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Umfangreiches Verfahren gegen drei Chinesen vor dem Landgericht Heidelberg wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln – Rechtsanwalt Tim Wullbrandt erzielt Bewährungsstrafe für seine Mandantin – Haftstrafen gegen Mitangeklagte

Staatsanwaltschaft Heidelberg: Anklage gegen chinesische Bande wegen Handel mit Drogen

Den drei Angeklagten – zwei Frauen und ein Mann – warf die Staatsanwaltschaft Heidelberg vor, Teil einer von Madrid (Spanien) aus international operierenden Bande gewesen zu sein. Sie hätten, so die Anklage, insgesamt 30 aus Madrid nach Heidelberg geschickte Pakete mit Drogen entgegengenommen und die Drogen dann entweder in Heidelberg und Umgebung (bis in die Schweiz) an Abnehmer verkauft, oder diese ebenso per Paket in andere Länder weitergesendet. Jedes der Pakete habe zwischen vier und 14 Kilogramm Marihuana – mit einem Wert von bis zu 40.000 Euro pro Lieferung – enthalten. Alle drei Angeklagten befanden sich seit April 2020 in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt hatte in dem Verfahren die Verteidigung einer Angeklagten übernommen.

Urteil des Landgerichts nach 10 Verhandlungstagen: Bewährungsstrafe für unsere Mandantin

Während die Anklage der Staatsanwaltschaft Heidelberg unserer Mandantin noch drei Verbrechen des bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG, Mindeststrafe pro Tat 5 Jahre Haft) sowie 15fache Verabredung zu Verbrechen zur Last legte ergab sich nach den 10 durchgeführten Verhandlungstagen ein anderes Bild. Durch die in der Hauptverhandlung durchgeführte Beweisaufnahme konnte zu Lasten unserer Mandantin lediglich die zweifache Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem minder schweren Fall nachgewiesen werden.

Mitangeklagte lässt sich vier Tage zur Sache ein

Das Verfahren erregte über Justizkreise hinweg Aufmerksamkeit, da es gleich zu Beginn mit einer doch sehr ungewöhnlichen Einlassung einer Mitangeklagten begann. Diese machte zu Beginn des Verfahrens Angaben zu ihrer Person und zum Tatvorwurf – in einem außergewöhnlich großen (zeitlichen) Umfang: Ganze vier Verhandlungstage lang berichtete die Mitangeklagte aus Ihrer Sicht davon, was die Angeklagten und drei weitere Beteiligte seit ihrer Einreise nach Deutschland im März zunächst in Düsseldorf und später Heidelberg erlebt hatten. Inwieweit das Gericht diese Angaben zu Gunsten oder zu Lasten der Mitangeklagten berücksichtigen wird ist noch unklar – zwei Tage vor der gemeinsamen Urteilsverkündung wurde das Verfahren gegen die Mitangeklagte abgetrennt, da diese in der JVA Schwäbisch-Gmünd in Corona-Quarantäne musste.

Verteidigungsstrategie: Schweigen führt zu Erfolg

Unser Team war in das Verfahren mit der bewussten Entscheidung zum vollständigen Schweigen gestartet. Diese Strategie wurde bis zum Ende durchgehalten – was sich für unsere Mandantin als goldrichtig erwies. Von den ursprünglich angeklagten 18 Taten blieben am Ende nur noch 2 in abgemilderter Form übrig. Das führte zu dem Ergebnis, dass der gegen unsere Mandantin bestehende Haftbefehl noch während der Urteilsverkündung aufgehoben wurde und ihr – fast schon symbolträchtig – unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung die im Landgericht Heidelberg bei Verhandlungen obligatorischen Fußfesseln abgenommen wurden. Unsere Mandantin durfte das Gericht als freie Frau verlassen.

Beteiligte Anwälte

Aus unserer Kanzlei waren im Mandat Fachanwalt für Strafrecht Tim Wullbrandt sowie Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle tätig, weiterer Verteidiger unserer Mandantin war Rechtsanwalt Uwe Görlich, Garbsen.

Presse

Die Presseberichte zu dem Verfahren finden Sie hier (externe Links):

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-heidelberg-die-letzten-pakete-lieferte-die-kripo-aus-_arid,1754252.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/drogenprozess-gegen-drei-chinesen-in-heidelberg-100.html

Sein Einsatz hatte nach seiner unfreiwilligen Enttarnung bereits hohe mediale Wellen geschlagen – jetzt hat auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit kürzlich bekannt gewordenen Urteilen bestätigt, dass der Einsatz des verdeckten Ermittlers „Simon Brenner“ in der linken Szene von Heidelberg rechtswidrig war.

