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Neues Jahr, neues Verfahren: Nachdem ich bereits zum Ende des Vergangenen Jahres in einem Großverfahren gegen eine aus insgesamt sechs Angeklagte bestehende Bande von Einbrechern aus Georgien vor dem Landgericht in Heidelberg verteidigt habe (die daraus ergangenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig), beginnt nun morgen, am Dienstag den 15.01.2016 das nächste Verfahren gegen einen Georgier, dem die Beteiligung an diversen Einbrüchen in Heidelberg zur Last gelegt wird.

Weiteres Verfahren gegen Einbrecher aus Georgien am Landgericht Heidelberg

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für StrafrechtAuch in diesem Verfahren, für welches zunächst sechs Verhandlungstage am Landgericht angesetzt sind, geht es um die Beteiligung an einer Serie von Einbrüchen überwiegend in dem Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund und Umgebung, bei denen erhebliche Mengen an Elektronik, Schmuck und Bargeld gestohlen wurden.

Bande bereits verurteilt

Das nun beginnende Verfahren birgt eine Besonderheit – es richtet sich nämlich nur noch gegen ein mögliches Mitglied der in Heidelberg agierenden Einbrechergruppe. Die weiteren vier Mitglieder dieser Gruppierung wurden bereits Ende des Jahres 2014 noch in Heidelberg festgenommen und in einem Verfahren im vergangenen Oktober für ihre Taten verurteilt. Dabei wurden Haftstrafen bis zu 5 1/2 Jahren ausgesproichen.

Der jetzt vor Gericht stehende Mann wurde erst kurz vor Beginn des Prozesses gegen die anderen Beteiligten im September 2015 in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, weswegen er nun gesondert vor Gericht steht.

Weitere Einbrüche in Lohr am Main

Neben den Taten in Heidelberg wird dem Mandanten auch die Beteiligung an weiteren Einbrüchen in Tankstellen und Autohäuser in Lohr am Main im Frühjahr 2014 vorgeworfen. Bei diesen Taten wurden aus den Verkaufsräumen erhebliche Mengen Zigaretten gestohlen.

Hier die Pressemitteilung des Landgerichts Heidelberg:

Pressemitteilung Landgericht Heidelberg - RA Wullbrandt


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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In dem Verfahren gegen fünf Männer und eine Frau aus Georgien,die beschuldigt werden, gemeinsam in Heidelberg und Umkreis über 40 Wohnungseinbrüche begangen zu haben, wurde heute nach den letzten abschließenden Beweisanträgen und einer letzten Zeugenvernehmung die Beweisaufnahme beendet.

Verfahren gegen Georgier: Beweisaufnahme beendet

Nachdem zu Beginn der Sitzung durch die große Strafkammer am Landgericht Heidelberg zunächst noch einige Formalien und Beweisergebnisse, darunter ein Gutachten der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg zur Feststellung von DNA-Spuren an sichergestellten Schuhen eines der Beschuldigten, verlesen wurden, kam zunächst noch einmal hektische Betriebsamkeit im Saal auf.

Dolmetscherin als Zeugin für eigene Übersetzung vernommen

Auf den Beweisermittlungsantrag einer der Verteidigerinnen hin wurde die Sitzung zunächst für längere Zeit unterbrochen. Nach der Fortsetzung war die Sitzordnung leicht verändert: Die während der Verhandlungstage vom Gericht bestellte Dolmetscherin für die Georgische Sprache saß nun nicht mehr wie üblich zwischen den Angeklagten, sondern auf dem Zeugenstuhl und musste sich insbesondere den forschen Fragen des Staatsanwalts Dr. Streiß zu einem von ihr übersetzten Vertedigergespräch

Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen

In seinem anschließenden Plädoyer forderte der Vertreter der Heidelberger Staatsanwalt für die angeklagten Männer Haftstrafen zwischen 9 und 2 Jahren, für die angeklagte Frau eine Haftstrafe von 1 Jahr zur Bewährung. Zum Erstaunen der beteiligten Verteidiger und ihrer Mandanten ging er auf die Ergebnisse der vergangenen Verhandlungstage kaum ein. „Einzelne Beweiserhebungen seien irrelevant“, in der Geamtschau der Geschehensabläufe ergebe sich das klare Bild einer Bande, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sei.

