Insolvenzanfechtung und Anfechtungsklagen

Abwehr von Rückforderungen durch Insolvenzverwalter und Gläubiger

Das deutsche Insolvenzrecht in Form der Insolvenzordnung bietet dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Insolvenzanfechtung ein hoch komplexes und bisweilen schwer verständliches Mittel, um die zu seiner Verfügung stehende Insolvenzmasse zu vergrößern. Die Paragrafen 129 bis 147 der Insolvenzordnung geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen der Insolvenzschuldnerin / des Insolvenzschuldners an Gläubiger in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren vor der Insolvenzeröffnung zurückzufordern.

Geschäftsführerhaftung - WULLBRANDT Rechtsnwälte