Einsatz des verdeckten Ermittlers in linker Szene in Heidelberg rechtswidrig

Über Monate hinweg hatte ein verdeckter Ermittler der Polizei sich unter dem Decknamen „Simon Brenner“ unter linke Studenten in Heidelberg gemischt und seiner Einsatzführung über das dortige Treiben berichtet. Die Anordnung zum Einsatz des Ermittlers war ursprünglich vom Polizeipräsidium Mannheim mit dem Ziel der Ausspähung zweier Zielpersonen sowie zweier Kontaktpersonen ergangen. Der eingesetzte Polizeibeamte hatte sich sodann zum Sommersemester 2010 an der Universität in Heidelberg in die Fächer Germanistik und Ethnologie eingeschrieben – unter Vorlage von Abiturzeugnis und Personalausweis. Daraufhin nahm er ganz „normal“ am Unileben teil und freundete sich (gezielt) mit den Mitgliedern diverser linker Studentengruppen an und nahm aktiv an den Veranstaltungen dieser Gruppen teil.

Das Polizeipräsidium Mannheim – Kriminalpolizei Heidelberg – begründete den Einsatz damit, man habe politische Straftaten verhindern wollen. Es habe eine klare Gefährdungsprognose gegeben, welche den ANlass zum Einsatz des Ermittlers gegeben habe. Ein Anlass sei der Fund von Molotowcocktails bei einer Kontaktperson von einem der Kläger im Kraichgau gewesen.

Verdeckter Ermittler „Simon Brenner“ flog auf Party auf

Dem unter Pseudonym „Simon Brenner“ handelnden Ermittler wurde – wie so vielen anderen Heidelberger Studenten wohl in anderer Weise auch – das Heidelberger Nachtleben zum Verhängnis: Im Dezember 2010 begegnet er er dort einer jungen Frau, die er bereits im vorhergehenden Sommer im Frankreich-Urlaub getroffen hatte und ihr dort erzählt hatte, er arbeite für die Polizei.

Klagen vor Verwaltungsgericht erfolgreich – Maßnahme rechtswidrig

Insgesamt sieben Männer und Frauen hatten nach der Aufdeckung der Maßnahme bereits im August 2011 auf die Feststellung deren Rechtswidrigkeit geklagt. Mit Urteilen vom 26.08.2015, deren Begründung nunmehr vorliegt, hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe den Klagen der sieben Klägerinnen und Klägern aus der sogenannten „Linken Szene“ in Heidelberg stattgegeben.

Lediglich einer der sieben Kläger (Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 K 2107/11) war in den Anordnungen als eine der Personen genannt, auf die sich die Datenerhebung bezog. In Bezug auf die sechs weiteren Klägerinnen und Kläger, die in den Einsatzanordnungen nicht namentlich genannt worden waren, machte das beklagte Land Baden-Württemberg, im Prozess vertreten durch das Polizeipräsidium Mannheim, im Prozess geltend, deren Klage sei bereits unzulässig, weil der Einsatz des Verdeckten Ermittlers nicht gegen sie gerichtet gewesen sei.

Land argumentierte mit steigender Fallzahl linker Gewalt im Raum Heidelberg

Das Land trug im Verfahren vor, hinsichtlich des Klägers im Verfahren 4 K 2107/11 (der persönlich in der Anordnung der Maßnahme benannt war) sei der Einsatz deswegen gerechtfertigt gewesen, weil im Jahr 2009 bundesweit und auch in Heidelberg ein weiterer Anstieg der Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität festzustellen gewesen sei, insbesondere im Bereich der linksmotivierten Straftaten. Der Einsatz habe sich ausschließlich gegen Personen der linksextremistischen Szene gerichtet, die entsprechenden Gruppierungen nahegestanden hätten beziehungsweise deren Führungspersonal zuzurechnen gewesen seien. Zwei dieser Gruppierungen seien die Antifaschistische Initiative Heidelberg und die Anarchistische Initiative Kraichgau-Odenwald.