Plädoyers der Verteidigung am kommenden Mittwoch

Dass sich dies aus Sicht der Verteidiger anders darstellt, dürfte bereits jetzt klar sein. Wie genau die Verteidiger das Ergebnis der vergangenen Verhandlungstage werten erfährt man am kommenden Mittwoch, den 11.11. – an diesem Tag werden die Schlussvorträge der Verteidiger erwartet.


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Vor dem Landgericht Heidelberg endete gestern die Hauptverhandlung in dem ersten der derzeit parallel laufenden Verfahren gegen eine georgische EInbrecherbande. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Strafverteidiger der Angeklagten hielten gestern die abschließenden Plädoyers. Das Urteil wird für den 23. Oktober 2015 erwartet.

Strafverteidiger und Staatsanwältin halten Plädoyers

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, forderte die Erste Staatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis hohe Haftstrafen zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren für die Angeklagten. In wechselnder Besetzung hätten die drei Männer und eine Frau 33 Taten begangen. Den Wert der Beute beziffert die Anklage auf 144.000 Euro. Die Angeklagten hätten Heidelberg als großen „Selbstbedienungsladen“ betrachtet, davon ist die Heidelberger Staatsanwältin überzeugt. Die georgischen Angeklagten hätten damit, von Juli bis Dezember letzten Jahres die Pfaffengrunder und Neuenheimer in Angst und Schrecken versetzt

Landgericht Heidelberg hört 57 Zeugen

Der Prozess gegen die Angeklagten zog sich geraume Zeit dahin, das Gericht musste insgesamt 57 Zeugen vernehmen. Die Angeklagten selbst äußerten sich im Rahmen des Verfahrens weder zu ihren persönlichen Verhältnissen, noch zu den einzelnen Taten. Die Strafkammer des Landgerichts Heidelberg kann bei ihrer Urteilsfindung jedoch auch auf diverse DNA- und Fußspuren sowie ein Gutachten darüber, welches Werkzeug für die Einbrüche verwendet wurde, zurückgreifen.

Hohe Straferwartung wegen rücksichtslosem Vorgehen

Besonders frappierend und im Hinblick auf die durch die Staatsanwältin beantragten Strafen verheerend dürfte wohl der Umstand gewesen sein, dass die Täter die Einbrüche begingen, obwohl die Bewohner der Wohnungen und Häuser teils daheim waren. So wurden von den Tätern – ob es sich dabei um die Angeklagten handelte, hat nun das Gericht zu entscheiden – die Einbrüche faktisch teils „um die Bewohner herum“ begangen.

Tatbeteiligung nach Sicht der Verteidigung nicht nachgewiesen

Die Verteidiger der Angeklagten sind indes der Auffassung, dass die Ermittler den jeweiligen Beschuldigten allenfalls die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen könnten. So könnten beispielsweise die durch die Polizei erstellten Handy-Bewegungsprofile nicht als Beweis dienen, da die Angeklagten die Telefone ständig untereinander getauscht hätten und sie keiner Person zuzuordnen seien. Die Verteidiger forderten daher für ihre Mandanten Haftstrafen im Bereich von vier Monaten bis zu drei Jahren.

Das Urteil wird am Freitag, 23. Oktober, um 14.30 Uhr im Saal 1 des Landgerichts, Kurfürsten-Anlage 15, erwartet.


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Als ob das Verfahren gegen die personellen Überbleibsel der NSU vor dem Oberlandesgericht München nicht sowieso schon unfassbar aufwändig und langwierig (es fanden bereits über 250 Hauptverhandlungstage statt und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht), absonderlich (die Hauptangeklagte Zschäpe sagt bislang kein Wort, beantragt aber ab und an die Entpflichtung ihrer Verteidiger, Stellt Strafanzeigen gegen diese und hat jetzt sogar einen vierten Verteidiger bekommen) und und unübersichtlich (den Angeklagten und deren Verteidigern sitzen immerhin eine Unmenge Tatopfer als Nebenkläger einschließlich deren Anwälte gegenüber wäre), nimmt das gesamte Verfahren nun eine ganz andere absonderliche Wendung!

Vermeintliches NSU-Opfer existiert gar nicht – Anwalt vertrat Phantom

Nachdem es bereits zu Beginn dieser Woche zu Querelen zwischen einem Nebenklagevertreter aus Eschweiler und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzel gab, ist nach Berichten von Spiegel ONLINE heute die Bombe – man entschuldige mir diesen Ausdruck – endgültig geplatzt. Der Rechtsanwalt aus Eschweiler vertrat im Rahmen des NSU-Prozesses die (angebliche) Nebenklägerin „Meral K.“, welche angeblich bei dem Nagelbombenanschlag des NSU im Juni 2009 in der Kölner Keupstraße Verletzungen davongetragen hätte.

