Vermögensauseinandersetzung
Gerade dann, wenn langjährige Ehen zur Scheidung gelangen oder zumindest einer der Partner unternehmerisch tätig ist, entscheiden sich im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung wirtschaftlich und persönlich existentielle Fragen.
Verfahren zur Auseinandersetzung
Kommt es bei der Auseinandersetzung von Vermögen der Ehepartner zum Streit, drohen meist langwierige und komplexe Verfahren vor den Familiengerichten. Neben der tatsächlichen Auseinandersetzung des vorhandenen Vermögens nimmt oft bereits die Einholung der entsprechenden Auskünfte vom Gegenüber erheblichen Aufwand und Zeit in Anspruch.
Mit Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt steht Ihnen eine professionelle und konsequente Expertin für Familienrecht zur Seite, um Ihre Vermögensinteressen im Rahmen einer Scheidung zu Wahren – gleich ob es sich um die Geltendmachung oder die Abwehr entsprechender Ansprüche handelt. Durch die Zusammenarbeit mit den wirtschaftsrechtlich spezialisierten Kollegen innerhalb der Kanzlei ist es uns möglich, auch komplexe Vermögens- und Unternehmensstrukturen auf Seiten des Gegenüber zu durchdringen und Ihre Interessen umfassend zu vertreten.
Tätigkeitsfelder
Wir unterstützen und beraten Sie unter anderem bei den folgenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit familienrechtlichen Vermögensinteressen:
- Gütertrennung
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Eheverträge
- Teilungsversteigerung von Immobilien
- Trennungsfolgenvereinbarungen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Hausrat & Ehewohnung
- Versorgungsausgleich
Kosten
Dabei reden wir auch ganz offen über die Kosten, welche durch ein Unterhaltsverfahren zu erwarten sind und suchen mit Ihnen nach Möglichkeiten, Ihre persönliche Kostenlast gering zu halten – beispielsweise durch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.