Was ist Kinderpornographie?
Kinderpornographische „Schriften“ sind nicht nur Bilder und gedruckte Schriftwerke, sondern auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher. Insbesondere werden also auch digitale Daten auf Festplatten, Cloudspeichern und sonstigen Datenträgern wie USB-Sticks und Handys erfasst.
In nahezu allen Verfahren wegen Kinderpornographie finden Hausdurchsuchungen durch die Polizei statt, bei denen alle gefundenen Handys und PCs/Laptops beschlagnahmt werden!
Von Kinderpornographie spricht man, wenn Bilder und Filme entweder sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind, die Wiedergabe eines ganz oder teilweise nackten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand haben.
Dabei müssen nicht zwingend übliche sexuelle Handlungen abgebildet sein. So ist zum Beispiel seit einiger Zeit auch der Besitz bzw. die Verbreitung von sog. „Posing-Bildern“ strafbar.
Für die Strafbarkeit reicht aus, wenn ein Kind in sexuell aufreizender Pose dargestellt wird.
Ob es sich bei gefundenen Bildern tatsächlich auch um strafbares Material handelt ist Gegenstand unserer Prüfung und Verteidigung, denn selbstverständlich ist nicht jede Abbildung eines nackten Kindes strafbar.
Was ist ein „Kind“ bei Kinderpornographie?
„Kind“ in diesem Sinne ist jede Person unter 14 Jahren. Das gilt unabhängig davon, ob die abgebildete Person wesentlich älter erscheint, als sie tatsächlich ist. Auch unwahre Altersangaben der betroffenen Person schützen nicht vor einer Strafbarkeit. Es ist stets auf das tatsächliche Alter im Zeitpunkt der Aufnahme abzustellen.
Jugendliche unbewusst als Täter
Das führt gerade bei Jugendlichen zu massiven Problemen und einer Vielzahl von Verfahren, nämlich dann, wenn beispielsweise unter Schulkameraden Nacktbilder wechselseitig über WhatsApp und ähnliche Messengerdienste hin und her geschickt werden und ein Beteiligter über 14 Jahren, der andere jedoch unter 13 Jahren alt ist. In diesen Fällen ist den Beteiligten oft garnicht bekannt und bewusst, dass sie durch den – eigentlich wechselseitig gewollten – Versand von eigenen Fotos an das etwas ältere Gegenüber schwerste Straftaten begehen.