Opfer lange Zeit für Gericht unauffindbar

Die Dame war, wie SO berichtet, bereits mehrfach als Zeugin geladen worden und nie zu den geplanten Vernehmungen erschienen. Mal wegen eines Zusammenbruchs auf dem Weg zum Gericht, mal wegen eines angeblich verpassten Fluges aus der Türkei. Dort soll sie sich nach den Angaben ihres Anwalts auch zuletzt befunden haben. Das Gericht hatte den Anwalt bereits zu Beginn dieser Woche in die Mangel genommen und verlangte Aufklärung über den Verbleib der Zeugin und Auskunft darüber, wann er zuletzt Kontakt mit ihr gehabt habe. Eine belastbare Antwort darauf fand der eschweiler Anwalt nicht.

Gericht drohte Anwalt bereits Ermittlungen an – Anwalt legt Mandat nieder

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Götzl drohte dem Anwalt daraufhin bereits Ermittlungen über den Verbleib der Zeugin an. Heute nun kam heraus, dass das vermerintliche Opfer „Meral K.“ voraussichtlich gar nicht existiert. Die Existenz dieser Person sei ihm, so der Anwalt, von einem Kollegen offensichtlich nur vorgetäuscht worden. Der Anwalt hat – so berichtet Spiegel Online –  an diesem Freitag sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren gebeten. Er hat nach eigenen Angaben zudem Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Zulassung zur Nebenklage nur aufgrund eines gefälschten Attestes

Das Opfer „Meral K.“ war nur auf Grundlage eines ärztlichen Attestes als Nebenklägerin zugelassen worden, das der Anwalt im April 2013 an das Oberlandesgericht gefaxt hatte. Ein Arzt hatte es am 9. Juni 2004 erstellt, kurz nach dem Anschlag.  SPIEGEL ONLINE hat recherchiert, dass ein anderer Anwalt für den anderen Nebenkläger denselben Arztbericht eingereicht hatte, nur wird einmal Meral K. als Patientin genannt, einmal der andere Nebenkläger. Handschrift, Schriftbild, Inhalt, Datum und Unterschrift sind identisch. Am Oberlandesgericht ist dies offenbar nicht aufgefallen. Der Anwalt von „Meral K.“ hatte dem Gericht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE nicht nur das Attest vorgelegt, sondern auch eine „eine Einladung des Bundespräsidenten“ als Begründung dafür vorgelegt, dass es sich bei der Person um ein Opfer des Nagelbombenanschlags handele. Lediglich auf dieser Grundlage wurde die Person als Nebenklägerin zugelassen. Bei dem Dokument, das er als Anlage an das Gericht sandte,  hatte es sich jedoch um eine Einladung des damaligen Münchener Oberbürgermeister Christian Ude gehandelt, welche „An die Opferfamilien der rechtsextremen Mordserie“ adressiert war – namentlich ist in dem Schreiben gar kein Opfer genannt. Der Anwalt erwähnt in seinem Fax an das Gericht auch eine Vernehmung seiner Mandantin durch die Kölner Polizei, die es wohl nie gegeben hat.

Höchst fragwürdiges Gebaren bei Mandatsakquise – Anwalt zahlt Kollegen Provision für Vermittlung

Wie sich aus der nun vorgelegten Stellungnahme des Anwalts aus Eschweiler ergibt, hat dieser dem genannten Kollegen sogar eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt.

Die Folgen indes dürften für beide Anwälte – Vermittler und vermittelten – erheblich sein. Zum einen dürfte bei der wissentlichen „Vermittlung“ einer nicht existenten Person als Mandat gegen Provision unschwer ein Betrug zu bejahen sein. Da dieser hier auch noch mit einer Reihe von Berufspflichtverstößen einhergeht, kann bei einem eventuellen Schuldspruch wohl mit Sicherheit mit einem entsprechenden Berufsverbot gerechnet werden.

