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WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte - Heidelberg & Wörrstadt
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Opfervertretung & Nebenklage

Die Vertretung Geschädigter in Strafverfahren

Opferrechte in Strafverfahren gewinnen in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung.

Als Opfer einer Straftat hat man im Strafverfahren grundsätzlich nur die Stellung eines Zeugen. Das Strafverfahren konzentriert sich nur auf die Bestrafung des Täters – ein möglicher Interessenausgleich durch Schmerzensgeld und Schadensersatz findet für gewöhnlich nicht statt und das Opfer der Tat hat keine Rechte und Möglichkeiten, in den Prozess einzugreifen. Die Anklage wird von Gesetzes wegen durch die Staatsanwaltschaft vertreten.

Bei schwerwiegenden Delikten hat das Opfer einer Straftat aber die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als sogenannter Nebenkläger anzuschließen. Wenn das erfolgt, dann stehen dem Nebenkläger – meistens damit dem Anwalt des Nebenklägers – umfangreiche Eingriffs- und Informationsrechte im Strafprozess zu. Es ist dann auch möglich, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend zu machen.

Strafrecht

Wir übernehmen Opfervertretungen und die Vertretung der Nebenklage in Verfahren wegen Sexualdelikten wie beispielsweise Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch sowie bei Gewaltdelikten und Kapitaldelikten wie Körperverletzung, Raub, Totschlag, Mord und ähnlichem. Vor der Übernahme von Mandanten prüfen wir ausführlich, ob Ihr Verfahren unseren Anforderungen für eine Nebenklagevertretung genügt. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine Verfahren wegen Privatklagen und keine Klageerzwingungsverfahren (wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklage abgelehnt hat) übernehmen. 

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Die Rechte der Nebenklage

Wie gesagt – das Opfer einer Straftat ist dem Grunde nach nur ein Zeuge wie jeder andere. Es wird vom Gericht zum Fall befragt, mehr aber auch nicht. Diese Stellung ändert sich aber erheblich, wenn sich das Opfer dem Verfahren als Nebenkläger anschließt.

Dem Nebenkläger stehen dann nämlich die gleichen Rechte zu wie der Staatsanwaltschaft. Ein Nebenkläger kann beispielsweise Beweisanträge und Befangenheitsanträge oder Anträge auf Einholung von Sachverständigengutachten stellen. Vor allem hat er dasselbe Fragerecht wie die anderen Prozessbeteiligten.

Obwohl ein Nebenkläger in der Regel als Zeuge aussagt, hat er ein vollumfängliches Anwesenheitsrecht von Beginn der Hauptverhandlung an. Wir empfehlen unseren Mandanten jedoch nahezu immer, frühestens ab ihrer Zeugenvernehmung an der Verhandlung teilzunehmen, da andernfalls die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage vermindert wird. Werden wir als Anwalt der Nebenklage in einem Verfahren aktiv, dann nehmen wir von Beginn an an der Hauptverhandlung teil und wahren alle Rechte unseres Mandanten. Gerade bei sehr belastenden Verfahren wegen Sexualverbrechen ist es für unsere Mandanten angenehm, dass sie nicht an der gesamten Verhandlung teilnehmen müssen sondern von uns vollumfänglich über den Verlauf des Verfahrens informiert werden.

Bei welchen Delikten ist die Nebenklage möglich?

Die Zulassung der Nebenklage ist nicht bei allen Straftaten möglich. Die Delikte, bei denen eine Nebenklage zulässig ist finden sich in § 395 StPO aufgezählt. Es sind insbesondere die sämtlichen Sexualdelikte wie sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Gewaltdelikte wie Mord, Totschlag und Körperverletzung, Aussetzung, Freiheitsberaubung und Menschenhandel. Daneben sind auch die Geschädigten einer Reihe von wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten zum Anschluss als Nebenkläger befugt.

Der Anschluss als Nebenkläger setzt voraus, dass das Tatopfer einen entsprechenden Antrag an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht stellt. Das Gericht lässt dann bei Vorliegen der Voraussetzungen den Anschluss der Nebenklage per Beschluss zu. Dieses Antragsverfahren übernehmen wir selbstverständlich für unsere Mandanten.

Adhäsionsverfahren – Schmerzensgeld im Strafverfahren durchestzen

Im Strafverfahren wird grundsätzlich nicht über Schmerzensgeld und Schadensersatz diskutiert und entschieden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, mit einem sogenannten Adhäsionsverfahren diese Ansprüche bereits im Rahmen des Strafverfahrens geltend zumachen. Hierdurch kann ein gesonderter aufwändiger Zivilprozess vermieden werden.

Eine solche Schmerzensgeldentscheidung des Strafgerichts setzt einen Adhäsionsantrag voraus. Dabei handelt es sich um einen recht komplexen Antrag, bei welchem diverse Formalien zu beachten sind. Wird der Antrag zugelassen und ist erfolgreich, dann bestimmt das Strafgericht die Höhe des Schmerzensgelds.

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Elena Bender
17:05 27 Feb 18
Kurzfristige und kompetente Beratung. Sehr symphatischer Anwalt, bei dem ich mich sehr gut aufgehoben fühle. Kein Vergleich zu anderen Erfahrungen in der Branche..
Turnier Profi
09:50 31 Jan 18
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Thomas Hochmuth
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Fran Coco
11:20 20 Feb 18
Sehr freundliche und kompetente Beratung!
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09:43 03 Apr 18
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Super kompetenter Anwalt. Auf jeden Fall EMPFEHLENSWERT!!!!
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14:22 17 Aug 18
Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns in der Kanzlei Wullbrandt sehr gut aufgehoben. Herr Wullbrandt und auch seine Mitarbeiter/innen informierten immer schnell und direkt, Rückrufe erfolgten sehr zeitnah. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Wullbrandt und können ihn und seine Kanzlei nur empfehlen.
e
08:41 30 May 18
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Peter Wirth
17:50 11 Dec 18
Sehr angenehm und kompetent
Ines M.
14:10 25 Jun 19
Der erste Anwalt bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte. Schnelle Erreichbarkeit, sofortige Rückrufe, bzw. Kontakt per Mail, wenn ich nicht erreichbar war. Absolut empfehlenswert. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Peter Schneider
16:59 17 Jul 19
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