Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Familienrecht

Seit dem Jahr 2001 können auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbundenheit zueinander durch die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich schützen lassen. Mit den gleichen Rechten wie bei der „gewöhnlichen“ Ehe führt dies jedoch bei einer Trennung auch zu den gleichen Pflichten und Anforderungen.

Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt berät Sie als erfahrene und spezialisierte Anwältin für Familienrecht zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Begründung und Trennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und begleitet Sie durch alle damit einhergehenden Verfahren vor den Familiengerichten.

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