Schaden bei Justizkasse dürfte sich bei über 250.000 EUR bewegen

Äußerst empfindlich wird die Sache jedoch für den Anwalt aus Eschweiler auch dann, wenn er immerhin nachweisen kann, dass er hier diesem Betrug aufgesessen ist. Denn: Ihn dürfte nun jedenfalls eine gewaltige Regressnahme der Landesjustizkasse erwarten. Man kann im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass der als Nebenklagevertreter beigeordnete Kollege, der an allen mittlerweile 263 Sitzungstagen teilnahm, pro Tag im Schnitt 1.000,00 EUR an Gebühren bei der Staatskasse geltend gemacht hat. Jegliche Zahlung, die hier auf die Festsetzungsanträge erfolgt ist, dürfte nun sehr kurzfristig von der Justizkasse zurückgefordert werden – im schlimmsten Fall also bereits über 250.000,00 EUR.

Nebenklage unbekannter Weise möglich – Verfahren versinkt im Chaos

Durch diesen Vorgang tritt daneben auch wieder einmal zu Tage, in welch seltsamen Bahnen ab und an derartige Mandate, gerade bei der Vertretung einer Nebenklage im Strafverfahren ablaufen. Da das Tatopfer persönlich nicht am gesamten Prozess teilnehmen muss ist es wie hier durchaus möglich, dass ein Anwalt eine solche Nebenklage führen kann, ohne seinen Mandanten jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Dabei darf auch nicht übersehen werden, welche (finanziellen) Begehrlichkeiten ein solches „Monsterverfahren“ in jedem einzelnen wecken kann – was dann gelegentlich auch einmal zur Anwendung unlauterer Mittel bei der Erlangung eines solchen Mandats führt. Im hiesigen Fall zeigt sich daneben um so mehr, in welch chaotischen administrativen Bahnen das Verfahren läuft.

Der Anwalt aus Eschweiler indes hat extra für das NSU-Verfahren sein Stadtratsmandat aufgegeben, um sich vol und ganz dem Prozess widmen zu können. Jetzt dürfte er wieder jede Menge Zeit haben, um sich um andere Dinge zu kümmern. Möglicherweise bald sogar mehr als ihm lieb ist.


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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Im Prozess gegen vier Männer, denen ein brutaler Raubüberfall in Hessental vorgeworfen wird, hat das Opfer vor der Strafkammer des Landgerichts Heilbronn ausgesagt. Der 37-Jährige ist der ältere Bruder des Hauptangeklagten.

Streit zwischen Brüdern eskaliert

Was war passiert? Die Angeklagten sollen am 30.11.2014 zum Wohnhaus des Geschädigten, dem Bruder des Hauptangeklagten, in Schwäbisch Hall gefahren sein. Dort sollen zwei der Angeklagten sich vermummt mit dem Haustürschlüssel des Hauptangeklagten in das Wohngebäude und in die dortige Wohnung des Geschädigten begeben haben. In der Wohnung sollen sie den Geschädigten getreten, gefesselt, bedroht und von ihm verlangt haben, den Verwahrort seiner EC- und Kreditkarte sowie die dazugehörige PIN herauszugeben. Die Bankkarten sollen sie sodann den beiden anderen Angeklagten übergeben haben, die im Auto gewartet haben und sodann zu verschiedenen Banken gefahren sein sollen, um Geld abzuheben, was jedoch misslungen sein soll. In der Zwischenzeit sollen die in der Wohnung verbliebenen zwei Angeklagten dort Stehlgut zusammengetragen haben. Dieses sollen alle vier Angeklagten nach Rückkehr der beiden im Auto befindlichen Angeklagten gemeinsam verladen haben. Den Geschädigten, der mehrere Verletzungen erlitten haben soll, sollen die Angeklagten in gefesseltem Zustand in der Wohnung zurückgelassen haben.

Anklage wegen schweren Raubes

Der Prozess vor dem Landgericht Heilbronn begann bereits am 22. Mai. Die Verteidigung des Hauptangeklagten – der jüngere Bruder des Opfers – hat der Heidelberger Rechtsanwalt Patrick Welke übernommen. Alle Angeklagten haben bereits am ersten Prozesstag Geständnisse abgelegt.

Im Fortsetzungstermin am vergangenen Mittwoch vernahm das Gericht weitere Zeugen zur Tat. Darunter befand sich ein älterer Bekannter der Angeklagten, welchen diese in Ihren Aussagen als Ideengeber und Organisator des Überfalls angaben. Da dieser Zeuge, gegen der bislang kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, durch die anderen Angeklagten unmittelbar belastet wird, besteht bei seiner eigenen Aussage jederzeit die Gefahr, dass er sich selbst belastet. Um dies zu vermeiden stehen dem Zeugen umfangreiche Aussageverweigerungsrechte zu – zudem ist er berechtigt, sich bereits im Rahmen der Zeugenaussage von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten zu lassen.

