Fahrerlaubnisrecht
Führerscheinentzug und MPU
Der Führerschein ist ein hohes Gut. Droht der Entzug der Fahrerlaubnis, dann steht nicht selten eine berufliche Existenz auf dem Spiel. Wie beraten und verteidigen Sie bundesweit im Rahmen unserer verwaltungsrechtlichen sowie strafrechtlichen Praxis gegen den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis.
Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis? Nehmen Sie direkt unverbindlich Kontakt mit uns auf! Unsere unverbindliche telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.
Haben Sie Post von der Führerscheinstelle oder dem Gericht erhalten? gerne können Sie uns diese auch vorab per E-Mail zukommen lassen.
Telefon
Heidelberg 06221/3219270
Wörrstadt 06732/9479599
Bad Dürkheim 06322/9199906


Immer häufiger kommt es vor, dass die Fahrerlaubnisbehörden Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis bereits dann einleiten, wenn eine strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Drogen oder wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfolgt. Teilweise werden diese Verwaltungsverfahren bereits eingeleitet, noch bevor es überhaupt zu einer strafrechtlichen Verurteilung kam. Wir vertreten laufend erfolgreich Mandanten im Rahmen dieser Verfahren bei den Führerscheinbehörden und vor den Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland.



