Schlagwortarchiv für: Staatsanwaltschaft

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am vergangenen Wochenende lieferte die Schweiz einen 23-jährigen Georgier nach Deutschland aus der im Verdacht steht, als Mitglied einer Bande im Jahr 2014 im Raum Heidelberg an mindestens 35 Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Heidelberg in der Schweiz festgenommen und am vergangenen Wochenende in Rheinfelden der Bundespolizei übergeben.

Festnahme: 23-jähriger Georgier mutmaßlich Mitglied einer Einbrecherbande

Der aus Georigen stammende Mann soll an Einbrüchen beteiligt gewesen sein, bei welchen über 140.000,00 EUR Schaden entstanden sind. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, komplettiert er damit eine Einbrecherbande, gegen welche bereits vor drei Wochen Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben worden war.

Verfahren gegen Bandenmitglieder vor dem Landgericht Heidelberg

Zunächst hatte das Gericht nur von vier Mitgliedern, drei Männer im Alter von 22, 32 und 43 Jahren und einer 34-jährige Frau, berichtet; aus ermittelungstaktischen Gründen hielt es die Staatsanwaltschaft geheim, dass noch nach einem 23-Jährigen per internationalem Haftbefehl gefahndet wurde. Der Haftbefehl gegen den nun festgenommenen Mann wurde diesem am vergangenen Montag in Lörrach verkündet. Dem Mann werden 35 Fälle von versuchtem oder vollendetem schweren Bandendiebstahl zur Last gelegt.

Über 35 Einbrüche in Heidelberg und Umgebung – 140.000 EUR Schaden

Wie die RNZ berichtet brach die Gruppe, deren Mitglieder alle aus Georgien stammen, in wechselnder Besetzung in Heidelberg, Dossenheim, Plankstadt und Eberbach von Juli bis Dezember letztes Jahr ein. Dabei stahlen sie vor allem Schmuck, Bargeld und Elektronikartikel im Gesamtwert von über 140 000 Euro. Mittlerweile konnten die meisten Gegenstände nach Wohnungsdurchsuchungen in Heidelberg und Eppelheim den Besitzern zurückgegeben werden.

Das Verfahren gegen den nun festgenommenen ist von dem Verfahren gegen die anderen Bandenmitglieder abgetrennt. Gegen die übrigen Mitglieder der Bande wurde bereits Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben, hier startet der Prozess im September. Wann es zu dem Verfahren gegen das nun festgenommene mutmaßliche Bandenmitglied kommt ist unklar.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

Tim Wullbrandt | Strafverteidiger | Heidelberg & Wörrstadt

Vor dem Landgericht Göttingen ging heute der aufsehenerregende Prozess gegen den früheren Leiter des Lebertransplantationszentrums in Göttingen, Aiman O., nach über 60 Verhandlungstagen zu Ende. Der angeklagte Mediziner wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Durch Manipulationen den eigenen Patienten schneller zu Spenderorganen verholfen

Was war geschehen? Dem 47jährigen Arzt wurden nicht etwa tatsächliche Kunstfehler oder gar „direkte“ Tötungshandlungen vorgeworfen. Die von ihm transplantierten Organe retteten mit Sicherheit eine Vielzahl von Leben. Was den Mediziner auf die Anklagebank brachte war vielmehr die Tatsache, dass er Patientendaten manipuliert hatte und so seinen Patienten zu besseren Platzierungen auf den Transplantationslisten verhalf. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er damit den Tot der von ihrer eigentlichen Platzierung auf der Liste verdrängten Personen zumindest billigend in Kauf genommen haben – sie klagte ihn daher wegen elffachen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen an. Den Vorwurf der dreifachen gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge begründete Sie damit, der Angeklagte habe in drei Fällen Organe transplantiert, obwohl dies nicht zwingend nötig gewesen wäre – die Patienten waren nach den Transplantationen an Komplikationen verstorben.

