Schlagwortarchiv für: Landgericht

Umfangreiches Verfahren gegen drei Chinesen vor dem Landgericht Heidelberg wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln – Rechtsanwalt Tim Wullbrandt erzielt Bewährungsstrafe für seine Mandantin – Haftstrafen gegen Mitangeklagte

Staatsanwaltschaft Heidelberg: Anklage gegen chinesische Bande wegen Handel mit Drogen

Den drei Angeklagten – zwei Frauen und ein Mann – warf die Staatsanwaltschaft Heidelberg vor, Teil einer von Madrid (Spanien) aus international operierenden Bande gewesen zu sein. Sie hätten, so die Anklage, insgesamt 30 aus Madrid nach Heidelberg geschickte Pakete mit Drogen entgegengenommen und die Drogen dann entweder in Heidelberg und Umgebung (bis in die Schweiz) an Abnehmer verkauft, oder diese ebenso per Paket in andere Länder weitergesendet. Jedes der Pakete habe zwischen vier und 14 Kilogramm Marihuana – mit einem Wert von bis zu 40.000 Euro pro Lieferung – enthalten. Alle drei Angeklagten befanden sich seit April 2020 in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt hatte in dem Verfahren die Verteidigung einer Angeklagten übernommen.

Urteil des Landgerichts nach 10 Verhandlungstagen: Bewährungsstrafe für unsere Mandantin

Während die Anklage der Staatsanwaltschaft Heidelberg unserer Mandantin noch drei Verbrechen des bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG, Mindeststrafe pro Tat 5 Jahre Haft) sowie 15fache Verabredung zu Verbrechen zur Last legte ergab sich nach den 10 durchgeführten Verhandlungstagen ein anderes Bild. Durch die in der Hauptverhandlung durchgeführte Beweisaufnahme konnte zu Lasten unserer Mandantin lediglich die zweifache Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem minder schweren Fall nachgewiesen werden.

Mitangeklagte lässt sich vier Tage zur Sache ein

Das Verfahren erregte über Justizkreise hinweg Aufmerksamkeit, da es gleich zu Beginn mit einer doch sehr ungewöhnlichen Einlassung einer Mitangeklagten begann. Diese machte zu Beginn des Verfahrens Angaben zu ihrer Person und zum Tatvorwurf – in einem außergewöhnlich großen (zeitlichen) Umfang: Ganze vier Verhandlungstage lang berichtete die Mitangeklagte aus Ihrer Sicht davon, was die Angeklagten und drei weitere Beteiligte seit ihrer Einreise nach Deutschland im März zunächst in Düsseldorf und später Heidelberg erlebt hatten. Inwieweit das Gericht diese Angaben zu Gunsten oder zu Lasten der Mitangeklagten berücksichtigen wird ist noch unklar – zwei Tage vor der gemeinsamen Urteilsverkündung wurde das Verfahren gegen die Mitangeklagte abgetrennt, da diese in der JVA Schwäbisch-Gmünd in Corona-Quarantäne musste.

Verteidigungsstrategie: Schweigen führt zu Erfolg

Unser Team war in das Verfahren mit der bewussten Entscheidung zum vollständigen Schweigen gestartet. Diese Strategie wurde bis zum Ende durchgehalten – was sich für unsere Mandantin als goldrichtig erwies. Von den ursprünglich angeklagten 18 Taten blieben am Ende nur noch 2 in abgemilderter Form übrig. Das führte zu dem Ergebnis, dass der gegen unsere Mandantin bestehende Haftbefehl noch während der Urteilsverkündung aufgehoben wurde und ihr – fast schon symbolträchtig – unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung die im Landgericht Heidelberg bei Verhandlungen obligatorischen Fußfesseln abgenommen wurden. Unsere Mandantin durfte das Gericht als freie Frau verlassen.

Beteiligte Anwälte

Aus unserer Kanzlei waren im Mandat Fachanwalt für Strafrecht Tim Wullbrandt sowie Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle tätig, weiterer Verteidiger unserer Mandantin war Rechtsanwalt Uwe Görlich, Garbsen.