Gefundene Molotow-Cocktails gaben Startschuss für verdeckte Ermittlungen

Neben einer Reihe von Ereignissen im Zusammenhang mit Demonstrationen im Zeitraum Juli 2009 bis November 2010 sei auf einen Vorfall am 04.11.2009 zu verweisen. Anlässlich einer Hausdurchsuchung in Räumlichkeiten der „Anarchistischen Initiative Kraichgau-Odenwald“ seien unter anderem sieben gebrauchsfertige Brandsätze (Molotow-Cocktails) sichergestellt worden. Angesichts einer anhaltenden Rechts-Links-Konfrontation im Raum Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis habe zwingend ein Aufklärungsbedürfnis zur weiteren Erforschung der konkret vorliegenden Gefahrenlage bestanden. Wegen der intensiven szenentypischen Abschottung insbesondere gegenüber den Ermittlungsbehörden sei nur noch der Einsatz verdeckter Ermittler erfolgversprechend gewesen.

Verwaltungsgericht: Formelle und materielle Voraussetzungen für Einsatz des verdeckten Ermittlers lagen nicht vor

Dieser Argumentation ist die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt und hat den auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes gerichteten Anträgen sämtlicher Klägerinnen und Kläger entsprochen. Im Verfahren des Klägers, der in den Einsatzanordnungen namentlich benannt war (4 K 2107/11), führte die Kammer aus, dass die nach Maßgabe von § 22 PolG erforderlichen formellen und materiellen Voraussetzungen für den Einsatz eines Verdeckten Ermittlers gegen diesen Kläger nicht vorlagen.

Keine hinreichende Bestimmtheit des eingesetzten Mittels – Polizei muss bei Anordnung der Maßnahme ermittelnden Beamten bestimmen

Es fehle an der hinreichenden Bestimmtheit hinsichtlich des eingesetzten Mittels, insbesondere ließen die dem Gericht vorliegenden Kopien der Einsatzanordnungen offen, wer konkret als Verdeckter Ermittler eingesetzt gewesen sei. Der Einsatz des Verdeckten Ermittlers erweise sich aber auch als materiell rechtswidrig. Die vom beklagten Land vorgelegten Unterlagen rechtfertigten nicht die Annahme, dass von diesem Kläger eine konkrete Gefahr für eines der in § 22 Abs. 3 Nr. 1 PolG genannten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person oder für bedeutende fremde Sach- und Vermögenswerte) ausgegangen sei. So fehle es an konkreten Feststellungen zu der behaupteten Gewaltbereitschaft der Antifaschistischen Initiative Heidelberg.

Keine konkreten Feststellungen zu Gewaltbereitschaft – Anordnung war materiell rechtswidrig

Eine vom Kläger ausgehende konkrete Gefahr lasse sich auch nicht daraus ableiten, dass dieser anlässlich einer Demonstration in Sinsheim am 19.09.2009 bei einer der Anarchistischen Initiative Kraichgau-Odenwald zugerechneten Person gestanden habe, in dessen Wohnung am 04.11.2009 die Molotow-Cocktails gefunden worden seien. Eine konkrete Verbundenheit des Klägers mit dieser Person beziehungsweise mit der Anarchistischen Initiative Kraichgau-Odenwald sei in den vom beklagten Land überlassenen Unterlagen nicht dokumentiert. Letztlich aus den gleichen Gründen lägen auch die Voraussetzungen für eine Datenerhebung nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 PolG, also zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, nicht vor.

Klagen der unbenannten Personen zulässig und begründet

Die Klagen der weiteren sechs Klägerinnen und Kläger hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts für zulässig erachtet. Dem stehe nicht entgegen, dass diese Klägerinnen und Kläger in den Einsatzanordnungen nicht als eine der Personen genannt seien, gegen die sich der Einsatz des Verdeckten Ermittlers habe richten sollen. Diese Kläger hätten – unwidersprochen – vorgetragen, dass sie nicht nur gelegentlichen, sondern intensiven Kontakt mit dem Verdeckten Ermittler gehabt hätten, woraus folge, dass dem Verdeckten Ermittler zwangsläufig Daten über diese Kläger bekannt geworden sein müssten.

