Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt
Unterhaltsansprüche können in vielfältigen Formen zur Geltung kommen. Neben dem Unterhalt für Kinder, welcher sowohl von sorgeberechtigten Elternteilen wie auch von Jugendämtern geltend gemacht werden kann und sich neben der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ insbesondere aus den Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte ergibt, ist häufig die Frage der Berechtigung von Ansprüchen auf Trennungs- sowie nachehelichem Ehegattenunterhalt umstritten. Häufig sind hier vor den Familiengerichten aufwändige Verfahren über die geforderte Auskunft über Einkommen und Vermögen sowie im Anschluss über die Gewährung von Unterhalt zu führen.
Wir unterstützen und Beraten Sie unter anderem bei den folgenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht und Umgang:
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Elternunterhalt
- Auskunftsverfahren
- Unterhaltsvorschuss
- Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
- Schonvermögen
Elternunterhalt
In Zeiten steigender Kosten für Pflege und Versorgung im Alter verkehren sich die Verhältnisse bei der Inanspruchnahme von Unterhalt mehr und mehr. Immer häufiger werden erwachsene Kinder durch die Träger der Sozialversicherung und Sozialhilfe auf Unterhalt für ihre Eltern in Anspruch genommen. Die hierbei Auftretenden Probleme im Zusammenhang mit der Berechnung von Schonvermögen, Höhe der Unterhaltsverpflichtung und dem Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung für Schwiegerkinder sind komplex.
Kosten
Dabei reden wir auch ganz offen über die Kosten, welche durch ein Unterhaltsverfahren zu erwarten sind und suchen mit Ihnen nach Möglichkeiten, Ihre persönliche Kostenlast gering zu halten – beispielsweise durch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.