Der Vorwurf des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern ist für einen Beschuldigten oft verheerend – unabhängig davon, ob am Ende des Verfahrens eine Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung steht. Je nach Umfang der Verfahren, bei welchen es häufig zu Durchsuchungen und dem Vollzug von Untersuchungshaft kommt, kann alleine die Außenwirkung eines solchen Strafverfahrens existenzvernichtend sein.
Wir sind der Überzeugung, dass jeder Beschuldigte ein faires und vorurteilsfreies Verfahren verdient. Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernimmt daher Verteidigungen in Strafverfahren wegen sexuellem Kindesmissbrauch. Wir verteidigen Sie offen, konsequent und immer mit dem Ziel des für Sie bestmöglichen Ergebnis – sei es eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine akzeptable Strafe.
Hohe Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch
Das Strafgesetzbuch sieht für den sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren pro begangener Tat vor, beim schweren sexuellen Missbrauch (§ 176a StGB) von Kindern liegt der Strafrahmen mit 2 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe pro Tat noch einmal wesentlich höher. Bereits aufgrund dieser enorm hohen Straferwartungen ist es zwingend notwendig, unmittelbar nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs eine gute Verteidigung sicherzustellen.
Verteidigung gegen Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen weil Sie dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs begegnen, dann setzen wir uns zunächst in aller Ruhe mit Ihnen zusammen und erörtern den Stand des Verfahrens – worauf basiert der Tatvorwurf, droht eine Verhaftung, müssen sofort Maßnahmen der Verteidigung ergriffen werden? Ist dies geklärt, dann arbeiten wir anhand der Ermittlungsakten die einzelnen Tatvorwürfe und deren Entstehung mit Ihnen und planen unter Berücksichtigung aller Umstände ihre weitere Verteidigung.