• Facebook
Tel 06221 321 92 70 | 24h-Notfallnummer 06221 321 92 77
WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte - Heidelberg & Wörrstadt
  • Start
  • Anwälte
    • Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
    • Rechtsanwältin Alexandra Porz
    • Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Ablauf eines Strafverfahrens
      • Kapitalverbrechen
      • Gewaltdelikte
      • Jugendstrafrecht
      • Sexualdelikte
        • Vergewaltigung
        • Sexueller Kindesmissbrauch
        • Verfahren wegen Kinderpornographie
        • Exhibitionistische Handlungen
      • Rechtsmittel (Berufung & Revision)
      • Verhaftung & Untersuchungshaft
        • Informationen für Angehörige inhaftierter Mandanten
      • Opfervertretung & Nebenklage
    • Wirtschaftsstrafrecht
      • Insolvenzstrafrecht
      • Unternehmensstrafrecht
      • Mindestlohnverstöße
    • Familienrecht
      • Trennung & Scheidung
      • Sorgerecht & Umgang
      • Unterhalt
      • Vermögen
      • Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
    • Insolvenzrecht
      • Insolvenzanfechtung
      • Insolvenzstrafrecht
    • Geschäftsführerhaftung
    • Fahrerlaubnisrecht
  • Kontakt
    • Heidelberg
    • Wörrstadt
    • Bad Dürkheim
  • Aktuelles
  • PL
  • EN
    • Criminal defense lawyers
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Strafrecht2 / Vergewaltigung
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Gewaltdelikte
  • Sexualstrafrecht
    • Vergewaltigung
    • Sexueller Kindesmissbrauch
    • Verfahren wegen Kinderpornographie
    • Exhibitionistische Handlungen
  • Berufung / Revision
  • Haftsachen
  • Opfervertretung & Nebenklage

Vergewaltigung

Der massivste Vorwurf im Sexualatrafrecht

Wir sind spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht und verteidigen laufend bundesweit Mandanten in Verfahren wegen Vergewaltigung und ähnlichen Vorwürfen. 

Der Vorwurf der Vergewaltigung ist einer der massivsten Vorwürfe, gegen den wir als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht unsere Mandanten verteidigen. Die Strafen, welche bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung oder gar schwerer Vergewaltigung drohen sind sehr hoch. Dabei ist es gleichzeitig auch einer der Vorwürfe, bei dem es am häufigsten zu Falschbeschuldigungen kommt.

Ein Vergewaltigungsvorwurf ist fast immer existenzbedrohend, weshalb gerade hier unsere Verteidigung gegen die Tatvorwürfe absolut kompromisslos und engagiert erfolgt.

Wir begegnen Ihnen als Mandant absolut vorbehaltslos und hören Ihnen zunächst einmal zu. Das ist wichtig, denn bei Vergewaltigungsvorwürfen können oft Details über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Wie wir Ihre Verteidigung in einem Verfahren wegen Vorwürfen der Vergewaltigung für Sie führen stimmen wir dann individuell auf Ihren Fall und Ihre Situation passend ab. Das hängt insbesondere davon ab, ob die Vorwürfe berechtigt und nachweisbar oder eben unberechtigt sind.

Anwalt für Sexualstrafrecht

Bei Verfahren wegen Vergewaltigungsvorwürfen liegt oft eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor und es gibt keine objektiven Beweise. Hier herrscht oft die Fehlvorstellung, dass „nur wegen einer Aussage“ keine Verurteilung erfolgen könne. Das ist falsch! Die Verurteilung aufgrund einer einzelnen Zeugenaussage des vermeintlichen Opfers ist möglich und geschieht oft. Daher ist es hier enorm wichtig, so früh wie möglich eine professionelle Verteidigung sicherzustellen, um eine ansonsten wahrscheinliche Verurteilung abzuwenden. 

