Verteidigung in Bußgeldverfahren
Wurde Ihnen bereits ein Anhörungsbogen wegen einer festgestellten Ordnungswidrigkeit (ein Verstoß gegen den Mindestlohn) oder gar ein Bußgeldbescheid zugestellt, dann ist Eile geboten! Je früher die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz ansetzt, um so mehr kann noch gegen das drohende Bußgeld getan werden.
Wussten Sie, dass die Bußgelder bei Mindestlohnverstößen außergewöhnlich hoch angesetzt werden? Die Faustformeln der Hauptzollämter lauten beispielsweise (ersparter Lohn x 2) + 30 Prozent oder gar ganz einfach ersparter Lohn x 3. Dazu kommt natürlich noch die Verpflichtung des Unternehmers, den ersparten Lohn plus die darauf entfallenden Sozialabgaben an die Mitarbeiter auszuzahlen.
Für Unternehmen, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, kommt noch eine verheerende Folge hinzu: Übersteigt das Bußgeld den Betrag von 2.500 EUR, dann erfolgt die Eintragung des Unternehmers in das Wettbewerbsregister – und somit faktisch der Ausschluss für sämtliche öffentlichen Vergabeverfahren für die Dauer von drei Jahren.