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Im vergangenen Spätherbst feierte die Ermittlungsgruppe Eigentum des Polizeipräsidiums Mannheim in der Region um Heidelberg große Erfolge – gleich mehrere georgische Einbrecherbanden wurden nach ihren vermeintlichen Beutezügen festgenommen. Nun, fast ein Jahr nach den Festnahmen, startet am heutigen 30. September das nächste Großverfahren gegen eine der vermeintlichen Gruppierungen vor dem Landgericht Heidelberg.

Tim Wullbrandt als Strafverteidiger in Großverfahren am Landgericht Heidelberg aktiv

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg wirft den in diesem Verfahren insgesamt 6 Angeklagten vor, sich spätestens ab dem 31. Juli 2014 einer Bande angeschlossen zu haben, um in deren Rahmen eine Vielzahl von Wohnungseinbrüchen in Heidelberg und Umgebung zu begehen.

Angeklagte Teil einer internationalen Bande?

Dabei hätten alle Angeklagten gewusst, dass die Bande aus einer Vielzahl weiterer Bandenmitglieder bestanden habe und international verzweigt gewesen sei. Die einzelnen Angeklagten hätten dann in der Zeit ab September 2013 bis zu ihren Festnahmen im November 2014 u.a. im Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtgebieten von Heidelberg und Mannheim insgesamt 44 Ladendiebstähle und Einbrüche durchgeführt – mit einem Gesamtschaden im Bereich von ca. 450.000 EUR. Dabei hätten die Angeklagten sowohl Schmuck, Wertsachen, Elektronik und teils erhebliche Bargeldbeträge aus den einzelnen Wohnungen und Häusern entwendet.

Hauptverhandlung vermutlich bis Dezember

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Heidelberg hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 23 Zeugen geladen und 16 Hauptverhandlungstermine bis in den Dezember hinein angesetzt. Alleine die Anklage der Staatsanwaltschaft Heidelberg umfasst über 150 Seiten, die Angeklagten sitzen seit ihren Festnahmen im Jahr 2014 in verschiedenen Gefängnissen in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft.

Den Angeklagten werden verschiedene Tatbeteiligungen – auch im Zusammenhang mit ihrer von der Staatsanwaltschaft vermuteten Stellung innerhalb der internationalen Organisation – vorgeworfen. Der Tatvorwurf lautet auf besonders schweren Diebstahl. Einer der Angeklagten wird in dem Verfahren vom Heidelberger Strafverteidiger Tim Wullbrandt zusammen mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Rüdiger Betz verteidigt.

Beweislage unklar

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat derzeit insgesamt 41 Fälle angeklagt. Ob diese Taten indes tatsächlich überhaupt durch die Angeklagten begangen wurden ist nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen unklar. Das Gericht wird sich in den vorsichtshalber bis Dezember anberaumten Sitzungstagen ein Bild davon machen. Hierzu sind mindestens 23 Zeugen geladen, dazu Sachverständige, Dolmetscher, Polizeibeamte.

Terminhinweis Landgericht Heidelberg


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

 

Tim Wullbrandt als Strafverteidiger in Großverfahren am Landgericht Heidelberg aktiv

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg wirft den insgesamt 6 Angeklagten vor, sich spätestens bis zum 31.07.2014 einer Bande angeschlossen zu haben, um sich durch die fortgesetzte Begehung von Wohnungseinbrüchen und Ladendiebstählen sowie der anschließenden Veräußerung des Diebesgutes eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

Angeklagte Teil einer internationalen Bande?

Dabei hätten alle Angeklagten gewusst, dass die Bande aus einer Vielzahl weiterer Bandenmitglieder bestanden habe und international verzweigt gewesen sei. Die einzelnen Angeklagten hätten dann in der Zeit 06.09.2013-25.11.2014 u.a. im Rhein-Neckar-Kreis und den
Stadtgebieten von Heidelberg und Mannheim insgesamt 44 Ladendiebstähle und Einbrüche durchgeführt – mit einem Gesamtschaden im Bereich von ca. 450.000 EUR

Hauptverhandlung vermutlich bis Dezember

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Heidelberg hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 23 Zeugen geladen und 16 Hauptverhandlungstermine bis in den Dezember hinein angesetzt.

Verhandlungsankündigung Landgericht Heidelberg KW 40

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am vergangenen Wochenende lieferte die Schweiz einen 23-jährigen Georgier nach Deutschland aus der im Verdacht steht, als Mitglied einer Bande im Jahr 2014 im Raum Heidelberg an mindestens 35 Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Heidelberg in der Schweiz festgenommen und am vergangenen Wochenende in Rheinfelden der Bundespolizei übergeben.

Festnahme: 23-jähriger Georgier mutmaßlich Mitglied einer Einbrecherbande

Der aus Georigen stammende Mann soll an Einbrüchen beteiligt gewesen sein, bei welchen über 140.000,00 EUR Schaden entstanden sind. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, komplettiert er damit eine Einbrecherbande, gegen welche bereits vor drei Wochen Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben worden war.

Verfahren gegen Bandenmitglieder vor dem Landgericht Heidelberg

Zunächst hatte das Gericht nur von vier Mitgliedern, drei Männer im Alter von 22, 32 und 43 Jahren und einer 34-jährige Frau, berichtet; aus ermittelungstaktischen Gründen hielt es die Staatsanwaltschaft geheim, dass noch nach einem 23-Jährigen per internationalem Haftbefehl gefahndet wurde. Der Haftbefehl gegen den nun festgenommenen Mann wurde diesem am vergangenen Montag in Lörrach verkündet. Dem Mann werden 35 Fälle von versuchtem oder vollendetem schweren Bandendiebstahl zur Last gelegt.