Rechtsanwalt Wullbrandt als Zeugenbeistand

Die Funktion des Zeugenbeistands im Strafverfahren für den belasteten Zeugen hat im hiesigen Verfahren Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

Das Verfahren wird fortgesetzt.. Mit einem Urteil ist frühestens am 08. Juli zuz rechnen.

 

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Am kommenden Montag, den 04.05.2015 beginnt vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen 4 Jugendliche und Heranwachsende aus Mannheim. Den Angeklagten wird unter anderem Einbruchdiebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Anklage wie aus dem Fernsehen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die vier Beschuldigten LB, AB., M und S liest sich wie das Drehbuch zu einem spannungsgeladenen Actionfilm aus Hollywood.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum von Mitte August 2013 bis Anfang März 2014 in wechselnder Zusammensetzung 30 Straftaten begangen. Dabei soll es sich in 22 Fällen um überwiegend vollendete Einbruchsdiebstähle in Bäckereien (8 Fälle), Einfamilienhäuser (5 Fälle), Gaststätten ( 3 Fälle), Autogeschäfte (2 Fälle), Schmuckgeschäfte (2 Fälle), in ein Handygeschäft (1 Fall) und in die Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung (1 Fall). An diesen, nur in wenigen Fällen im Versuch stecken gebliebenen Einbruchsdiebstählen sollen der Angeklagte LB. in 17 Fällen, der Angeklagte M. in 15 Fällen, der Angeklagte AB. in 7 Fällen und der Angeklagte S. in 9 Fällen beteiligt gewesen sein, wobei außer dem bereits erwachsenen Angeklagten LB. alle anderen Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten 16 bzw. 17 Jahre alt und damit Jugendliche gewesen sein sollen.

Bei Einbrüchen auch mehrere Porsche gestohlen

In allen Fällen des Einbruchs in Einfamilienhäuser soll der Angeklagte LB. beteiligt gewesen sein. Im Rahmen dieser Einbrüche soll der Angeklagte LB. u.a. einen Porsche Panamera, einen Porsche Carrera und einen Fiat Punto entwendet haben.

Mit dem Porsche Panamera soll er gemeinsam mit dem Angeklagten M. auf einer Autobahn den Fahrer eines Pkw aus Verärgerung über dessen Überholmanöver bis zum Stillstand ausgebremst haben. Im Anschluss soll der Angeklagte M. mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf den Fahrer des anderen Pkw gezielt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten LB. und M. ein Kennzeichen von einem Pkw entwendet und an dem entwendeten Porsche Panamera angebracht haben. In fünf Fällen sollen die beiden Angeklagten die Betankung des Porsche Panamera betrügerisch erschlichen haben.

Raubüberfälle in Mannheim

strafrechtDie Angeklagten M und S. sollen gemeinsam einen Kiosk in Mannheim überfallen haben, wobei der Angeklagte M. die Angestellte mit einem Hammer bedroht und dadurch zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 1.150.- veranlasst haben soll, während der Angeklagte S. die Umgebung während der Tatausführung observiert habe.

Abgesehen von dem Angeklagten S., bei dem die Vollstreckung des Haftbefehls außer Vollzug gesetzt worden ist, befinden sich alle anderen Angeklagten derzeit in Strafhaft.

Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Ursprünglich hatte sich das Verfahren gegen fünf Beteiligte gerichtet. Der weitere Beteiligte war der ebenfalls zur Tatzeit noch jugendliche Mannheimer MM., dem seitens der Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf der angeklagten Einbrüche zur Last gelegt wurde. MM., der von den beiden Heidelberg Strafverteidigern Tim Wullbrandt und Patrick Welke verteidigt wurde, musste sich bis zum Februar diesen Jahres noch vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim in einer anderen Sache verantworten, wegen der er derzeit eine Haftstrafe in der JVA Adelsheim verbüßt. Ironischer Weise war einer der in dem neuen Verfahren beteiligten Heranwachsenden bereits auch in dem vorhergehenden Verfahren angeklagt und dort zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das nun am Montag startende Verfahren wurde aufgrund der Bemühungen seiner Verteidiger Wullbrandt und Welke gegen den MM. bereits im Vorfeld eingestellt, so dass er sich hier nicht mehr zu verantworten braucht. Sollte der bereits im Vorverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilte S. jedoch auch hier zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dürfte diese wohl kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden – womit sich alle Beteiligten wohl spätestens in der Haft wiedersehen dürften.

