Was ist eine Vergewaltigung?
Der Tatbestand der Vergewaltigung ist in § 177 Absatz 6 StGB geregelt. Er setzt zunächst ein sexueller Übergriff oder eine sogenannte sexuelle Nötigung voraus. Eine sexuelle Nötigung liegt dem Grunde nach vor, wenn der Täter gegen den erkennbaren Willen („nein heisst nein“) einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Dieser sexuelle Übergriff wird dann praktisch zu einer Vergewaltigung, wenn der Täter bei der Tat „den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind“. Das ist faktisch immer der Fall, wenn ein Eindringen in den Körper des Opfers vorliegt – es genügen eben auch beischlafähnliche Handlungen.
Zum„Eindringen“ zählt dabei eben nicht nur der vaginale Geschlechtsverkehr, sondern auch der Oralverkehr und Analverkehr. Das Einführen anderer Körperteile – etwa eines Fingers – in die Vagina oder den Anus des Opfers, erfüllt ebenfalls den Straftatbestand der Vergewaltigung – genau wie das Einführen von Gegenständen.
Welche Strafen sind bei einer Vergewaltigung zu erwarten?
Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung droht eine ganz empfindliche Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren. Dabei ist zu beachten, dass Freiheitsstrafen nur bis zu einer maximalen Höhe von 2 Jahren überhaupt bewährungsfähig sind. Kommt es also zu einer Verurteilung ist die Chance auf eine Bewährung sehr gering, weshalb beispielsweise bei nachweisbaren Fällen bereits ab Beginn der Verteidigung engagiert in Richtung einer Schuldminderung verteidigt werden muss.
Strafen bei schwerer Vergewaltigung
Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft , wer bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich führt, um den Widerstand des Opfers damit zu überwinden. Das gilt dann als „schwere“ Vergewaltigung. Dabei ist nicht einmal erforderlich, dass die Waffe oder das gefährliche Werkzeug auch eingesetzt wird. Es kann bereits ausreichen, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug während der Tat griffbereit bei sich zu haben.
Das erhöhte Strafmaß der schweren Vergewaltigung droht auch, wenn der Täter das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Das ist etwa auch dann der Fall, wenn der Täter unter einer Erkrankung leidet und sein Opfer somit in die Gefahr bringt, sich bei ihm anzustecken. Hier ist insbesondere an die Fälle zu denken, in welchen der Täter eine Geschlechtserkrankung hat oder beispielsweise an AIDS erkrankt ist, zumal auch in diesen Fällen die Gefahr einer Ansteckung droht, was bereits eine schwere Gesundheitsschädigung darstellt.
Was gilt bei besonders schwerer Vergewaltigung
Wer bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet, der begeht eine „besonders schwere“ Vergewaltigung. Das Gleiche gilt, wenn man sein Opfer bei der Tat schwer körperlich misshandelt oder durch die Tat in Todesgefahr bringt. Eine besonders schwere Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren bestraft,
Eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug wird bereits dann verwendet, wenn dem Opfer damit gedroht wird. Die Waffe oder das Werkzeug muss dabei gegen das Opfer angewandt werden. Ein gefährliches Werkzeug kann dabei faktisch alles sein, was geeignet ist, dem Opfer körperlich zu schaden. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit sogar ein Kissen, welches dem Opfer während der Tat auf das Gesicht gedrückt wurde, als gefährliches Werkzeug qualifiziert.