Wie läuft ein Strafverfahren mit uns ab?

Was geschieht, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen

Sie sind auf der Suche nach einem Strafverteidiger für sich oder ein Familienmitglied? Dann freut es uns sehr, dass Sie auf unserer Webseite  gelandet sind. Vielleicht ist es für Sie das erste mal, dass Sie einen Strafverteidiger suchen – möglicher Weise sogar das erste mal, dass Sie überhaupt einen Rechtsanwalt brauchen. Wir können uns vorstellen, dass Sie jetzt schon viele Fragen haben – und vielleicht auch einige Bedenken was geschieht, wenn Sie uns schreiben oder bei uns anrufen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen an dieser Stelle schon einmal grob erklären, wie der Ablauf eines Strafverfahrens von ihrem ersten Anruf bis zum Abschluss des Verfahrens aussehen kann.

Strafrecht

Bei akuten Haftsachen – wenn Sie uns wegen einer „frischen“ Verhaftung anrufen – läuft es etwas anders. In diesen Fällen nehmen wir sofort Kontakt zu Polizei und Gericht auf und fahren zumeist auch sofort zur Polizei, um mit unseren neuen Mandanten zu sprechen und um ihnen zur Seite zu stehen.

  • Telefon

    So erreichen Sie uns

    Heidelberg 06221/3219270
    Wörrstadt 06732/9479599
    Bad Dürkheim 06322/9199906

  • Verhaftungs-/Durchsuchungsnotruf

    24/7 erreichbar

    bei Verhaftungen und Durchsuchungen

    06221/3219277

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss Ihres Verfahrens

  • 1.

    Ihr erster Anruf

    Unsere Sekretariatsteam nimmt Ihren Namen und Ihre Rufnummer für Rückfragen auf. Wir fragen Sie, in was für einer Angelegenheit wir für Sie tätig werden sollen. In den meisten Fällen rufen Sie uns an, weil Sie Post von der Polizei oder dem Gericht erhalten haben oder weil eine Durchsuchung stattgefunden hat. Wir bitten Sie darum, uns zunächst einmal diese Post oder den Durchsuchungsbeschluss per E-Mail zuzusenden.

  • 2.

    Ihre Unterlagen per E-Mail

    Sie haben entweder zuerst mit unserem Sekretariat telefoniert – oder senden uns direkt die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen (polizeiliche Vorladung, Anhörung der Staatsanwaltschaft, eine Anklage des Gerichts oder ein Durchsuchungsbeschluss) per E-Mail an info@wprecht.de

    2.

  • 3.

    unverbindliche Ersteinschätzung

    Auf Grundlage Ihrer Unterlagen treffen wir eine erste Einschätzung über den möglichen Verfahrensablauf und entscheiden, welcher unserer Strafverteidiger der beste für Ihren Fall ist. Bis hier sind Ihnen keinerlei Kosten entstanden.

  • 4.

    Die Kosten

    Nachdem wir jetzt einen ersten Überblick über Ihr Anliegen haben informieren wir Sie über unsere Mandatsbedingungen und teilen Ihnen verbindlich mit, welche Kosten im Verfahren auf Sie zukommen. So können Sie sicher sein, dass während dem Verfahren keine laufenden Nachforderungen und Erhöhungen gefordert werden und haben absolute Klarheit vom ersten Moment an.

    4.

  • 5.

     

    Wir legen los

    Wenn wir jetzt von Ihnen eine Vollmacht erhalten haben geht es los: Wir zeigen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht Ihre Verteidigung an und fordern Einsicht in die Ermittlungsakten an. Gleichzeitig teilen wir dorthin mit, dass Sie zu keiner Vernehmung erscheinen und sich erst später über uns äußern werden.

  • 6.

    Die Akten kommen

    Die Ermittlungsakten kommen – wir können uns in Ihren Fall einlesen. Seien Sie nicht verwundert – manchmal kommen die Akten eine Woche, nachdem wir sie angefordert haben – manchmal dauert es bis zu einem Jahr bis die Akte eingeht…

    6.

  • 7.