Elffacher versuchter Totschlag und dreifache gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt

Tim Wullbrandt || Strafrecht in MannheimDie Strafkammer des Landgerichts Göttingen hatte im Verlauf des Verfahrens – welches bereits im Jahr 2013 begonnen hatte – über 100 Zeugen vernommen und neun Gutachter gehört. Die Staatsanwalt hatte mit Ihrer Anklage jurisisches Neuland betreten und wegen des angeklagten elffachen versuchten Totschlags acht Jahr Haft gefordert. Indem Aiman O. seine eigenen Patienten durch die Manipulationen auf der Warteliste für Spendeorgane nach vorne gepusht hat, habe er billigend in Kauf genommen, dass die verdrängten Personen kein Organ erhielten und möglicherweise hätten sterben können. Den Untersuchungsberichten folgend kam es in Göttingen zu 61 bis 79 Verstößen – es wurden 85 bzw. 105 Fälle untersucht, wobei 34 Mal die Werte der Patienten gefälscht worden sein sollen. Ob der Angeklagte hierfür – auch vor dem Hintergrund des enormen Aufwands – alleine verantwortlich war ist noch immer fraglich. Er war zwar der ausführende Chirurg, betreut aber wurden die Patienten auch von dem Gastroenterologen R.. Auch er ist von der Klinik beurlaubt und gilt als Beschuldigter. Die Entscheidung, ob auch er angeklagt wird, dürfte wohl vom Ausgang des hiesigen Verfahrens abhängen.

Staatsanwalt forderte acht Jahre Haft – die Verteidigung forderte Freispruch

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung jedoch dem Antrag der Strafverteidiger des Angeklagten auf Freispruch. Es sah zunächst den Vorwurf der dreifachen gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge durch unnötige Transplantationen und mangelnde Aufklärung der Patienten nach Einvernahme der Zeugen und Sachverständigen als widerlegt an. Nach der Überzeugung des Gerichts habe der Angeklagte Patientendaten manipuliert, um die Wartelistenposition zu verbessern. Zum Zeitpunkt der Taten sei dies jedoch – so das Gericht – nicht strafrechtlich relevant gewesen. Der Angeklagte sei daher – trotz der moralischen Verwerflichkeit seines Handelns – freizusprechen gewesen.

Gesetzesänderungen erst ab 2013

Nachdem der hier verhandelte Skandal im Jahr 2012 ans Licht gekommen war hatten bereits Gesetzgeber und Ärzteschaft hektisch reagiert. Die Bundesärztekammer hatte unter anderem schärfere Kontrollen und ein Mehraugenprinzip bei der Vergabe von Spenderorganen eingeführt. So darf mittlerweile nicht mehr nur noch der behandelnde Arzt darüber entscheiden, ob ein Patient auf die Warteliste für Spenderorgane aufgenommen wird. Außerdem hatte der Bundestag bereits beschlossen 2013, dass Ärzte, die Patientendaten verändern und Wartelistenplätze verfälschen, mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft werden.

Freispruch von allen Tatvorwürfen

Der Freispruch zu Gunsten des Arztes dürfte zumindest auf Seiten der Staatsanwaltschaft für Unmut sorgen. Es ist davon auszugehen, dass diese die Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof anstreben wird – auch um die Frage, ob ein Totschlag auch durch ein solch „indirektes“ Einwirken auf die Lebenssphäre des Opfers möglich ist, einer höchstrichterlichen Klärung zukommen zu lassen.

Bis es soweit ist empfehle ich hier noch den sehr lesenwerten Artikel zu den Geschehnissen im Vorfeld des Prozesses aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 04.08.2012.

 

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

 

Presse: Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen fünf Personen wegen Betrug

Fotolia_44423841_S bw sehr kleinGegen drei der Beschuldigten waren Haftbefehle erlassen worden. Nachdem einer der Beschuldigten bereits vor einigen Tagen auf freien Fuß kam, wurde auch der gegen unseren Mandanten bestehende Haftbefehl zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt.

Näheres zum Fall erfahren Sie über den Link zum Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung..

 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg führt derzeit intensive Ermittlungen gegen insgesamt fünf Personen aus dem Rhein-Neckar-Gebiet. Diese sollen als Angestellte eines Handy-Geschäfts mit über 100 fingierten Verträgen große Mengen Handys und Provisionen unrechtmäßig erlangt haben.

