Schlagwortarchiv für: Diebstahl

Neues Jahr, neues Verfahren: Nachdem ich bereits zum Ende des Vergangenen Jahres in einem Großverfahren gegen eine aus insgesamt sechs Angeklagte bestehende Bande von Einbrechern aus Georgien vor dem Landgericht in Heidelberg verteidigt habe (die daraus ergangenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig), beginnt nun morgen, am Dienstag den 15.01.2016 das nächste Verfahren gegen einen Georgier, dem die Beteiligung an diversen Einbrüchen in Heidelberg zur Last gelegt wird.

Weiteres Verfahren gegen Einbrecher aus Georgien am Landgericht Heidelberg

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für StrafrechtAuch in diesem Verfahren, für welches zunächst sechs Verhandlungstage am Landgericht angesetzt sind, geht es um die Beteiligung an einer Serie von Einbrüchen überwiegend in dem Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund und Umgebung, bei denen erhebliche Mengen an Elektronik, Schmuck und Bargeld gestohlen wurden.

Bande bereits verurteilt

Das nun beginnende Verfahren birgt eine Besonderheit – es richtet sich nämlich nur noch gegen ein mögliches Mitglied der in Heidelberg agierenden Einbrechergruppe. Die weiteren vier Mitglieder dieser Gruppierung wurden bereits Ende des Jahres 2014 noch in Heidelberg festgenommen und in einem Verfahren im vergangenen Oktober für ihre Taten verurteilt. Dabei wurden Haftstrafen bis zu 5 1/2 Jahren ausgesproichen.

Der jetzt vor Gericht stehende Mann wurde erst kurz vor Beginn des Prozesses gegen die anderen Beteiligten im September 2015 in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, weswegen er nun gesondert vor Gericht steht.

Weitere Einbrüche in Lohr am Main

Neben den Taten in Heidelberg wird dem Mandanten auch die Beteiligung an weiteren Einbrüchen in Tankstellen und Autohäuser in Lohr am Main im Frühjahr 2014 vorgeworfen. Bei diesen Taten wurden aus den Verkaufsräumen erhebliche Mengen Zigaretten gestohlen.

Hier die Pressemitteilung des Landgerichts Heidelberg:

Pressemitteilung Landgericht Heidelberg - RA Wullbrandt


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Vor dem Landgericht Heidelberg endete gestern die Hauptverhandlung in dem ersten der derzeit parallel laufenden Verfahren gegen eine georgische EInbrecherbande. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Strafverteidiger der Angeklagten hielten gestern die abschließenden Plädoyers. Das Urteil wird für den 23. Oktober 2015 erwartet.

Strafverteidiger und Staatsanwältin halten Plädoyers

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, forderte die Erste Staatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis hohe Haftstrafen zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren für die Angeklagten. In wechselnder Besetzung hätten die drei Männer und eine Frau 33 Taten begangen. Den Wert der Beute beziffert die Anklage auf 144.000 Euro. Die Angeklagten hätten Heidelberg als großen „Selbstbedienungsladen“ betrachtet, davon ist die Heidelberger Staatsanwältin überzeugt. Die georgischen Angeklagten hätten damit, von Juli bis Dezember letzten Jahres die Pfaffengrunder und Neuenheimer in Angst und Schrecken versetzt

Landgericht Heidelberg hört 57 Zeugen

Der Prozess gegen die Angeklagten zog sich geraume Zeit dahin, das Gericht musste insgesamt 57 Zeugen vernehmen. Die Angeklagten selbst äußerten sich im Rahmen des Verfahrens weder zu ihren persönlichen Verhältnissen, noch zu den einzelnen Taten. Die Strafkammer des Landgerichts Heidelberg kann bei ihrer Urteilsfindung jedoch auch auf diverse DNA- und Fußspuren sowie ein Gutachten darüber, welches Werkzeug für die Einbrüche verwendet wurde, zurückgreifen.