Verdeckter Ermittler erhob persönliche Daten aller Personen, nicht nur der mit der Anordnung bestimmten

Die Klagen der weiteren Klägerinnen und Kläger seien auch begründet. Aufgrund der glaubhaften Angaben eines der Kläger in der mündlichen Verhandlung sei das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Verdeckte Ermittler über sämtliche weiteren Kläger persönliche Daten erhoben und an das Landeskriminalamt weitergegeben habe. Der darin zu sehende Grundrechtseingriff sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig gewesen. Die Einsatzanordnung vom 25.02.2010 und deren Verlängerungen erfassten die weiteren Klägerinnen und Kläger nicht. Die Datenerhebung über sie lasse sich auch nicht auf § 22 Abs. 4 PolG stützen, wonach Daten auch dann nach § 22 Abs. 3 PolG – also auch durch Einsatz Verdeckter Ermittler – erhoben werden dürften, wenn Dritte unvermeidbar betroffen würden. Dies setze jedenfalls voraus, dass hinsichtlich einer Ziel- beziehungsweise einer Kontakt-/Begleitperson eine Erhebung von Daten rechtmäßig angeordnet worden sei. Dies sei hier nicht der Fall; denn die hierfür allenfalls in den Blick zu nehmende Einsatzanordnung vom 25.02.2010 und deren Verlängerungen seien aus den im Verfahren 4 K 2107/11 dargelegten Gründen formell und materiell rechtswidrig gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das beklagte Land Baden-Württemberg kann binnen eines Monats Berufung zum VGH Baden_Württemberg einlegen.

(Quelle: Pressestelle VG Karlsruhe, http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Heidelberg_+Einsatz+eines+Polizeibeamten+als+Verdeckter+Ermittlers+war+rechtswidrig/?LISTPAGE=1220792)

 

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Landgericht Heidelberg startete am 14. September der Prozess gegen eine vierköpfige Georgische Einbrecherbande.

Prozess gegen 4 plus 1 georgische Einbrecher am Landgericht Heidelberg beginnt

Den angeklagten drei Männern und einer Frau im Alter zwischen 22 und 43 Jahren stammen allesamt aus Georgien. Ihnen wird durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, im Prozess vertreten durch Oberstaatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis, vorgeworfen, in 33 Fällen einen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahl mit einem Gesamtschaden von über 144 000 Euro begangen zu haben. Bei einigen der Einbrüche hätten sich die Opfer noch schlafend in der Wohnung befunden. Die Einbrüche fanden in den Heidelberger Stadtteilen Neuenheim und Pfaffengrund statt.

Angeklagte schweigen vor Gericht

Das Verfahren verspricht, eine zähe und langwierige Sache zu werden. Die Ermittlungsakten umfassen mehrere tausend Blatt, das Gericht hat insgesamt bisher 59 Zeugen geladen und sieben Verhandlungstage angesetzt. Ob diese jedoch ausreichen wird sich noch zeigen – die Angeklagten, einer davon verteidigt durch meinen Heidelberger Kollegen RA Patrick Welke,  selbst schweigen zu Prozessbeginn sowohl zu den Vorwürfen als auch zu ihren persönlichen Verhältnissen. Immerhin:

Ein Bandenmitglied erst vor kurzem in der Schweiz gefasst und ausgeliefert

Der Anklage zufolge stammen alle Beteiligten aus der selben Stadt in Georgien und kamen ab Juli 2014 einer nach dem anderen nach Deutschland. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach bestand die Bande aus insgesamt fünf Mitgliedern. Das fünfte Mitglied, welches bis vor Kurzem noch mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war, wurde inzwischen aber in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Bande soll während ihrer Zeit in Deutschland im Schlierbacher Rombachweg gewohnt haben – wo auch die Beute sortiert und zwischengelagert wurde.

Mehrere parallel operierende georgische Einbrecherbanden

Nach mehreren beispiellosen Einbruchserien iin Heidelberg im letzten Jahr erhöhte die Polizei die Präsenz und so gelang es, zwei der Angeklagten im November 2014 auf frischer Tat zu ertappen. Nach jetziger Kenntnis operierten zu dieser Zeit zeitgleich zwei voneinander völlig unabhängige Einbrecherbanden aus Georgien in Heidelberg, so war es auch in Bezug auf die andere Bande im November 2014 zu diversen Festnahmen gekommen.

Die Verhandlung wird am Montag, 21. September, um 8.45 Uhr im Saal 1 des Landgerichts fortgesetzt.


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am vergangenen Wochenende lieferte die Schweiz einen 23-jährigen Georgier nach Deutschland aus der im Verdacht steht, als Mitglied einer Bande im Jahr 2014 im Raum Heidelberg an mindestens 35 Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Heidelberg in der Schweiz festgenommen und am vergangenen Wochenende in Rheinfelden der Bundespolizei übergeben.

