Ihre Verteidiger im Jugendstrafrecht

Tim Wullbrandt | Fachanwalt für Strafrecht
Sebastian Lang-Wehrle | Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt aus Heidelberg ist auf das Strafrecht und die Verteidigung in Strafsachen spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle ist versierter Strafverteidiger.

Zu unseren Spezialgebieten gehört die Verteidigung von jugendlichen und Heranwachsenden Mandanten bei allen Vorwürfen aus dem Jugendstrafrecht.

Die Verteidigung Jugendlicher und junger Erwachsener in Jugendstrafsachen ist für Rechtsanwalt Wullbrandt und Rechtsanwalt Lang-Wehrle eine Herzensangelegenheit, denn gerade jugendliche Straftäter bedürfen einer besonders engagierten und umsichtigen Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger, um nicht unter dem Einfluss der Ermittlungsbehörden und Gerichte „unterzugehen“.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger im Jugendstrafrecht übernehmen Rechtsanwälte Wullbrandt und Lang-Wehrle auch Pflichtverteidigungen und Haftsachen.

Kontaktieren Sie schnellstmöglich unsere Kanzlei in Heidelberg damit wir eine effektive Verteidigung für Sie oder Ihre Angehörigen sicherstellen können!

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Rechtsgebiete

Wir verteidigen Sie unter anderem bei folgenden Deliktsvorwürfen

Ab dem 14. bis zum 18. Geburtstag gilt man in Deutschland als Jugendlicher, zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag ist man vor dem Strafgesetz Heranwachsender. Begeht man als Jugendlicher oder Heranwachsender eine Straftat, dann gelten grundsätzlich die selben Strafgesetze wie bei Erwachsenen, was bedeutet, dass Jugendliche und Heranwachsende wegen den selben Delikten wie Erwachsene verurteilt werden. Es gelten jedoch zusätzlich Spezialnormen aus dem Jugendstrafrecht, welche zu teils erheblichen Änderungen im Verfahrensablauf und bei der Bestrafung führen. Aufgrund dieser Besonderheiten ist es wichtig, einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Verteidiger auszuwählen.

Tim Wullbrandt ist erfahrener Jugendstrafverteidiger. Er verteidig jugendliche und heranwachsende Mandanten unter anderem bei folgenden Straftaten:

  • Eigentumsdelikte

    Zu den Eigentumsdelikten gehören beispielsweise Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Raub, schwerer Raub sowie räuberische Erpressung und schwere räuberische Erpressung.

  • Gewaltdelikte

    Gewaltdelikte sind alle Taten im Zusammenhang mit der Verletzung des Opfers, beispielsweise Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.

  • Kapitaldelikte

    Als Kapitaldelikte werden im Strafrecht die Delikte gegen das Leben (Tötungsdelikte) bezeichnet. Als solche finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) MordTotschlag und Brandstiftung.

  • Sexualstrafrecht

    Wir verteidigen Sie effektiv und diskret bei Tatvorwürfen  Delikte wie Vergewaltigung und schwerer Vergewaltigung, (schweren) sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung aber auch Zuhälterei und Verbreitung und Besitz pornografischer Schriften. Diese Delikte sind mit sehr hohen Strafrahmen belastet.

  • Drogen

    Drogendelikte sind eine der bei Jugendlichen und Heranwachsenden am häufigsten vorkommende Deliktsgeuppe. Dazu gehört insbesondere der Besitz und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

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