Beflügelt durch umfangreiche Medienberichterstattungen und öffentlichen Druck sind die Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf das Unternehmensstrafrecht in den letzten Jahren verstärkt bemüht eine Vielzahl von Sanktionen und Strafen gegen Unternehmen zu erzielen, wenn es zu Rechtsverstößen im Unternehmen und dort insbesondere durch dessen Führungskräfte gekommen ist.
Bußgelder bei Verletzung von Aufsichtspflichten
Bei der vermeintlichen Verletzung von unternehmensbezogenen Pflichten (beispielsweise Organisations- und Aufsichtspflichten) verhängen die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig Bußgelder gegen die betroffenen Unternehmen. Solche unternehmensstrafrechtlichen Bußgelder können leicht mehrere Millionen Euro hoch sein.
Hinzu tritt bei der Feststellung unternehmensbezogener Straftaten die Gefahr der Anordnung des Verfalls von aufgrund der festgestellten Vergehen erlangten Erlösen und Gewinnen. Spätestens wenn hier eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, ist die Existenz des Unternehmens bedroht.
Reputation & Betriebliche Abläufe
Neben der rufschädigenden Medienberichterstattung und der Einschaltung von Aufsichtsbehörden erweisen sich in der Praxis die betrieblichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens für Unternehmen regelmäßig als erheblich störend und erfordern zu ihrer Vermeidung bzw. Reduzierung eine kompetente und engagierte anwaltliche Begleitung. Umfangreiches Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen ziehen regelmäßig eine erhebliche Störung des Geschäftsbetriebs nach sich und bergen die Gefahr der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.
Beratungskompetenz
Die strafrechtliche Beratung in unternehmensbezogenen Strafverfahren nimmt eine Vielzahl von Aspekten in den Blick. Die zu Beginn eines Verfahrens typischer Weise eintretende Krisensituationen im Unternehmen kann durch eine professionelle und engagierte anwaltliche Beratung und Vertretung in nahezu allen Fällen deutlich entschärft und gelöst werden.
Kontaktaufnahme
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