Hohe Straferwartung wegen rücksichtslosem Vorgehen

Besonders frappierend und im Hinblick auf die durch die Staatsanwältin beantragten Strafen verheerend dürfte wohl der Umstand gewesen sein, dass die Täter die Einbrüche begingen, obwohl die Bewohner der Wohnungen und Häuser teils daheim waren. So wurden von den Tätern – ob es sich dabei um die Angeklagten handelte, hat nun das Gericht zu entscheiden – die Einbrüche faktisch teils „um die Bewohner herum“ begangen.

Tatbeteiligung nach Sicht der Verteidigung nicht nachgewiesen

Die Verteidiger der Angeklagten sind indes der Auffassung, dass die Ermittler den jeweiligen Beschuldigten allenfalls die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen könnten. So könnten beispielsweise die durch die Polizei erstellten Handy-Bewegungsprofile nicht als Beweis dienen, da die Angeklagten die Telefone ständig untereinander getauscht hätten und sie keiner Person zuzuordnen seien. Die Verteidiger forderten daher für ihre Mandanten Haftstrafen im Bereich von vier Monaten bis zu drei Jahren.

Das Urteil wird am Freitag, 23. Oktober, um 14.30 Uhr im Saal 1 des Landgerichts, Kurfürsten-Anlage 15, erwartet.


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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Landgericht Heidelberg startete am 14. September der Prozess gegen eine vierköpfige Georgische Einbrecherbande.

Prozess gegen 4 plus 1 georgische Einbrecher am Landgericht Heidelberg beginnt

Den angeklagten drei Männern und einer Frau im Alter zwischen 22 und 43 Jahren stammen allesamt aus Georgien. Ihnen wird durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, im Prozess vertreten durch Oberstaatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis, vorgeworfen, in 33 Fällen einen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahl mit einem Gesamtschaden von über 144 000 Euro begangen zu haben. Bei einigen der Einbrüche hätten sich die Opfer noch schlafend in der Wohnung befunden. Die Einbrüche fanden in den Heidelberger Stadtteilen Neuenheim und Pfaffengrund statt.

Angeklagte schweigen vor Gericht

Das Verfahren verspricht, eine zähe und langwierige Sache zu werden. Die Ermittlungsakten umfassen mehrere tausend Blatt, das Gericht hat insgesamt bisher 59 Zeugen geladen und sieben Verhandlungstage angesetzt. Ob diese jedoch ausreichen wird sich noch zeigen – die Angeklagten, einer davon verteidigt durch meinen Heidelberger Kollegen RA Patrick Welke,  selbst schweigen zu Prozessbeginn sowohl zu den Vorwürfen als auch zu ihren persönlichen Verhältnissen. Immerhin:

Ein Bandenmitglied erst vor kurzem in der Schweiz gefasst und ausgeliefert

Der Anklage zufolge stammen alle Beteiligten aus der selben Stadt in Georgien und kamen ab Juli 2014 einer nach dem anderen nach Deutschland. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach bestand die Bande aus insgesamt fünf Mitgliedern. Das fünfte Mitglied, welches bis vor Kurzem noch mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war, wurde inzwischen aber in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Bande soll während ihrer Zeit in Deutschland im Schlierbacher Rombachweg gewohnt haben – wo auch die Beute sortiert und zwischengelagert wurde.

Mehrere parallel operierende georgische Einbrecherbanden

Nach mehreren beispiellosen Einbruchserien iin Heidelberg im letzten Jahr erhöhte die Polizei die Präsenz und so gelang es, zwei der Angeklagten im November 2014 auf frischer Tat zu ertappen. Nach jetziger Kenntnis operierten zu dieser Zeit zeitgleich zwei voneinander völlig unabhängige Einbrecherbanden aus Georgien in Heidelberg, so war es auch in Bezug auf die andere Bande im November 2014 zu diversen Festnahmen gekommen.

Die Verhandlung wird am Montag, 21. September, um 8.45 Uhr im Saal 1 des Landgerichts fortgesetzt.