  • Telefon

    So erreichen Sie uns

    Heidelberg 06221/3219270
    Wörrstadt 06732/9479599
    Bad Dürkheim 06322/9199906

  • E-Mail senden

    Schreiben Sie uns!

    info@wprecht.de

  • Verhaftungs-/Durchsuchungsnotruf

    24/7 erreichbar

    bei Verhaftungen und Durchsuchungen
    06221/3219277

Oft „Aussage-gegen-Aussage“ bei Vergewaltigung

Wird der Vorwurf einer Vergewaltigung erhoben, dann stellt sich meistens das folgende Problem: Es gibt keine Zeugen. Die Tatvorwürfe beruhen meistens nur auf der Aussage des (vermeintlichen) Opfers. Die Beweislage ist schwierig – es liegt eine „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation vor.

In einer Vielzahl von Fällen wird so häufig aus dem ursprünglich einvernehmlichen Sex im Nachhinein eine Vergewaltigung – sei es aufgrund unerfüllter Erwartungen oder weil ein Beteiligter am nächsten Tag realisiert, dass er oder sie das „so“ dann nüchtern betrachtet doch nicht gewollt hätte.

Dabei ist wichtig zu wissen: Auch in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation kann eine Verurteilung erfolgen – nur aufgrund einer einzigen Zeugenaussage. Denn wenn sich das Opfer bei seinen Aussagen in keine Widersprüche verstrickt, dann wird – sofern nicht andere Umstände hinzutreten – das Gericht häufig dem Opfer Glauben schenken und eine Verurteilung aussprechen. Wenn das Opfer zunächst einen glaubwürdigen Eindruck auf die Staatsanwaltschaft und später das Gericht macht, dann – das zeigt die Erfahrung – entscheiden die Gerichte keineswegs mehr regelmäßig nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten). Die Unschuld des Mandanten muss daher oft mit viel Aufwand durch die Verteidigung bewiesen werden.

Gerade aus diesem Grund muss der Vorwurf einer Vergewaltigung immer ernst genommen werden, auch wenn der Beschuldigte sich seiner Unschuld sicher ist! Auch hier gilt um so mehr der Grundsatz: Keine Angaben bei der Polizei ohne spezialisierten Anwalt! Die Vernehmung bei der Polizei ist für jeden Beschuldigten eine extreme und außergewöhnliche Stresssituation. Als Laie ist man in dieser Situation häufig überfordert – gerade wenn man es mit Polizeibeamten zu tun hat, welche von der Schuld des Beschuldigten ausgehen. Hier verschlimmern gut gemeinte aber unbedarfte Angaben oft noch die Situation. Es ist zumeist  wesentlich effektiver und sinnvoller, zu einem späteren Zeitpunkt über einen Verteidiger eine gut vorbereitete Einlassung abzugeben.

Glaubwürdigkeit des Opfers als Kriterium für Verurteilung

Das einzige belastbare Kriterium für den Wahrheitsgehalt einer belastenden Aussage ist so oft alleine die Glaubwürdigkeit des Opfers. Ohne engagiertes Handeln eines Verteidigers gehen die Gerichte in den meisten Fällen von der Glaubwürdigkeit des Opfers aus und sprechen Verurteilungen aus. Die Zahl an Verurteilungen bei solchen Vergewaltigungsvorwürfen ist relativ hoch, obwohl auch die Zahl der Falschanzeigen in diesem Bereich einen vergleichbar hohen Anteil ausmacht. Das zu vermeiden setzt häufig voraus, dass durch das Gericht ein aussagepsychologischen Gutachtens des Opfers erstellt wird, in welchem die die Glaubhaftigkeit der Opferaussage überprüft wird. Das erfolgt in nahezu allen Fällen jedoch nur dann, wenn die Verteidigung dies begründet beantragt.

Was ist eine Vergewaltigung?

Der Tatbestand der Vergewaltigung ist in § 177 Absatz 6 StGB geregelt. Er setzt zunächst ein sexueller Übergriff oder eine sogenannte sexuelle Nötigung voraus. Eine sexuelle Nötigung liegt dem Grunde nach vor, wenn der Täter gegen den erkennbaren Willen („nein heisst nein“) einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Dieser sexuelle Übergriff wird dann praktisch zu einer Vergewaltigung, wenn der Täter bei der Tat „den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind“. Das ist faktisch immer der Fall, wenn ein Eindringen in den Körper des Opfers vorliegt – es genügen eben auch beischlafähnliche Handlungen.