Festnahme: 23-jähriger Georgier mutmaßlich Mitglied einer Einbrecherbande

Der aus Georigen stammende Mann soll an Einbrüchen beteiligt gewesen sein, bei welchen über 140.000,00 EUR Schaden entstanden sind. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, komplettiert er damit eine Einbrecherbande, gegen welche bereits vor drei Wochen Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben worden war.

Verfahren gegen Bandenmitglieder vor dem Landgericht Heidelberg

Zunächst hatte das Gericht nur von vier Mitgliedern, drei Männer im Alter von 22, 32 und 43 Jahren und einer 34-jährige Frau, berichtet; aus ermittelungstaktischen Gründen hielt es die Staatsanwaltschaft geheim, dass noch nach einem 23-Jährigen per internationalem Haftbefehl gefahndet wurde. Der Haftbefehl gegen den nun festgenommenen Mann wurde diesem am vergangenen Montag in Lörrach verkündet. Dem Mann werden 35 Fälle von versuchtem oder vollendetem schweren Bandendiebstahl zur Last gelegt.

Über 35 Einbrüche in Heidelberg und Umgebung – 140.000 EUR Schaden

Wie die RNZ berichtet brach die Gruppe, deren Mitglieder alle aus Georgien stammen, in wechselnder Besetzung in Heidelberg, Dossenheim, Plankstadt und Eberbach von Juli bis Dezember letztes Jahr ein. Dabei stahlen sie vor allem Schmuck, Bargeld und Elektronikartikel im Gesamtwert von über 140 000 Euro. Mittlerweile konnten die meisten Gegenstände nach Wohnungsdurchsuchungen in Heidelberg und Eppelheim den Besitzern zurückgegeben werden.

Das Verfahren gegen den nun festgenommenen ist von dem Verfahren gegen die anderen Bandenmitglieder abgetrennt. Gegen die übrigen Mitglieder der Bande wurde bereits Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben, hier startet der Prozess im September. Wann es zu dem Verfahren gegen das nun festgenommene mutmaßliche Bandenmitglied kommt ist unklar.


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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am kommenden Montag, den 04.05.2015 beginnt vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen 4 Jugendliche und Heranwachsende aus Mannheim. Den Angeklagten wird unter anderem Einbruchdiebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Anklage wie aus dem Fernsehen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die vier Beschuldigten LB, AB., M und S liest sich wie das Drehbuch zu einem spannungsgeladenen Actionfilm aus Hollywood.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum von Mitte August 2013 bis Anfang März 2014 in wechselnder Zusammensetzung 30 Straftaten begangen. Dabei soll es sich in 22 Fällen um überwiegend vollendete Einbruchsdiebstähle in Bäckereien (8 Fälle), Einfamilienhäuser (5 Fälle), Gaststätten ( 3 Fälle), Autogeschäfte (2 Fälle), Schmuckgeschäfte (2 Fälle), in ein Handygeschäft (1 Fall) und in die Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung (1 Fall). An diesen, nur in wenigen Fällen im Versuch stecken gebliebenen Einbruchsdiebstählen sollen der Angeklagte LB. in 17 Fällen, der Angeklagte M. in 15 Fällen, der Angeklagte AB. in 7 Fällen und der Angeklagte S. in 9 Fällen beteiligt gewesen sein, wobei außer dem bereits erwachsenen Angeklagten LB. alle anderen Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten 16 bzw. 17 Jahre alt und damit Jugendliche gewesen sein sollen.

Bei Einbrüchen auch mehrere Porsche gestohlen

In allen Fällen des Einbruchs in Einfamilienhäuser soll der Angeklagte LB. beteiligt gewesen sein. Im Rahmen dieser Einbrüche soll der Angeklagte LB. u.a. einen Porsche Panamera, einen Porsche Carrera und einen Fiat Punto entwendet haben.

Mit dem Porsche Panamera soll er gemeinsam mit dem Angeklagten M. auf einer Autobahn den Fahrer eines Pkw aus Verärgerung über dessen Überholmanöver bis zum Stillstand ausgebremst haben. Im Anschluss soll der Angeklagte M. mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf den Fahrer des anderen Pkw gezielt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten LB. und M. ein Kennzeichen von einem Pkw entwendet und an dem entwendeten Porsche Panamera angebracht haben. In fünf Fällen sollen die beiden Angeklagten die Betankung des Porsche Panamera betrügerisch erschlichen haben.