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Ab dem 15. Januar 2015 beginnt im Mainzer Landgericht vor der großen Strafkammer der Prozess gegen vier gemeinsam angeklagte Mainzer Apotheker. Die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – müssen sich wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenkassen verantworten.

Staatsanwalt klagt Inhaber und Angestellte der Apotheke an

Die beiden Hauptangeklagten sind Inhaber einer Mainzer Apotheke (63 und 54 Jahre alt). Daneben sind ein angestellter Apotheker (50 Jahre alt) und eine ebenfalls in der Apotheke beschäftige 47-jährige Apothekerin angeklagt.Der Apothekerin legt die Staatsanwaltschaft lediglich Beihilfe zur Last.

Nicht zugelassene Krebsmedikamente verkauft?

Nach Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in dem Zeitraum von September 2005 bis März 2009 für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland zugelassene wirkstoffgleiche Arzneimittel eingekauft haben. Diese nicht zugelassenen Arzneimittel sollen die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an Patienten abgegeben haben und sodann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die höheren Preise für die verkehrsfähigen weil in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgerechnet haben.

Daneben sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen an Patienten abgegebene und in Deutschland zugelassene Arzneimittel eines bestimmten Pharmaunternehmens auf der Grundlage des Preises des teureren wirkstoffgleichen Arzneimittels eines anderen Pharmaunternehmens abgerechnet haben.

Schaden durch Betrug in Höhe von 380.000 Euro

Die Angeklagten sollen hierdurch einen Gesamtschaden von ca. EUR 380.000,– verursacht haben.Sie bestreiten die Tatvorwürfe bislang.

Die Anklage umfasst lediglich die Betrugsvorwürfe zu Lasten der Krankenkassen, nicht jedoch eventuelle Schädigungen durch die Medikamente gegenüber den Patienten. Hier wurde wohl bislang kein Fall bekannt, in dem eines der zwar nicht zugelassenen, jedoch wirkstoffgleichen Medikamente zu einer Schädigung geführt hätte. Im Fall einer Verurteilung dürften den Angeklagten neben empfindlich hohen Geldstrafen und womöglich Freiheitsstrafen wohl auch ein Berufsverbot drohen.

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Vor dem Limburger Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der mehrfach und in erheblicher Höhe Geld seiner Mandanten veruntreut haben soll.

Prozess wegen Untreue – Anwalt soll Geld seiner Mandanten veruntreut haben

Der 54-jährige soll – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor – mehr als eine halbe Million Euro an Mandantengeldern für eigene Zwecke verwendet haben: Makaberes Detail: Laut Anklage soll die 83 Jahre alte Tante des Rechtsanwalts den größten Schaden erlitten haben. Die Tante soll er beim Verkauf ihres Hauses zuerst beraten und dann um ihr Vermögen gebracht haben.

Eigene Tante unter den Opfern

Die Dame hatte den Anwalt zunächst mit dem Verkauf ihres Hauses und der Anlage des erlösten Geldes beauftragt. Mit dem Erlös der Immobilie sollte der Lebensabend der 83jährigen im Altenheim finanzieren werden. Stattdessen – so die Anklage – soll der Anwalt die fast 170.000 Euro für sich selbst verwendet haben. Die Tante ist seitdem auf Sozialhilfe angewiesen.

In einem anderen Fall hat der Anwalt laut Staatsanwaltschaft von dem Konto einer 91-jährigen Mandantin rund 50.000 Euro abgehoben. Auch dieses Opfer lebt mittlerweile von Sozialhilfe. In einem weiteren einzelnen Fall soll er seinen Mandanten um rund 100.000 Euro betrogen haben.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der angeklagte Anwalt hat bereits heute, am ersten Verhandlungstag, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Nur so dürfte er seine Chancen auf ein vergleichsweise mildes Urteil wahren können.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt sieben Fälle angeklagt, die sich zwischen November 2010 und Anfang April 2014 ereignet haben sollen. Der Anwalt sitzt in Untersuchungshaft, der Prozess wird fortgesetzt.