adoption nur ganz ausnahmsweise möglich sein. Der Bundestag hatte ursprünglich gefordert, dass in diesen Fällen die Adoption gar nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Alexandra WullbrandtWenn Sie Fragen zur Adoption eines Stiefkindes haben oder eine grundsätzliche Beratung im Familienrecht, auch zu anderen Themen, wünschen, dann steht Ihnen unsere Expertin, Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt, gerne zur Verfügung. Sie erreichen Sie telefonisch unter 06221/3219272 oder bequem per E-Mail an awu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de.