Exhibitionismus

Strafverfahren wegen Exhibitionismus oder Erregen öffentlichen Ärgernisses

Der Straftatbestand des Exhibitionismus ist eine Besonderheit im deutschen Strafrecht: Es ist das einzige Delikt, welches laut Gesetz nur Männer verwirklichen können.

Die entsprechende Regelung findet sich in § 183 StGB.

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