Presse

Die Presseberichte zu dem Verfahren finden Sie hier (externe Links):

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-heidelberg-die-letzten-pakete-lieferte-die-kripo-aus-_arid,1754252.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/drogenprozess-gegen-drei-chinesen-in-heidelberg-100.html

Erfreuliches Ergebnis im dem Verfahren wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Mannheim anlässlich der Vorfälle auf dem Schwetzinger Schlossplatz am 21. Februar 2020: Das Verfahren gegen den von uns verteidigten Mandanten wurde durch die Jugendkammer des Landgerichts Mannheim eingestellt. 

Staatsanwaltschaft Mannheim: Anklage wegen versuchtem Totschlag

Gegenstand des Verfahrens war eine Auseinandersetzung am 21. Februar 2020 auf den Schlossplatz in Schwetzingen. Dort sollten – nach ursprünglicher Auffassung der Staatsanwaltschaft Mannheim – vier junge Männer einen 51jährigen Mann aus Ketsch nach dem Besuch einer Fastnachtsveranstaltung gemeinsam zusammengeschlagen und getreten haben. Aufgrund der erheblichen Verletzungen ging die Staatsanwaltschaft Mannheim vorliegend von einem versuchten Totschlag aus und klagte alle vier Männer gemeinsam zur Jugendkammer des Landgerichts Mannheim an. Während ursprünglich gegen drei der Männer Haftbefehle bestanden war zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht nur noch einer der Männer in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt hatte in dem Verfahren die Verteidigung eines 19jährigen Angeklagten übernommen.

Nach vier Verhandlungstagen: Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Während die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim den vier Männern noch ein gemeinschaftliches Handeln vorwarf war nach drei Verhandlungstagen und diversen Zeugenvernehmungen deutlich, dass der Anklagevorwurf gegen unseren Mandanten nicht haltbar war. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hatte die Polizei bereits diverse Zeugen vernommen, wobei sich aus diesen polizeilichen Vernehmungen der Eindruck ergab, dass alle vier Beschuldigten gleichermaßen an der Tat beteiligt waren. Nach drei Verhandlungstagen und diversen Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim ergab sich ein gänzlich anderes Bild.

Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung bestätigen die Anklage nicht

Durch die intensive Befragung der in der Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim geladenen Zeugen konnten wir erreichen, dass eine aktive Tatbeteiligung unseres Mandanten nicht mehr nachweisbar war. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragte daher am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten gemäß § 47 Jugendgerichtsgesetz ohne Auflagen. Das Gericht folgte dem Antrag, so dass das Verfahren gegen unseren Mandanten am vierten Verhandlungstag ohne weitere Folgen eingestellt wurde. Gegen die weiteren drei Angeklagten wird die Verhandlung nun fortgesetzt.

Beteiligte Anwälte

Aus unserer Kanzlei waren im Mandat Fachanwalt für Strafrecht Tim Wullbrandt sowie Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle tätig.

Presse

Die Presseberichte zu dem Verfahren finden Sie hier (externe Links):

https://www.morgenweb.de/schwetzinger-zeitung_artikel,-schwetzingen-tatverdacht-gegen-19-jaehrigen-reicht-nicht-_arid,1699262.html

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-schwetzingenmannheim-totschlags-verfahren-gegen-einen-der-angeklagten-eingestellt-_arid,560895.html

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-landgericht-mannheim-19-jaehriger-angeklagter-schwaenzt-totschlags-prozess-fuer-schule-_arid,549942.html

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-schwetzingen-angeklagter-im-totschlags-prozess-schaemt-sich-_arid,551598.html

 

Anwalt für Sexualstrafrecht

Am Mittwoch, den 04. März 2020, begann vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt das Verfahren gegen einen Rentner aus dem Odenwaldkreis wegen sexuellem Kindesmissbrauch. Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrem am 05. März erschienenen Artikel über den Auftakt des Verfahrens. Dem Angeklagten wird in dem Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Last gelegt, er habe seine beiden Enkeltöchter mehrfach sexuell missbraucht. Die Verteidigung des Angeklagten hat Rechtsanwalt Wullbrandt, Fachanwalt für Strafrecht, übernommen. Mehr zu diesem Verfahren erfahren Sie in dem verlinkten Artikel der Frankfurter Rundschau.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Sollten Sie sich Ermittlungen oder einem Strafverfahren wegen einem sexualstrafrechtlichem Tatvorwurf ausgesetzt sehen, dann steht Ihnen Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, Fachanwalt für Strafrecht, gerne vertrauensvoll und diskret als Strafverteidiger zur Seite. Nehmen Sie am besten sofort unverbindlich Kontakt zu Rechtsanwalt Wullbrandt auf unter 06221/3219271 oder per E-Mail an twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de.