Raubüberfälle in Mannheim

strafrechtDie Angeklagten M und S. sollen gemeinsam einen Kiosk in Mannheim überfallen haben, wobei der Angeklagte M. die Angestellte mit einem Hammer bedroht und dadurch zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 1.150.- veranlasst haben soll, während der Angeklagte S. die Umgebung während der Tatausführung observiert habe.

Abgesehen von dem Angeklagten S., bei dem die Vollstreckung des Haftbefehls außer Vollzug gesetzt worden ist, befinden sich alle anderen Angeklagten derzeit in Strafhaft.

Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Ursprünglich hatte sich das Verfahren gegen fünf Beteiligte gerichtet. Der weitere Beteiligte war der ebenfalls zur Tatzeit noch jugendliche Mannheimer MM., dem seitens der Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf der angeklagten Einbrüche zur Last gelegt wurde. MM., der von den beiden Heidelberg Strafverteidigern Tim Wullbrandt und Patrick Welke verteidigt wurde, musste sich bis zum Februar diesen Jahres noch vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim in einer anderen Sache verantworten, wegen der er derzeit eine Haftstrafe in der JVA Adelsheim verbüßt. Ironischer Weise war einer der in dem neuen Verfahren beteiligten Heranwachsenden bereits auch in dem vorhergehenden Verfahren angeklagt und dort zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das nun am Montag startende Verfahren wurde aufgrund der Bemühungen seiner Verteidiger Wullbrandt und Welke gegen den MM. bereits im Vorfeld eingestellt, so dass er sich hier nicht mehr zu verantworten braucht. Sollte der bereits im Vorverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilte S. jedoch auch hier zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dürfte diese wohl kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden – womit sich alle Beteiligten wohl spätestens in der Haft wiedersehen dürften.

Kontakt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
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Presse: Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen fünf Personen wegen Betrug

Fotolia_44423841_S bw sehr kleinGegen drei der Beschuldigten waren Haftbefehle erlassen worden. Nachdem einer der Beschuldigten bereits vor einigen Tagen auf freien Fuß kam, wurde auch der gegen unseren Mandanten bestehende Haftbefehl zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt.

Näheres zum Fall erfahren Sie über den Link zum Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung..

 

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg führt derzeit intensive Ermittlungen gegen insgesamt fünf Personen aus dem Rhein-Neckar-Gebiet. Diese sollen als Angestellte eines Handy-Geschäfts mit über 100 fingierten Verträgen große Mengen Handys und Provisionen unrechtmäßig erlangt haben.

Gegen drei der Beschuldigten waren Haftbefehle erlassen worden. Zwei der Beschuldigten befinden sich zwischenzeitlich wieder auf freiem Fuß. Näheres zum Fall erfahren Sie über den obigen Link zum Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung..

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

(zu VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 12.02.2015 – 3 L 110/15.NW)

Auch einem „nur“ gelegentlichen Cannabiskonsumenten ist nach einer Cannabisfahrt mit einem THC-Wert ab 1,0 ng/ml im Blutserum wegen fehlender Fahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Beschluss vom 12.02.2015 in einem Eilverfahren entschieden.

Gericht sieht mangelndes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren

Bereits ab diesem Wert sei mangelndes Trennungsvermögen zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges anzunehmen (Az.: 3 L 110/15.NW).

Behörde entzog Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

Der Antragsteller wurde am 16.10.2014 als Autofahrer einer Polizeiverkehrskontrolle unterzogen. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC. Die Auswertung der daraufhin dem Antragsteller entnommenen Blutprobe ergab einen THC-Wert von 1,2 ng/ml im Blutserum. Der zuständige Landkreis entzog ihm in der Folge unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. Der Antragsteller habe sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, da er nicht zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren trennen könne. Der Antragsteller legte dagegen Widerspruch ein und beantragte beim VG vorläufigen Rechtsschutz. Er machte insbesondere geltend, er sei nicht unter Einfluss von Cannabis gefahren, es habe sich um einen einmaligen Cannabis-Konsum gehandelt und er sei auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, da er mehrfach wöchentlich Kundenbesuche durchführen müsse.