Zum„Eindringen“ zählt dabei eben nicht nur der vaginale Geschlechtsverkehr, sondern auch der Oralverkehr und Analverkehr. Das Einführen anderer Körperteile – etwa eines Fingers –  in die Vagina oder den Anus des Opfers, erfüllt ebenfalls den Straftatbestand der Vergewaltigung – genau wie das Einführen von Gegenständen.

Welche Strafen sind bei einer Vergewaltigung zu erwarten?

Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung droht eine ganz empfindliche Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung  droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren. Dabei ist zu beachten, dass Freiheitsstrafen nur bis zu einer maximalen Höhe von 2 Jahren überhaupt bewährungsfähig sind. Kommt es also zu einer Verurteilung ist die Chance auf eine Bewährung sehr gering, weshalb beispielsweise bei nachweisbaren Fällen bereits ab Beginn der Verteidigung engagiert in Richtung einer Schuldminderung verteidigt werden muss.

Strafen bei schwerer Vergewaltigung

Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft , wer bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich führt, um den Widerstand des Opfers damit zu überwinden. Das gilt dann als „schwere“ Vergewaltigung. Dabei ist nicht einmal erforderlich, dass die Waffe oder das gefährliche Werkzeug auch eingesetzt wird. Es kann bereits ausreichen, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug während der Tat griffbereit bei sich zu haben.

Das erhöhte Strafmaß der schweren Vergewaltigung droht auch, wenn der Täter das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Das ist etwa auch dann der Fall, wenn der Täter unter einer Erkrankung leidet und sein Opfer somit in die Gefahr bringt, sich bei ihm anzustecken. Hier ist insbesondere an die Fälle zu denken, in welchen der Täter eine Geschlechtserkrankung hat oder beispielsweise an AIDS erkrankt ist, zumal auch in diesen Fällen die Gefahr einer Ansteckung droht, was bereits  eine schwere Gesundheitsschädigung darstellt.

Was gilt bei besonders schwerer Vergewaltigung

Wer bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet, der begeht eine „besonders schwere“ Vergewaltigung. Das Gleiche gilt, wenn man sein Opfer bei der Tat schwer körperlich misshandelt oder durch die Tat in Todesgefahr bringt. Eine besonders schwere Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren bestraft,

Eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug wird bereits dann verwendet, wenn dem Opfer damit gedroht wird. Die Waffe oder das Werkzeug muss dabei gegen das Opfer angewandt werden. Ein gefährliches Werkzeug kann dabei faktisch alles sein, was geeignet ist, dem Opfer körperlich zu schaden. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit sogar ein Kissen, welches dem Opfer während der Tat auf das Gesicht gedrückt wurde, als gefährliches Werkzeug qualifiziert.

Aktuell

  • Weitergabe ärztlicher Rechnungsunterlagen im Zusammenhang mit Strafanzeigen – wann betrogene Ärzte selbst zu Straftätern werden24. September 2021 - 13:39
  • Tim Wullbrandt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für StrafrechtTim WullbrandtProzess wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln am Landgericht Heidelberg: Bewährungsstrafe für unsere Mandantin6. Februar 2021 - 15:04
  • Tim Wullbrandt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für StrafrechtTim WullbrandtVersuchter Totschlag: Landgericht Mannheim stellt Verfahren gegen unseren Mandanten ein8. Oktober 2020 - 21:20
  • Anwalt für StrafrechtFelix-Sturm-Urteil: Doping beim Kampfsport ist Körperverletzung1. Mai 2020 - 13:38