Über 35 Einbrüche in Heidelberg und Umgebung – 140.000 EUR Schaden

Wie die RNZ berichtet brach die Gruppe, deren Mitglieder alle aus Georgien stammen, in wechselnder Besetzung in Heidelberg, Dossenheim, Plankstadt und Eberbach von Juli bis Dezember letztes Jahr ein. Dabei stahlen sie vor allem Schmuck, Bargeld und Elektronikartikel im Gesamtwert von über 140 000 Euro. Mittlerweile konnten die meisten Gegenstände nach Wohnungsdurchsuchungen in Heidelberg und Eppelheim den Besitzern zurückgegeben werden.

Das Verfahren gegen den nun festgenommenen ist von dem Verfahren gegen die anderen Bandenmitglieder abgetrennt. Gegen die übrigen Mitglieder der Bande wurde bereits Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben, hier startet der Prozess im September. Wann es zu dem Verfahren gegen das nun festgenommene mutmaßliche Bandenmitglied kommt ist unklar.


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Ab dem 15. Januar 2015 beginnt im Mainzer Landgericht vor der großen Strafkammer der Prozess gegen vier gemeinsam angeklagte Mainzer Apotheker. Die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – müssen sich wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenkassen verantworten.

Staatsanwalt klagt Inhaber und Angestellte der Apotheke an

Die beiden Hauptangeklagten sind Inhaber einer Mainzer Apotheke (63 und 54 Jahre alt). Daneben sind ein angestellter Apotheker (50 Jahre alt) und eine ebenfalls in der Apotheke beschäftige 47-jährige Apothekerin angeklagt.Der Apothekerin legt die Staatsanwaltschaft lediglich Beihilfe zur Last.

Nicht zugelassene Krebsmedikamente verkauft?

Nach Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in dem Zeitraum von September 2005 bis März 2009 für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland zugelassene wirkstoffgleiche Arzneimittel eingekauft haben. Diese nicht zugelassenen Arzneimittel sollen die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an Patienten abgegeben haben und sodann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die höheren Preise für die verkehrsfähigen weil in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgerechnet haben.

Daneben sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen an Patienten abgegebene und in Deutschland zugelassene Arzneimittel eines bestimmten Pharmaunternehmens auf der Grundlage des Preises des teureren wirkstoffgleichen Arzneimittels eines anderen Pharmaunternehmens abgerechnet haben.

Schaden durch Betrug in Höhe von 380.000 Euro

Die Angeklagten sollen hierdurch einen Gesamtschaden von ca. EUR 380.000,– verursacht haben.Sie bestreiten die Tatvorwürfe bislang.

Die Anklage umfasst lediglich die Betrugsvorwürfe zu Lasten der Krankenkassen, nicht jedoch eventuelle Schädigungen durch die Medikamente gegenüber den Patienten. Hier wurde wohl bislang kein Fall bekannt, in dem eines der zwar nicht zugelassenen, jedoch wirkstoffgleichen Medikamente zu einer Schädigung geführt hätte. Im Fall einer Verurteilung dürften den Angeklagten neben empfindlich hohen Geldstrafen und womöglich Freiheitsstrafen wohl auch ein Berufsverbot drohen.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Die Tat erregte im vergangenen September weit über die Grenzen Mannheims hinaus Aufsehen – nun hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 22 Jahre alten Mann Anklage wegen Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Messerattacke unmittelbar vor Polizeiwache

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer Presseerklärung vom heutigen Tag mitteilt, wird dem Mann zur Last gelegt, am späten Abend des 4. September vergangenen Jahres vor dem Polizeirevier Mannheim-Innenstadt in H 4 einen 20-Jährigen und dessen 44-jährigen Vater mit einem Messer angegriffen und mehrfach auf sie eingestochen zu haben. Hintergrund waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen Streitigkeiten um Lohnforderungen des Verdächtigen gegenüber dem 44-Jährigen und verbale Auseinandersetzungen. Das jüngere Opfer erlitt bereits durch den ersten Stich in den Oberkörper eine so schwere Verletzung, dass es trotz umgehender notärztlicher Versorgung noch am Ort des Geschehens verstarb.

Opfer waren Vater und Sohn – Streit wegen Lohnforderungen

Sein Vater trug mehrere Schnitt- und Stichverletzungen davon, die sich als nicht lebensgefährlich erwiesen. Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht geäußert hat, konnte kurz nach der Tat vorläufig festgenommen werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Hingegen blieb die Waffe unauffindbar. Die Ermittlungen richteten sich zunächst auch gegen drei den Angeschuldigten begleitende Landsleute. Diesbezüglich wurde das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, da den Männern nicht zu widerlegen war, nur schlichtend eingegriffen zu haben.

Die Tat wird voraussichtlich vor der zuständigen Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim verhandelt, ein genauer Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Vorwürfe gegen Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung

Soweit in Teilen der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen den diensthabenden Polizeibeamten laut wurden, haben die Ermittlungen keinerlei Fehlverhalten ergeben. Vielmehr hat der allein in der Wache befindliche Beamte unverzüglich eingegriffen und die Beteiligten getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der später Verstorbene bereits tödlich verletzt. Anschließend alarmierte der Beamte polizeiliche Verstärkung und den Notarzt. Sodann verließ er das Polizeirevier erneut und leistete erste Hilfe.