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Zollkontrolle wegen Mindestlohn? Droht Bußgeld?

Unsere erfahrenen Anwälte verteidigen Sie bundesweit in Mindestlohnverfahren!
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WULLBRANDT Rechtsanwälte - Heidelberg | Wörrstadt

Die Spezialisten für Ihre Verteidigung und Beratung in Mindestlohnverfahren

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Sie haben einen Anhörungsbogen des Hauptzollamts in Sachen Mindestlohn erhalten?

Bei Ihnen soll eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsgesetz stattfinden?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie haben Post vom Hauptzollamt oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Ein Verstoß gegen die Regelungen des Mindestlohngesetzes steht im Raum? Dann setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung! Wir begleiten und verteidigen Sie in allen Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Mindestlohn – sei es in einer ersten Prüfung des Hauptzollamtes, im Rahmen eines Bußgeldverfahrens oder in einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren.

Prüfungen der Hauptzollämter wegen Mindestlohnverstößen

Sie haben Post vom Hauptzollamt erhalten, in welcher Ihnen eine Prüfung im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes angekündigt wird? In diesem Fall begleiten wir Sie durch den gesamten Prüfungsablauf, übernehmen die Kommunikation mit dem Hauptzollamt und sorgen dafür, dass die Prüfung reibungslos abläuft. Wenn notwendig schulen und unterrichten wir Ihre Mitarbeiter, wie sie sich optimal gegenüber dem Hauptzollamt aufstellen können und bereiten alle Unterlagen für die Prüfung mit Ihnen gemeinsam vor. Gemeinsam mit Ihnen erreichen wir so einen reibungslosen und beanstandungsfreien Ablauf der Prüfung in Ihrem Unternehmen.

Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Wussten Sie, dass die Hauptzollämter jedes Unternehmen anlasslos, also quasi nach dem Zufallsprinzip auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz prüfen dürfen? Eine Prüfung in Ihrem Haus kann daher jederzeit ohne Vorankündigung stattfinden. Haben Sie einmal die Prüfungsverfügung des Hauptzollamts erhalten ist es meist zu spät, um jetzt noch Vorkehrungen zu treffen. Besser (und zumeist auch wesentlich günstiger) ist es daher, vorher Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen des Mindestlohngesetzes zu ergreifen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Verteidigung in Bußgeldverfahren

Wurde Ihnen bereits ein Anhörungsbogen wegen einer festgestellten Ordnungswidrigkeit (ein Verstoß gegen den Mindestlohn) oder gar ein Bußgeldbescheid zugestellt, dann ist Eile geboten! Je früher die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz ansetzt, um so mehr kann noch gegen das drohende Bußgeld getan werden.

Wussten Sie, dass die Bußgelder bei Mindestlohnverstößen außergewöhnlich hoch angesetzt werden? Die Faustformeln der Hauptzollämter lauten beispielsweise (ersparter Lohn x 2) + 30 Prozent oder gar ganz einfach ersparter Lohn x 3. Dazu kommt natürlich noch die Verpflichtung des Unternehmers, den ersparten Lohn plus die darauf entfallenden Sozialabgaben an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Für Unternehmen, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, kommt noch eine verheerende Folge hinzu: Übersteigt das Bußgeld den Betrag von 2.500 EUR, dann erfolgt die Eintragung des Unternehmers in das Wettbewerbsregister – und somit faktisch der Ausschluss für sämtliche öffentlichen Vergabeverfahren für die Dauer von drei Jahren.

Gegen Sie wurde Anklage erhoben?

Verteidigung in Strafverfahren wegen Mindestlohn

Haben Sie bereits eine Anklage der Staatsanwaltschaft oder Post vom Amtsgericht wegen eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Mindestlohn erhalten, dann sollten Sie sofort unter 06221/3219270 Kontakt zu uns aufnehmen! Denn in diesem Fall drohen keine Bußgelder mehr, sondern es droht Ihnen persönlich eine Geld- oder Haftstrafe wegen der Ihnen durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Verstöße. Zumeist werden die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz von anderen Delikten „begleitet“ – dies sind dann die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung und die Verletzung von Buchführungspflichten. Eine eigene Verteidigung hiergegen ohne die Hilfe eines spezialisierten Verteidigers ist so gut wie unmöglich.

Weitere Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht

Weitere Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht und unserer Tätigkeit als Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen erhalten Sie HIER.

Ihr persönlicher Ansprechpartner für den Bereich Mindestlohn und Wirtschaftsstrafrecht ist Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, über den Sie HIER mehr erfahren.

Mehr zum Thema Mindestlohn erfahren Sie HIER.

Das Mindestlohngesetz in seiner aktuellen Fassung finden Sie HIER (externer Link).

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Elena Bender
17:05 27 Feb 18
Kurzfristige und kompetente Beratung. Sehr symphatischer Anwalt, bei dem ich mich sehr gut aufgehoben fühle. Kein Vergleich zu anderen Erfahrungen in der Branche..
Turnier Profi
09:50 31 Jan 18
Sehr angenehme und kompetente Rechtsberatung durch Herrn Wullbrandt. Angelegenheit war innerhalb von 2 Tagen erledigt. Vielen Dank.
Thomas Hochmuth
09:46 24 Sep 17
Sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt . Er hat sich viel Zeit für uns genommen und uns sehr geholfen. Vielen Dank.
Miss Aries
09:37 30 Apr 17
Beide Rechtsanwälte habe ich als äußert kompetent empfunden. Sie verfügen über breites Fachwissen und erweisen sich als höchst zuverlässig und verantwortungsvoll. Menschlich beide sehr freundlich und verständnisvoll.
Fran Coco
11:20 20 Feb 18
Sehr freundliche und kompetente Beratung!
e
09:43 03 Apr 18
Schnell einen Termin bekommen! Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht so eingesetzt, dass selbst der Staatsanwalt am Ende trotz erlassenem Strafbefehl einen Freispruch fordern musste. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss ;-)
Sandra Eckhardt
08:47 30 Jul 18
Super kompetenter Anwalt. Auf jeden Fall EMPFEHLENSWERT!!!!
Michaela Kaiser
14:22 17 Aug 18
Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns in der Kanzlei Wullbrandt sehr gut aufgehoben. Herr Wullbrandt und auch seine Mitarbeiter/innen informierten immer schnell und direkt, Rückrufe erfolgten sehr zeitnah. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Wullbrandt und können ihn und seine Kanzlei nur empfehlen.
e
08:41 30 May 18
Schnell einen Termin bekommen. Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht perfekt eingesetzt. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss.
Peter Wirth
17:50 11 Dec 18
Sehr angenehm und kompetent
Ines M.
14:10 25 Jun 19
Der erste Anwalt bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte. Schnelle Erreichbarkeit, sofortige Rückrufe, bzw. Kontakt per Mail, wenn ich nicht erreichbar war. Absolut empfehlenswert. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Peter Schneider
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Habe sehr schnell einen Termin bekommen und wurde kompetent beraten. Absolut empfehlenswert.
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