Gewaltdelikte

Strafverteidigung

Zu den Gewaltdelikten werden in der polizeilichen Kriminalstatistik die Delikte Körperverletzung, schwere und gefährliche Körperverletzung, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Mord, sexuelle Nötigung, Raub, erpresserischer Menschenhandel und Beteiligung an einer Schlägerei gezählt. All diese Delikte zählen zur mittleren und schweren Kriminalität.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung bei allen Arten von Gewaltdelikten.

Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht in Heidelberg

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