Kapitalverbrechen

Strafverteidigung bei Mord und Totschlag

Kapitaldelikte oder Kapitalverbrechen sind die Verbrechen, bei denen das Opfer zu Tode gekommen ist, oder bei denen der Täter versucht hat, das Opfer zu töten. Die bekanntesten Kapitaldelikte sind Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB). Aufgrund der Schwere der Verbrechen und der gravierenden Strafandrohungen (beim Mord lebenslange Freiheitsstrafe) ist es beim Vorwurf eines Kapitalverbrechens besonders wichtig, sofort die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

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