 

Landgericht Mosbach verurteilt Gefangenen aus der JVA Adelsheim zu 9 Jahr Haft

Die Randale und Ausschreitungen in der Jugendhaftanstalt Adelsheim im August vergangenen Jahres hatten für großes Aufsehen gesorgt. Nachdem es in der JVA in deren Innenhof zu einer Massenschlägerei gekommen war, wurden unter anderem immense bauliche Veränderungen in der JVA vorgenommen, Ausgänge durften nur noch in Metall- und Zaunkäfigen stattfinden und so weiter und so fort. Nun hat das Landgericht Mosbach den ersten wegen dieser Ausschreitungen verantwortlichen Heranwachsenden Täter verurteilt. Der 21-jährige Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.

Staatsanwalt forderte über 10 Jahre Haft – die Verteidigung forderte Bewährung

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 3 Monaten wegen versuchten Mordes beantragt

Der Verteidiger hatte die Verhängung einer Jugendstrafe und deren Aussetzung zur Bewährung beantragt.

Anklage lautete auf versuchten Mord in Tateinheit mit Gefangenenmeuterei

Was war geschehen? Wohl um die Machtfrage in der JVA Adelsheim, in welcher ausschließlich Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr inhaftiert sind, zu klären, war es am 20.08.2014 kurz vor dem Ende des Hofgangs zwischen zwei rivalisierenden Gruppen von Gefangenen zu einer zunächst verbalen und, wie von den Gefangenen beabsichtigt, zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, an der sich mindestens 17 Gefangene Jugendliche und Heranwachsende beteiligt hätten. Zunächst sei es 7 Justizvollzugsbeamten, die ebenfalls körperlich attackiert worden seien, gelungen, einige Mitglieder beider rivalisierender Gruppen festzuhalten, am Boden zu fixieren und diese so von weiteren Gewalttätigkeiten abzuhalten.

Daraufhin hätten sich der Angeklagte und weitere gesondert verfolgte Gefangene, die sich derzeit in getrennten Verfahren verantworten müssen, entschlossen, Mitglieder jener Gruppe, mit der sie sympathisiert hätten und deren Anführer der Angeklagte gewesen sei, in Verletzungsabsicht mit körperlicher Gewalt und aus den Händen der Vollzugsbeamten zu befreien.

Angeklagter war Gruppenanführer – Mitglieder sollten befreit werden

Einem Vollzugsbeamten, der einen Gefangenen nicht habe loslassen wollen, habe der Angeklagte deshalb unter Geschrei angekündigt, ihn totzuschlagen, wenn er einen Stein in der Hand hätte. Zwar hätten zu Hilfe eilende Beamte den Angeklagten umklammert, dennoch sei es dem Angeklagten gelungen, einen weiteren Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Kurze Zeit nachdem es dem Angeklagten gelungen sei, sich aus der Umklammerung der Beamten zu loszureißen, habe der Angeklagte auf den Beamten, dem er bereits angekündigt gehabt habe, ihn totzuschlagen, mit der Faust derart heftig gegen den Kopf geschlagen, dass der Kopf des Beamten zur Seite geschleudert worden und der Beamte gestürzt sei. Danach habe der Angeklagte dem nun auf dem Rücken liegenden Beamten mit Schwung und mit dem Fuß gegen die linke Schläfe und das linke Auge getreten, um seine Ankündigung, ihn totzuschlagen, mit Tritten in die Tat umzusetzen.

Angeklagter schlug und trat auf Kopf eines am Boden liegenden Beamten ein

Nur weil der Angeklagte von zwei zu Hilfe gekommenen Beamten festgehalten worden sei, sei es dem Angeklagten nicht gelungen, weitere Tritte gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Beamten zu platzieren und ihn aus Rache für dessen amtspflichtgemäßes und rechtmäßiges Einschreiten zu töten. Der Beamte, den der Angeklagte mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert habe, habe ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, Platzwunden, Prellungen und Hämatome im Kopf- und Wirbelsäulenbereich davongetragen. Der Beamte habe sich 3 Tage in stationärer Behandlung befunden, sei anschließend noch eine Woche arbeitsunfähig gewesen und leide seither an einer posttraumatischen Störung.

