Mindestlohnverstöße
Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn. Arbeitgebern und Unternehmen, die ihren Mitarbeitern weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Haften müssen sie auch für ihre Subunternehmer, wenn diese sich nicht an die seit 1. Januar geltenden Regeln halten.
Wir verteidigen Unternehmer und Unternehmen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sowohl gegenüber den Zollbehörden wie auch vor Gericht.
Kontakt
Heidelberg 06221 – 321 92 70
Wörrstadt 06732 – 94 79 599
24h - Notruf
Bei Verhaftung & Durchsuchungen
Notrufnummer 06221 / 321 92 77


Im Rahmen unserer Beratungspraxis Corporate Compliance beraten wir Unternehmen und Arbeitgeber bereits beim Aufbau und der Einrichtung entsprechender Compliance-Systeme zur Sicherstellung aller Anforderungen des Mindestlohngesetzes und der weiteren Vorschriften. So unterstützen wir Sie dabei, von Beginn an die Gefahr möglicher Verstöße und Bußgeldverfahren zu vermeiden und helfen Ihnen damit, Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