Mangelndes Trennungsvermögen ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum anzunehmen

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt. Gegenwärtig stelle sich der Antragsteller als gelegentlicher Cannabiskonsument dar. Der bei ihm festgestellte THC-Wert von 1,2 ng/ml im Blutserum könne mit dem vom Antragsteller behaupteten einmaligen Konsum nicht schlüssig erklärt werden. Denn THC sei nach einem Einzelkonsum nur vier bis sechs Stunden im Blutserum nachweisbar. Der Antragsteller sei auch nicht in der Lage, zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges zu trennen. Mangelndes Trennungsvermögen im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV sei bereits ab einem im Blutserum festgestellten THC-Wert von 1,0 ng/ml anzunehmen. Daher habe der Antragsteller, bei dem ein THC-Wert von 1,2 ng/mL im Blutserum festgestellt worden sei, unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt. Anhaltspunkte für eine vom Regelfall abweichende Fallkonstellation seien nicht ersichtlich. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei daher rechtmäßig. Die berufliche Situation des Antragstellers erlaube keine andere Betrachtungsweise.

WULLBRANDT Rechtsanwälte ist eine junge Kanzlei mit derzeit zwei Anwälten an zwei Standorten. Wir wachsen und suchen daher für unseren Standort in Heidelberg ab sofort, spätestens zum 01.08.2015 Verstärkung. Wir suchen Sie als

Auszubildende/r zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n.

Im Rahmen Ihrer Ausbildung werden Sie hauptsächlich einem unserer Rechtsanwälte zuarbeiten, dessen Tätigkeitsbereiche im Strafrecht und Insolvenzrecht liegen. Ziel Ihrer Ausbildung soll sein, Sie langfristig als Partnersekretär/in für einen Anwalt in unserer Kanzlei zu integrieren.

Ihre Aufgaben:

Sie erlernen bei uns die Durchführung aller allgemeinen und speziell im Anwaltssekretariat anfallenden Aufgaben. Daneben lernen Sie in den Bereichen Zwangsvollstreckung und Buchhaltung alles notwendige, um hier nach und nach eigene Verantwortungsbereiche zu übernehmen. Wir wünschen uns von Ihnen, dass Sie von Beginn Ihrer Ausbildung an Verantwortung für erste eigene Aufgaben übernehmen und unsere Kanzlei unter anderem am Empfang und am Telefon repräsentieren.

Qualifikationen

Um dem gerecht zu werden erwarten wir von Ihnen gute bis sehr gute schulische Leistungen in Deutsch und Gemeinschaftskunde. Da viele unserer Mandanten aus einem internationalen Umfeld stammen und neben ihrer Muttersprache häufig nur Englisch sprechen, sollten Sie auch ein gutes Schulenglisch mitbringen. Wenn Sie über weitere Fremdsprachenkenntnisse verfügen, ist das ein großes Plus.

Weiter wünschen wir uns von Ihnen ein hohes Engagement, Serviceorientierung, eine selbständige und genaue Arbeitsweise sowie – ganz wichtig – ein Gespür dafür, wo Ihre Unterstützung notwendig ist.

Gerne nehmen wir auch Bewerbungen von Auszubildenden entgegen, die Ihren Ausbildungsplatz wechseln möchten / müssen.

So bewerben Sie sich bei uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Bild bitte (bevorzugt per E-Mail) an:

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, Friedrich-Ebert-Anlage 12, 69117 Heidelberg
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Kostenlose Unterkunft mit Frühstück – das war das dauernde Ziel eines 52-jährigen Wohnsitzlosen. Genau das bekommt er jetzt auch – aber mit wesentlich weniger Komfort als gewünscht.

52-Jähriger wegen Betrugs und Urkundenfälschung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Presseerklärung mitteilte,hat das Amtsgericht Heidelberg nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Der Wohnsitzlose steht im dringenden Verdacht, sich in mindestens fünf Fällen betrügerisch in Hotels eingemietet zu haben, ohne die Kosten für die Miete und das Frühstück zu bezahlen.

Der unbekannte Hotelgast

Der Beschuldigte ist verdächtig, sich seit Juli 2014 unter verschiedenen Namen sowie unter Vorlage gefälschter Kostenübernahmeerklärungen seines angeblichen Arbeitgebers in Hotels und Pensionen in Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und in Ramstein eingemietet zu haben. Der hierdurch entstandene Schaden betrage fast 6.000,- Euro.

 Kost und Logis frei

Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 27.01.2015 Haftbefehl erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.