Jugendstrafkammer verurteilt wegen versuchten Totschlags

Die 1. Große Jugendkammer mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Haasverurteilte den Angeklagten nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Höhe der Strafe, welche mit 9 Jahren durchaus hoch ist, ist wohl auch dem Umstand geschuldet, dass sich das gesamte Tatgeschehen in der JVA Adelsheim abgespielt hat.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

 

strafrecht_rechtsanwaelte_wullbrandt

Wer bei einer Körperverletzung nur passiv anwesend ist kann die Qualifikation zur gefährlichen Körperverletzung nicht erfüllen.

BGH: Keine gefährliche Körperverletzung durch passive Anwesenheit

Das entschied der Bundesgerichtshof unlängst in seinem Beschlus vom 21.07.2015 – 3 StR 261/15. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Überfall auf Taxifahrer – einer würgt, einer stiehlt

A und B hatten sich entschlossen den Taxifahrer K zu überfallen. Hierzu ließen sie sich an einen von A angegebenen abgelegenen Ort fahren. Dort angekommen griff der hinter dem Taxifahrer sitzende A  – so wie A und B das zuvor gemeinsam geplant hatten –  mit einem rechten Arm von hinten um den auf dem Fahrersitz sitzenden Taxifahrer herum und führte seinen Arm von rechts um den Hals des Taxifahrers herum, so dass er mit der linken Hand seine rechts Faust zu sich heranziehen und den Taxifahrer damit würgen konnte. Die B nutzte diese Situation – der Taxifahrer war gewürgt und bewegungsunfähig – aus und entnahm aus dem Portemonnaie des Taxifahrers 30 EUR sowie dessen Mobiltelefon. Danach flüchteten die Angeklagten.

Landgericht verurteilt wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung

Das Landgericht hat A und die nicht in Revision gegangene Mitangeklagte B jeweils wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Gegen den A hat es deshalb eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt; gegen die B hat die Strafkammer auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten erkannt.

BGH hebt Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung auf

Auf die Revision des A wurde das Urteil, auch soweit es die Mitangeklagte B betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass die tateinheitliche Verurteilung der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung entfällt und im Strafausspruch aufgehoben wurde. Die weitergehende Revision wurde verworfen.

Der Schuldspruch wegen tateinheitlicher gefährlicher Körperverletzung hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung durch den BGH nicht stand. Die vom Landgericht in der ersten Instanz getroffenen Feststellungen belegten nicht, dass die Angeklagten die körperliche Misshandlung des Geschädigten gemeinschaftlich i.S.v. § 224 I Nr. 4 StGB begangen haben.

Grundsätzlich Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ohne eigenhändige Mitwirkung jedes Einzelnen an der Verletzungshandlung möglich

Der BGH weist in seiner Entscheidung zwar darauf hin, dass zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes grundsätzlich die eigenhändige Mitwirkung jedes Einzelnen an der Verletzungshandlung nicht erforderlich ist. So könne es zur Erfüllung des Qualifikationstatbestands durchaus genügen, dass ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist. Allein die Anwesenheit einer zweiten Person, die sich die sich jedoch in Bezug auf die Verletzung vollkommen passiv verhält, erfüllt die Qualifikation jedoch nach Auffassung des BGH noch nicht.

Rein passives Verhalten reicht jedoch für Qualifikation nicht aus

Lediglich ein solches passives Verhalten wurde durch das Landgericht aber festgestellt. Das Landgericht hatte lediglich festgestellt, dass ich die B mit im Auto befunden und Geld sowie Mobiltelefon gestohlen habe – an der Verletzungshandlung hatte sie jedoch keinen Tatbeitrag. Die Urteilsgründe zeigten weder auf, dass die bloße Präsenz der Mitangeklagten in besonderer Weise den Geschädigten in seiner Lage beeinträchtigte, noch, dass die Mitangeklagte hinsichtlich der körperlichen Misshandlung überhaupt unterstützungsbereit gewesen sei und hierdurch eine erhöhte Gefährlichkeit der konkreten Tatsituation begründete. Da ergänzende Feststellungen im Rahmen einer nach Rückverweisung an das Landgericht neu durchzuführenden Hauptverhandlung nicht zu erwarten seien, hat der Senat den Schuldspruch selbst geändert und die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung entfallen lassen.