Kontakt

WULLBRANDT Rechtsanwälte

T 06221 - 321 92 70
F 06221 - 321 92 79

Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg

News zum Thema

  • Impressum
  • Datenschutz
Google Bewertung
4.3
WULLBRANDT Rechtsanwälte
WULLBRANDT Rechtsanwälte
4.3
Elena Bender
17:05 27 Feb 18
Kurzfristige und kompetente Beratung. Sehr symphatischer Anwalt, bei dem ich mich sehr gut aufgehoben fühle. Kein Vergleich zu anderen Erfahrungen in der Branche..
Turnier Profi
09:50 31 Jan 18
Sehr angenehme und kompetente Rechtsberatung durch Herrn Wullbrandt. Angelegenheit war innerhalb von 2 Tagen erledigt. Vielen Dank.
Thomas Hochmuth
09:46 24 Sep 17
Sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt . Er hat sich viel Zeit für uns genommen und uns sehr geholfen. Vielen Dank.
Miss Aries
09:37 30 Apr 17
Beide Rechtsanwälte habe ich als äußert kompetent empfunden. Sie verfügen über breites Fachwissen und erweisen sich als höchst zuverlässig und verantwortungsvoll. Menschlich beide sehr freundlich und verständnisvoll.
Fran Coco
11:20 20 Feb 18
Sehr freundliche und kompetente Beratung!
e
09:43 03 Apr 18
Schnell einen Termin bekommen! Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht so eingesetzt, dass selbst der Staatsanwalt am Ende trotz erlassenem Strafbefehl einen Freispruch fordern musste. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss ;-)
Sandra Eckhardt
08:47 30 Jul 18
Super kompetenter Anwalt. Auf jeden Fall EMPFEHLENSWERT!!!!
Michaela Kaiser
14:22 17 Aug 18
Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns in der Kanzlei Wullbrandt sehr gut aufgehoben. Herr Wullbrandt und auch seine Mitarbeiter/innen informierten immer schnell und direkt, Rückrufe erfolgten sehr zeitnah. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Wullbrandt und können ihn und seine Kanzlei nur empfehlen.
e
08:41 30 May 18
Schnell einen Termin bekommen. Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht perfekt eingesetzt. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss.
Peter Wirth
17:50 11 Dec 18
Sehr angenehm und kompetent
Ines M.
14:10 25 Jun 19
Der erste Anwalt bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte. Schnelle Erreichbarkeit, sofortige Rückrufe, bzw. Kontakt per Mail, wenn ich nicht erreichbar war. Absolut empfehlenswert. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Peter Schneider
16:59 17 Jul 19
Habe sehr schnell einen Termin bekommen und wurde kompetent beraten. Absolut empfehlenswert.
Alle Rezensionen anzeigen Bewertung schreiben
powered by Google

Wir im Web

www.strafverteidiger-wullbrandt.de

www.anwalt-familienrecht-wullbrandt.de

www.strafverteidiger-in-heidelberg.de

www.anwalt-familienrecht-heidelberg.de

Presse

  • Weitergabe ärztlicher Rechnungsunterlagen im Zusammenhang mit Strafanzeigen – wann betrogene Ärzte selbst zu Straftätern werden24. September 2021 - 13:39
  • Tim Wullbrandt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für StrafrechtTim WullbrandtProzess wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln am Landgericht Heidelberg: Bewährungsstrafe für unsere Mandantin6. Februar 2021 - 15:04
  • Tim Wullbrandt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für StrafrechtTim WullbrandtVersuchter Totschlag: Landgericht Mannheim stellt Verfahren gegen unseren Mandanten ein8. Oktober 2020 - 21:20
  • Anwalt für SexualstrafrechtLandgericht Darmstadt: Verfahren wegen Kindesmissbrauch beginnt10. März 2020 - 10:15

Themen

Amtsgericht Anfechtung Anklage Bande Betrug BGH bußgeld Corona Diebstahl Drogen Einbrecher Entzug Fahrerlaubnis Familienrecht Führerschein Haft Heidelberg Homoehe Insolvenz Insolvenzantrag Insolvenzverwalter Jugendstrafrecht Kapitaldelikte Körperverletzung Landgericht Landgericht Heidelberg Mannheim Mord NSU Pfändung Prozess Raub Rechtsmittel Revision Schadensersatz Staatsanwaltschaft Steuer Strafrecht Strafverteidiger Totschlag Umgang Untersuchungshaft Urteil Verfahren Vorsatz
Copyright - Tim Wullbrandt - 2016 - Enfold WordPress Theme by Kriesi
  • Facebook
  • Impressum
  • Datenschutz
ExhibitionismusAnwalt für Wirtschaftsstrafrecht - Tim WullbrandtOpfervertretung und Nebenklage
Nach oben scrollen
Diese Website verwendet Cookies. Jeder mag Cookies - Sie auch? Ja Hier können Sie sich über unser Cookie-Rezept informieren:
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN