Strafverfahren gegen (ehemalige) Geschäftsführer
Die Verfahren der Staatsanwaltschaft richten sich in erster Linie gegen die verantwortlichen Organe juristischer Personen – Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG. Die Verfahren im Insolvenzstrafrecht sind häufig äußerst komplex und bringen komplizierte Rechtsfragen, unter anderem betreffend die Frage des Eintritts der Überschuldung und der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens mit sich. Insoweit gelten im Strafverfahren spezifisch strafrechtliche Grundsätze, weshalb die Hinzuziehung insolvenzstrafrechtlicher Expertise in derartigen Verfahren für eine erfolgreiche Verteidigung regelmäßig unerlässlich ist.
Insolvenzstrafverfahren bergen sowohl die Gefahr strafrechtlicher Sanktionen als auch die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung oder gravierender beruflicher Konsequenzen für die Betroffenen (z.B. Verbot der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit).
Beratungskompetenz
Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliches Grundwissen sind unabdingbare Voraussetzung für eine effektive Verteidigung im Insolvenzstrafrecht. Die Rechtsprechung der Strafsenate des BGH zu Stichworten wie Krise, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Fortführungsprognose usw. muss exakt beherrscht werden.
Rechtsanwalt Tim Wullbrandt ist auf die insolvenz- und wirtschaftsstrafrechtliche Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist er schwerpunktmäßig insolvenzrechtlich tätig und hat sowohl den Fachanwaltskurs im Insolvenzrecht wie auch im Strafrecht absolviert.
Kontaktaufnahme
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