Auch Schuldspruch wegen Körperverletzung entfällt

Eine Abänderung des Schuldspruchs gegen den A auf tateinheitlich verwirklichte Körperverletzung kommt nicht in Betracht. Die Körperverletzung gemäß § 223 StGB wird nach § 230 StGB nur auf Strafantrag hin, oder bei der Bejahung des öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.Beides war nicht der Fall. Eine solche (konkludente) Erklärung, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejaht, ist auch nicht der Anklage zu entnehmen, da diese nur den Vorwurf einer tateinheitlich zum Raubtatbestand verwirklichten gefährlichen Körperverletzung zum Gegenstand hat.

Der Wegfall des Schuldspruchs wegen tateinheitlicher gefährlicher Körperverletzung ziehe die Aufhebung des Strafausspruches nach sich. Das Landgericht hatte die tateinheitliche Verwirklichung des § 224 I Nr. 4 StGB zwar nicht bei der Strafrahmenwahl, jedoch im Rahmen der konkreten Strafzumessung ausdrücklich strafschärfend berücksichtigt. Der Senat konnte deshalb nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Beurteilung auf eine niedrigere Freiheitsstrafe erkannt hätte.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Landgericht Heidelberg startete am 14. September der Prozess gegen eine vierköpfige Georgische Einbrecherbande.

Prozess gegen 4 plus 1 georgische Einbrecher am Landgericht Heidelberg beginnt

Den angeklagten drei Männern und einer Frau im Alter zwischen 22 und 43 Jahren stammen allesamt aus Georgien. Ihnen wird durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, im Prozess vertreten durch Oberstaatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis, vorgeworfen, in 33 Fällen einen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahl mit einem Gesamtschaden von über 144 000 Euro begangen zu haben. Bei einigen der Einbrüche hätten sich die Opfer noch schlafend in der Wohnung befunden. Die Einbrüche fanden in den Heidelberger Stadtteilen Neuenheim und Pfaffengrund statt.

Angeklagte schweigen vor Gericht

Das Verfahren verspricht, eine zähe und langwierige Sache zu werden. Die Ermittlungsakten umfassen mehrere tausend Blatt, das Gericht hat insgesamt bisher 59 Zeugen geladen und sieben Verhandlungstage angesetzt. Ob diese jedoch ausreichen wird sich noch zeigen – die Angeklagten, einer davon verteidigt durch meinen Heidelberger Kollegen RA Patrick Welke,  selbst schweigen zu Prozessbeginn sowohl zu den Vorwürfen als auch zu ihren persönlichen Verhältnissen. Immerhin:

Ein Bandenmitglied erst vor kurzem in der Schweiz gefasst und ausgeliefert

Der Anklage zufolge stammen alle Beteiligten aus der selben Stadt in Georgien und kamen ab Juli 2014 einer nach dem anderen nach Deutschland. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach bestand die Bande aus insgesamt fünf Mitgliedern. Das fünfte Mitglied, welches bis vor Kurzem noch mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war, wurde inzwischen aber in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Bande soll während ihrer Zeit in Deutschland im Schlierbacher Rombachweg gewohnt haben – wo auch die Beute sortiert und zwischengelagert wurde.

Mehrere parallel operierende georgische Einbrecherbanden

Nach mehreren beispiellosen Einbruchserien iin Heidelberg im letzten Jahr erhöhte die Polizei die Präsenz und so gelang es, zwei der Angeklagten im November 2014 auf frischer Tat zu ertappen. Nach jetziger Kenntnis operierten zu dieser Zeit zeitgleich zwei voneinander völlig unabhängige Einbrecherbanden aus Georgien in Heidelberg, so war es auch in Bezug auf die andere Bande im November 2014 zu diversen Festnahmen gekommen.

Die Verhandlung wird am Montag, 21. September, um 8.45 Uhr im Saal 1 des Landgerichts fortgesetzt.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am vergangenen Wochenende lieferte die Schweiz einen 23-jährigen Georgier nach Deutschland aus der im Verdacht steht, als Mitglied einer Bande im Jahr 2014 im Raum Heidelberg an mindestens 35 Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Heidelberg in der Schweiz festgenommen und am vergangenen Wochenende in Rheinfelden der Bundespolizei übergeben.

