Opfervertretung & Nebenklage
Die Vertretung Geschädigter in Strafverfahren
Opferrechte in Strafverfahren gewinnen in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung.
Als Opfer einer Straftat hat man im Strafverfahren grundsätzlich nur die Stellung eines Zeugen. Das Strafverfahren konzentriert sich nur auf die Bestrafung des Täters – ein möglicher Interessenausgleich durch Schmerzensgeld und Schadensersatz findet für gewöhnlich nicht statt und das Opfer der Tat hat keine Rechte und Möglichkeiten, in den Prozess einzugreifen. Die Anklage wird von Gesetzes wegen durch die Staatsanwaltschaft vertreten.
Bei schwerwiegenden Delikten hat das Opfer einer Straftat aber die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als sogenannter Nebenkläger anzuschließen. Wenn das erfolgt, dann stehen dem Nebenkläger – meistens damit dem Anwalt des Nebenklägers – umfangreiche Eingriffs- und Informationsrechte im Strafprozess zu. Es ist dann auch möglich, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend zu machen.
Wir übernehmen Opfervertretungen und die Vertretung der Nebenklage in Verfahren wegen Sexualdelikten wie beispielsweise Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch sowie bei Gewaltdelikten und Kapitaldelikten wie Körperverletzung, Raub, Totschlag, Mord und ähnlichem. Vor der Übernahme von Mandanten prüfen wir ausführlich, ob Ihr Verfahren unseren Anforderungen für eine Nebenklagevertretung genügt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine Verfahren wegen Privatklagen und keine Klageerzwingungsverfahren (wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklage abgelehnt hat) übernehmen.