Mindestlohnverstöße
Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn. Arbeitgebern und Unternehmen, die ihren Mitarbeitern weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Haften müssen sie auch für ihre Subunternehmer, wenn diese sich nicht an die seit 1. Januar geltenden Regeln halten.
Wir verteidigen Unternehmer und Unternehmen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sowohl gegenüber den Zollbehörden wie auch vor Gericht.
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