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Am kommenden Montag, den 04.05.2015 beginnt vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen 4 Jugendliche und Heranwachsende aus Mannheim. Den Angeklagten wird unter anderem Einbruchdiebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Anklage wie aus dem Fernsehen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die vier Beschuldigten LB, AB., M und S liest sich wie das Drehbuch zu einem spannungsgeladenen Actionfilm aus Hollywood.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum von Mitte August 2013 bis Anfang März 2014 in wechselnder Zusammensetzung 30 Straftaten begangen. Dabei soll es sich in 22 Fällen um überwiegend vollendete Einbruchsdiebstähle in Bäckereien (8 Fälle), Einfamilienhäuser (5 Fälle), Gaststätten ( 3 Fälle), Autogeschäfte (2 Fälle), Schmuckgeschäfte (2 Fälle), in ein Handygeschäft (1 Fall) und in die Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung (1 Fall). An diesen, nur in wenigen Fällen im Versuch stecken gebliebenen Einbruchsdiebstählen sollen der Angeklagte LB. in 17 Fällen, der Angeklagte M. in 15 Fällen, der Angeklagte AB. in 7 Fällen und der Angeklagte S. in 9 Fällen beteiligt gewesen sein, wobei außer dem bereits erwachsenen Angeklagten LB. alle anderen Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten 16 bzw. 17 Jahre alt und damit Jugendliche gewesen sein sollen.

Bei Einbrüchen auch mehrere Porsche gestohlen

In allen Fällen des Einbruchs in Einfamilienhäuser soll der Angeklagte LB. beteiligt gewesen sein. Im Rahmen dieser Einbrüche soll der Angeklagte LB. u.a. einen Porsche Panamera, einen Porsche Carrera und einen Fiat Punto entwendet haben.

Mit dem Porsche Panamera soll er gemeinsam mit dem Angeklagten M. auf einer Autobahn den Fahrer eines Pkw aus Verärgerung über dessen Überholmanöver bis zum Stillstand ausgebremst haben. Im Anschluss soll der Angeklagte M. mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf den Fahrer des anderen Pkw gezielt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten LB. und M. ein Kennzeichen von einem Pkw entwendet und an dem entwendeten Porsche Panamera angebracht haben. In fünf Fällen sollen die beiden Angeklagten die Betankung des Porsche Panamera betrügerisch erschlichen haben.

Raubüberfälle in Mannheim

strafrechtDie Angeklagten M und S. sollen gemeinsam einen Kiosk in Mannheim überfallen haben, wobei der Angeklagte M. die Angestellte mit einem Hammer bedroht und dadurch zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 1.150.- veranlasst haben soll, während der Angeklagte S. die Umgebung während der Tatausführung observiert habe.

Abgesehen von dem Angeklagten S., bei dem die Vollstreckung des Haftbefehls außer Vollzug gesetzt worden ist, befinden sich alle anderen Angeklagten derzeit in Strafhaft.

Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Ursprünglich hatte sich das Verfahren gegen fünf Beteiligte gerichtet. Der weitere Beteiligte war der ebenfalls zur Tatzeit noch jugendliche Mannheimer MM., dem seitens der Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf der angeklagten Einbrüche zur Last gelegt wurde. MM., der von den beiden Heidelberg Strafverteidigern Tim Wullbrandt und Patrick Welke verteidigt wurde, musste sich bis zum Februar diesen Jahres noch vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim in einer anderen Sache verantworten, wegen der er derzeit eine Haftstrafe in der JVA Adelsheim verbüßt. Ironischer Weise war einer der in dem neuen Verfahren beteiligten Heranwachsenden bereits auch in dem vorhergehenden Verfahren angeklagt und dort zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das nun am Montag startende Verfahren wurde aufgrund der Bemühungen seiner Verteidiger Wullbrandt und Welke gegen den MM. bereits im Vorfeld eingestellt, so dass er sich hier nicht mehr zu verantworten braucht. Sollte der bereits im Vorverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilte S. jedoch auch hier zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dürfte diese wohl kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden – womit sich alle Beteiligten wohl spätestens in der Haft wiedersehen dürften.