Gegen drei der Beschuldigten waren Haftbefehle erlassen worden. Zwei der Beschuldigten befinden sich zwischenzeitlich wieder auf freiem Fuß. Näheres zum Fall erfahren Sie über den obigen Link zum Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung..

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Kostenlose Unterkunft mit Frühstück – das war das dauernde Ziel eines 52-jährigen Wohnsitzlosen. Genau das bekommt er jetzt auch – aber mit wesentlich weniger Komfort als gewünscht.

52-Jähriger wegen Betrugs und Urkundenfälschung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Presseerklärung mitteilte,hat das Amtsgericht Heidelberg nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Der Wohnsitzlose steht im dringenden Verdacht, sich in mindestens fünf Fällen betrügerisch in Hotels eingemietet zu haben, ohne die Kosten für die Miete und das Frühstück zu bezahlen.

Der unbekannte Hotelgast

Der Beschuldigte ist verdächtig, sich seit Juli 2014 unter verschiedenen Namen sowie unter Vorlage gefälschter Kostenübernahmeerklärungen seines angeblichen Arbeitgebers in Hotels und Pensionen in Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und in Ramstein eingemietet zu haben. Der hierdurch entstandene Schaden betrage fast 6.000,- Euro.

 Kost und Logis frei

Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 27.01.2015 Haftbefehl erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden nun nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg Anfang des Jahres zwei weitere georgische Tatverdächtige festgenommen. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 22 Jahren sind dringend verdächtig, an mindestens 20 Wohnungseinbrüchen bzw. Einbruchsversuchen überwiegend im Stadtteil Heidelberg-Neuenheim beteiligt gewesen zu sein.  Gegen die Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle erlassen, anschließend wurden sie in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bereits im November 2014 erfolgten sieben Festnahmen

Nach langwierigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg war zunächst im November 2014 einer vermeintlichen georgischen Einbrecherbande das Handwerk gelegt worden. Die insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren und eine 29-jährige Frau, sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, über 40 Wohnungseinbrüche bzw. Einbruchsversuche begangen zu haben. Die Tatverdächtigen befinden sich seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft.

Ermittlungen seit August 2014

Die Ermittlungsgruppe Eigentum hatte bereits seit Anfang August 2014 zunächst gegen unbekannte Täter wegen diverser Wohnungseinbrüche im Raum Heidelberg (Stadtteile Neuenheim, Ziegelhausen und Schlierbach sowie in Neckargemünd, Ilvesheim, Weinheim und Mannheim-Feudenheim) . Bei den Tatobjekten handelte es sich zumeist um Einfamilienhäuser, deren Eigentümer im Urlaub waren. Die Täter waren überwiegend durch Aufhebeln eines Fensters oder der Terrassentür in die Häuser eingestiegen. Der bislang bekannte Diebstahlschaden beträgt ca. 450.000,- EUR, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 45.000,-EUR.

Gesamtschaden bei ca. 500.000 EUR

Anhand eines Hinweises aus der Bevölkerung waren zunächst fünf Tatverdächtige einer georgischen Einbrechergruppierung identifiziert werden. Nach der Erwirkung von Haftbefehlen und dem Erlass von Beschlüssen zur Durchsuchung der Wohnungen durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, wurden die Tatverdächtigen am 25.11.2014 in Mannheim, Ludwigshafen und Stuttgart festgenommen. Einer der Beschuldigten, ein 39-jähriger Mann, konnte in der Vorbereitungsphase eines weiteren Wohnungseinbruches in Mannheim in seinem Auto festgenommen werden. In dem Fahrzeug saßen zwei weitere Männer aus Georgien im Alter von 28 und 34 Jahren, bei denen Einbruchswerkzeug gefunden wurde.

Weitere Tatverdächtige ermittelt

Die hierauf folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten nun ergeben, dass weitere Täter an den Einbrüchen beteiligt gewesen sein sollen. Die beiden 22-jährigen Tatverdächtigen wurden am 9. Januar 2015 in einer Wohnung in Heidelberg festgenommen.

