Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Strafverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt vertritt als Fachanwalt für Strafrecht regelmäßig erfolgreich Mandanten in Verfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie und Jugendpornographie. Wir verteidigen unsere Mandanten vorurteilsfrei, zielstrebig und konsequent. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Verteidiger in Verfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie liegt dabei in der technischen Aufarbeitung und Auswertung der Ermittlungsergebnisse. Wie wir hier genau vorgehen erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch.

Seit Juli 2021 gilt bereits der Besitz weniger kinderpornographischer Bilder als Verbrechen und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bestraft. Dabei ist die „Fehlerquote“ der Ermittlungsbehörden nach unserer Erfahrung erheblich.

Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten. 

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