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Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden nun nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg Anfang des Jahres zwei weitere georgische Tatverdächtige festgenommen. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 22 Jahren sind dringend verdächtig, an mindestens 20 Wohnungseinbrüchen bzw. Einbruchsversuchen überwiegend im Stadtteil Heidelberg-Neuenheim beteiligt gewesen zu sein.  Gegen die Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle erlassen, anschließend wurden sie in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bereits im November 2014 erfolgten sieben Festnahmen

Nach langwierigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg war zunächst im November 2014 einer vermeintlichen georgischen Einbrecherbande das Handwerk gelegt worden. Die insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren und eine 29-jährige Frau, sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, über 40 Wohnungseinbrüche bzw. Einbruchsversuche begangen zu haben. Die Tatverdächtigen befinden sich seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft.

Ermittlungen seit August 2014

Die Ermittlungsgruppe Eigentum hatte bereits seit Anfang August 2014 zunächst gegen unbekannte Täter wegen diverser Wohnungseinbrüche im Raum Heidelberg (Stadtteile Neuenheim, Ziegelhausen und Schlierbach sowie in Neckargemünd, Ilvesheim, Weinheim und Mannheim-Feudenheim) . Bei den Tatobjekten handelte es sich zumeist um Einfamilienhäuser, deren Eigentümer im Urlaub waren. Die Täter waren überwiegend durch Aufhebeln eines Fensters oder der Terrassentür in die Häuser eingestiegen. Der bislang bekannte Diebstahlschaden beträgt ca. 450.000,- EUR, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 45.000,-EUR.

Gesamtschaden bei ca. 500.000 EUR

Anhand eines Hinweises aus der Bevölkerung waren zunächst fünf Tatverdächtige einer georgischen Einbrechergruppierung identifiziert werden. Nach der Erwirkung von Haftbefehlen und dem Erlass von Beschlüssen zur Durchsuchung der Wohnungen durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, wurden die Tatverdächtigen am 25.11.2014 in Mannheim, Ludwigshafen und Stuttgart festgenommen. Einer der Beschuldigten, ein 39-jähriger Mann, konnte in der Vorbereitungsphase eines weiteren Wohnungseinbruches in Mannheim in seinem Auto festgenommen werden. In dem Fahrzeug saßen zwei weitere Männer aus Georgien im Alter von 28 und 34 Jahren, bei denen Einbruchswerkzeug gefunden wurde.

Weitere Tatverdächtige ermittelt

Die hierauf folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten nun ergeben, dass weitere Täter an den Einbrüchen beteiligt gewesen sein sollen. Die beiden 22-jährigen Tatverdächtigen wurden am 9. Januar 2015 in einer Wohnung in Heidelberg festgenommen.

Gegen einen weiteren 31-jährigen Tatverdächtigen wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl ermittelt. Ihm wird zur Last gelegt, die Bande unterstützt zu haben.  Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. Januar 2015 in Eppelheim wurden Beweismittel sichergestellt. Nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt.

Verteidigung übernommen

Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Ermittlung und der anschließenden Anklageerhebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für einen der bereits seit November 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen wurde die Verteidigung durch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

 

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Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab erließ sie Haftbefehl gegen einen 46-Jährigen aus dem Rhein-Neckar-Kreis.

Einbruch in Heidelberger Altstadt

Der Mann aus Leimen wird verdächtigt, am Samstagnachmittag gegen 12:30 Uhr aus einer Wohnung in der Heidelberger Altstadt eine Geldkassette gestohlen zu haben.

Nach der Tat  wurde er von dem Bewohner der Wohnung im Treppenhaus auf frischer Tat gestellt und festgehalten.

Auf frischer Tat ertappt

Der Beschuldigte konnte sich zunächst losreißen und flüchten. Dem Geschädigten gelang es jedoch, diesen einzuholen und in einem Kaufhaus zu stellen. Um seiner Festnahme zu entgehen, zog der Täter daraufhin eine Schere und bedrohte damit seinen Verfolger. Mit Hilfe eines Ladendetektivs und einem weiteren Mitarbeiter des Kaufhauses gelang es schließlich, den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Schere als Tatwerkzeug bei räuberischem Diebstahl

Bei seiner Durchsuchung fanden die Ermittler neben der Geldkassette auch ein gestohlenes Handy.

Der 46-jährige Leimener wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg dem Haftrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl erließ. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft im Gefängnis.