Vermögen & Kinder
Auch im Rahmen der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft sollten vor deren Begründung Überlegungen zur Verteilung des bestehenden sowie des während der Dauer der Partnerschaft hinzugewonnenen Vermögens angestellt werden. Bei diesen Überlegungen stehen wir Ihnen als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht gerne zur Seite und unterstützen Sie bei allen Überlegungen im Zusammenhang mit der Abfassung eines Ehevertrages.
Gibt es bereits Kinder eines Partners oder soll ein Kind adoptiert werden, stehen wir Ihnen bei allen Angelegenheiten und Verfahren in diesem Zusammenhang gerne als Berater zur Seite.
Trennung & Aufhebung
Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft verläuft ähnlich wie das Verfahren zur Scheidung einer Ehe vor dem jeweils zuständigen Familiengericht. Auch hier gilt beispielsweise die Voraussetzung der Einhaltung eines Trennungsjahres.
Ebenso wie bei der Ehe sind bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft umfangreiche und existentielle Vermögensfragen zu klären – angefangen beim Versorgungsausgleich, die Frage nach Unterhalt bis hin zur Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens.
Beratungskompetenz
Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt verfügt über große Expertise in der Beratung familienrechtlicher Mandate. Insbesondere die Bearbeitung von Mandanten im Zusammenhang mit der Begründung oder Trennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften stellt dabei einen Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit dar.
Tätigkeitsfelder
Wir unterstützen und Beraten Sie unter anderem bei den folgenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht und Umgang:
- Partnerschafts- / Eheverträge
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht / Adoption
Kosten
Dabei reden wir auch ganz offen über die Kosten, welche durch ein Unterhaltsverfahren zu erwarten sind und suchen mit Ihnen nach Möglichkeiten, Ihre persönliche Kostenlast gering zu halten – beispielsweise durch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.