    Wir besprechen Ihren Fall mit Ihnen

    Jetzt ist es soweit: Jetzt besprechen wir den Fall ausführlich mit Ihnen! Sie kommen zu uns in eines unserer Büros und wir besprechen ganz ausführlich den Fall. Dabei erläutern wir Ihnen, was die Staatsanwaltschaft bislang ermittelt hat, was Zeugen gesagt haben und welchen Wert diese Beweise haben. Sie schildern uns Ihre Sicht der Dinge.

  • 8.

    Die Verteidigungsstrategie

    Wir stimmen miteinander ab, wie die Verteidigung erfolgen soll – wir entwickeln die für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie.

    Falls wir uns dafür entscheiden zur Sache zu schweigen kann es sein, dass Sie die kommenden Punkte bis zu einem Gerichtsverfahren überspringen können…

    8.

  • 9.

    Die Stellungnahme

    Wenn wir uns mit Ihnen dazu entschieden haben uns zu den Tatvorwürfen zu äußern, dann entwerfen wir jetzt die Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft. Darin legen wir ausführlich dar, weshalb in den meisten Fällen eine Einstellung zu erfolgen hat. Unsere Schriftsätze stimmen wir eng mit Ihnen ab – wir geben nichts raus, was Sie nicht vorher gesehen haben.

  • 10.

    Die Staatsanwaltschaft entscheidet

    Im besten Fall stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun ein – und das Verfahren ist erfolgreich beendet. Wenn eine Einstellung nicht möglich ist, dann ergeht entweder ein Strafbefehl oder es erfolgt eine Anklage zum Amtsgericht oder Landgericht.

    10.

  • 11.

    Verfahren vor Gericht

    Wenn eine Anklage vorliegt, dann müssen wir nun das Gerichtsverfahren vorbereiten. Bis es zu einer Hauptverhandlung kommt dauert es manchmal Monate (bis Jahre). Während dieser Zeit erklären wir Ihnen genau was Sie zu beachten haben, um die Zeit bis zur Hauptverhandlung so effektiv zu nutzen wie möglich.

    Wir nutzen die Zeit bis zur Verhandlung dazu, um Nachforschungen anzustellen, Beweisanträge zu schreiben und die Akten so vorzubereiten, dass wir in der Verhandlung jede Aussage und jeden Beweis aus der Akte kennen und parat haben.

  • 12.

    Die Hauptverhandlung vor Gericht

    Wir ziehen mit Ihnen in die Schlacht – die Hauptverhandlung vor Gericht. Bereits vor der Verhandlung haben wir Ihnen den Ablauf genau erklärt: Was geschehen wird, wie das Verfahren abläuft und was Sie gegebenen Falles selbst in der Verhandlung zu sagen haben. Aber keine Angst – die meiste Zeit in der Verhandlung werden wir für Sie sprechen, Anträge stellen, Zeugen vernehmen und für Sie streiten und kämpfen.

    12.

  • als letztes:

    Die Entscheidung des Gerichts

    Am Ende der Hauptverhandlung steht eine Entscheidung des Gerichts. In vielen Fällen erreichen wir auch in einer Hauptverhandlung noch die Einstellung des Verfahrens. Wenn das aufgrund der Feststellungen in der Hauptverhandlung nicht gelingt, dann ergeht ein Urteil.

    Wir besprechen mit Ihnen, ob das Urteil akzeptiert werden soll – oder ob wir ein Rechtsmittel dagegen einlegen und im Rahmen einer Berufung in die zweite Runde gehen. Wenn das Urteil akzeptiert wird und es sind Auflagen zu erfüllen, dann begleiten wir Sie auch durch den gesamten weiteren Zeitraum bis alle Auflagen erfüllt sind.

Das ist der grobe Ablauf der meisten Verfahren, mit denen wir mandatiert werden. Aber natürlich ist jedes Strafverfahren und jeder Fall individuell – mal kommen wir erst im Berufungsverfahren ins Spiel, mal bereits vor einer Anzeigenerstattung. Dass der Ablauf dann ein anderer ist, das ist klar. Was aber bei allen Fällen gleich ist: Wir erklären Ihnen bereits ganz am Anfang, wie es bei Ihnen ablaufen wird, damit so wenig wie möglich unklar bleibt und Sie sich beruhigt gut verteidigt fühlen können.