Gegen einen weiteren 31-jährigen Tatverdächtigen wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl ermittelt. Ihm wird zur Last gelegt, die Bande unterstützt zu haben.  Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. Januar 2015 in Eppelheim wurden Beweismittel sichergestellt. Nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt.

Verteidigung übernommen

Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Ermittlung und der anschließenden Anklageerhebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für einen der bereits seit November 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen wurde die Verteidigung durch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

 

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab erließ sie Haftbefehl gegen einen 46-Jährigen aus dem Rhein-Neckar-Kreis.

Einbruch in Heidelberger Altstadt

Der Mann aus Leimen wird verdächtigt, am Samstagnachmittag gegen 12:30 Uhr aus einer Wohnung in der Heidelberger Altstadt eine Geldkassette gestohlen zu haben.

Nach der Tat  wurde er von dem Bewohner der Wohnung im Treppenhaus auf frischer Tat gestellt und festgehalten.

Auf frischer Tat ertappt

Der Beschuldigte konnte sich zunächst losreißen und flüchten. Dem Geschädigten gelang es jedoch, diesen einzuholen und in einem Kaufhaus zu stellen. Um seiner Festnahme zu entgehen, zog der Täter daraufhin eine Schere und bedrohte damit seinen Verfolger. Mit Hilfe eines Ladendetektivs und einem weiteren Mitarbeiter des Kaufhauses gelang es schließlich, den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Schere als Tatwerkzeug bei räuberischem Diebstahl

Bei seiner Durchsuchung fanden die Ermittler neben der Geldkassette auch ein gestohlenes Handy.

Der 46-jährige Leimener wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg dem Haftrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl erließ. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft im Gefängnis.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Ab dem 15. Januar 2015 beginnt im Mainzer Landgericht vor der großen Strafkammer der Prozess gegen vier gemeinsam angeklagte Mainzer Apotheker. Die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – müssen sich wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenkassen verantworten.

Staatsanwalt klagt Inhaber und Angestellte der Apotheke an

Die beiden Hauptangeklagten sind Inhaber einer Mainzer Apotheke (63 und 54 Jahre alt). Daneben sind ein angestellter Apotheker (50 Jahre alt) und eine ebenfalls in der Apotheke beschäftige 47-jährige Apothekerin angeklagt.Der Apothekerin legt die Staatsanwaltschaft lediglich Beihilfe zur Last.

Nicht zugelassene Krebsmedikamente verkauft?

Nach Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in dem Zeitraum von September 2005 bis März 2009 für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland zugelassene wirkstoffgleiche Arzneimittel eingekauft haben. Diese nicht zugelassenen Arzneimittel sollen die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an Patienten abgegeben haben und sodann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die höheren Preise für die verkehrsfähigen weil in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgerechnet haben.

Daneben sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen an Patienten abgegebene und in Deutschland zugelassene Arzneimittel eines bestimmten Pharmaunternehmens auf der Grundlage des Preises des teureren wirkstoffgleichen Arzneimittels eines anderen Pharmaunternehmens abgerechnet haben.

Schaden durch Betrug in Höhe von 380.000 Euro

Die Angeklagten sollen hierdurch einen Gesamtschaden von ca. EUR 380.000,– verursacht haben.Sie bestreiten die Tatvorwürfe bislang.

Die Anklage umfasst lediglich die Betrugsvorwürfe zu Lasten der Krankenkassen, nicht jedoch eventuelle Schädigungen durch die Medikamente gegenüber den Patienten. Hier wurde wohl bislang kein Fall bekannt, in dem eines der zwar nicht zugelassenen, jedoch wirkstoffgleichen Medikamente zu einer Schädigung geführt hätte. Im Fall einer Verurteilung dürften den Angeklagten neben empfindlich hohen Geldstrafen und womöglich Freiheitsstrafen wohl auch ein Berufsverbot drohen.

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Wie heute bekannt wurde hat die Kieler Staatsanwaltschaft ein gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher laufendes Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung  eingestellt. Der ehemalige Top-Banker muss sich daher wegen dieser Vorwürfe nicht vor Gericht verantworten.

Kein Tatverdacht für falsche Verdächtigung

Die Staatsanwaltschaft nannte als Begründung mangelnden hinreichenden Tatverdacht. Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem weiteren Manager der Bank und unter Mitwirkung eines Sicherheitsunternehmens seinen damaligen Kollegen im Vorstand der Bank, Frank Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. Zur Untermauerung der Anzeige und zum angeblichen Beweis dieser Vorwürfe habe er Beweise fingiert.

Vorwurf fingierter Beweise

«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ sich nicht belastbar beweisen, dass Professor Nonnenmacher um die Unrichtigkeit der mit der Anzeige erhobenen Vorwürfe wusste», erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Die weiteren gegen den anderen Beschuldigten geführten Verfahren würden auch zeitnah abgeschlossen.

Der damalige Vorstand Roth war mit der Begründung fristlos entlassen worden, er habe Interna der Bank an die Presse weitergegeben. Vorgelegte angebliche Beweise stellten sich bald als fingiert heraus. Die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.

Nonnenmacher war von November 2008 bis März 2011 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Die Bank war im Zuge der Finanzmarktkrise in schwere finanzielle Schieflage geraten und musste 2009 von den Haupteigentümern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Weitere Ex-Vorstände zuvor bereits vor Landgericht Hamburg vom Untreuevorwurf befreit

Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Landgericht  Hamburge sechs weitere ehemalige Manager der Bank, einschließlich Nonnenmacher, vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Den Ex-Vorständen war vorgeworfen worden, sie hätten bei dem komplexen und verlustreichen Finanzgeschäft «Omega 55» im Jahr 2007 ihre Pflichten verletzt. Dieser Vorwurf wurde zwar dem Grundsatz nach bestätigt, die Pflichtverletzung sei jedoch nicht so klar oder massiv gewesen, dass eine Verurteilung wegen Untreue begründet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Die Tat erregte im vergangenen September weit über die Grenzen Mannheims hinaus Aufsehen – nun hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 22 Jahre alten Mann Anklage wegen Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Messerattacke unmittelbar vor Polizeiwache

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer Presseerklärung vom heutigen Tag mitteilt, wird dem Mann zur Last gelegt, am späten Abend des 4. September vergangenen Jahres vor dem Polizeirevier Mannheim-Innenstadt in H 4 einen 20-Jährigen und dessen 44-jährigen Vater mit einem Messer angegriffen und mehrfach auf sie eingestochen zu haben. Hintergrund waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen Streitigkeiten um Lohnforderungen des Verdächtigen gegenüber dem 44-Jährigen und verbale Auseinandersetzungen. Das jüngere Opfer erlitt bereits durch den ersten Stich in den Oberkörper eine so schwere Verletzung, dass es trotz umgehender notärztlicher Versorgung noch am Ort des Geschehens verstarb.

Opfer waren Vater und Sohn – Streit wegen Lohnforderungen

Sein Vater trug mehrere Schnitt- und Stichverletzungen davon, die sich als nicht lebensgefährlich erwiesen. Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht geäußert hat, konnte kurz nach der Tat vorläufig festgenommen werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Hingegen blieb die Waffe unauffindbar. Die Ermittlungen richteten sich zunächst auch gegen drei den Angeschuldigten begleitende Landsleute. Diesbezüglich wurde das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, da den Männern nicht zu widerlegen war, nur schlichtend eingegriffen zu haben.

Die Tat wird voraussichtlich vor der zuständigen Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim verhandelt, ein genauer Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Vorwürfe gegen Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung

Soweit in Teilen der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen den diensthabenden Polizeibeamten laut wurden, haben die Ermittlungen keinerlei Fehlverhalten ergeben. Vielmehr hat der allein in der Wache befindliche Beamte unverzüglich eingegriffen und die Beteiligten getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der später Verstorbene bereits tödlich verletzt. Anschließend alarmierte der Beamte polizeiliche Verstärkung und den Notarzt. Sodann verließ er das Polizeirevier erneut und leistete erste Hilfe.