Festnahme: 23-jähriger Georgier mutmaßlich Mitglied einer Einbrecherbande

Der aus Georigen stammende Mann soll an Einbrüchen beteiligt gewesen sein, bei welchen über 140.000,00 EUR Schaden entstanden sind. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, komplettiert er damit eine Einbrecherbande, gegen welche bereits vor drei Wochen Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben worden war.

Verfahren gegen Bandenmitglieder vor dem Landgericht Heidelberg

Zunächst hatte das Gericht nur von vier Mitgliedern, drei Männer im Alter von 22, 32 und 43 Jahren und einer 34-jährige Frau, berichtet; aus ermittelungstaktischen Gründen hielt es die Staatsanwaltschaft geheim, dass noch nach einem 23-Jährigen per internationalem Haftbefehl gefahndet wurde. Der Haftbefehl gegen den nun festgenommenen Mann wurde diesem am vergangenen Montag in Lörrach verkündet. Dem Mann werden 35 Fälle von versuchtem oder vollendetem schweren Bandendiebstahl zur Last gelegt.

Über 35 Einbrüche in Heidelberg und Umgebung – 140.000 EUR Schaden

Wie die RNZ berichtet brach die Gruppe, deren Mitglieder alle aus Georgien stammen, in wechselnder Besetzung in Heidelberg, Dossenheim, Plankstadt und Eberbach von Juli bis Dezember letztes Jahr ein. Dabei stahlen sie vor allem Schmuck, Bargeld und Elektronikartikel im Gesamtwert von über 140 000 Euro. Mittlerweile konnten die meisten Gegenstände nach Wohnungsdurchsuchungen in Heidelberg und Eppelheim den Besitzern zurückgegeben werden.

Das Verfahren gegen den nun festgenommenen ist von dem Verfahren gegen die anderen Bandenmitglieder abgetrennt. Gegen die übrigen Mitglieder der Bande wurde bereits Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben, hier startet der Prozess im September. Wann es zu dem Verfahren gegen das nun festgenommene mutmaßliche Bandenmitglied kommt ist unklar.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Im Prozess gegen vier Männer, denen ein brutaler Raubüberfall in Hessental vorgeworfen wird, hat das Opfer vor der Strafkammer des Landgerichts Heilbronn ausgesagt. Der 37-Jährige ist der ältere Bruder des Hauptangeklagten.

Streit zwischen Brüdern eskaliert

Was war passiert? Die Angeklagten sollen am 30.11.2014 zum Wohnhaus des Geschädigten, dem Bruder des Hauptangeklagten, in Schwäbisch Hall gefahren sein. Dort sollen zwei der Angeklagten sich vermummt mit dem Haustürschlüssel des Hauptangeklagten in das Wohngebäude und in die dortige Wohnung des Geschädigten begeben haben. In der Wohnung sollen sie den Geschädigten getreten, gefesselt, bedroht und von ihm verlangt haben, den Verwahrort seiner EC- und Kreditkarte sowie die dazugehörige PIN herauszugeben. Die Bankkarten sollen sie sodann den beiden anderen Angeklagten übergeben haben, die im Auto gewartet haben und sodann zu verschiedenen Banken gefahren sein sollen, um Geld abzuheben, was jedoch misslungen sein soll. In der Zwischenzeit sollen die in der Wohnung verbliebenen zwei Angeklagten dort Stehlgut zusammengetragen haben. Dieses sollen alle vier Angeklagten nach Rückkehr der beiden im Auto befindlichen Angeklagten gemeinsam verladen haben. Den Geschädigten, der mehrere Verletzungen erlitten haben soll, sollen die Angeklagten in gefesseltem Zustand in der Wohnung zurückgelassen haben.

Anklage wegen schweren Raubes

Der Prozess vor dem Landgericht Heilbronn begann bereits am 22. Mai. Die Verteidigung des Hauptangeklagten – der jüngere Bruder des Opfers – hat der Heidelberger Rechtsanwalt Patrick Welke übernommen. Alle Angeklagten haben bereits am ersten Prozesstag Geständnisse abgelegt.

Im Fortsetzungstermin am vergangenen Mittwoch vernahm das Gericht weitere Zeugen zur Tat. Darunter befand sich ein älterer Bekannter der Angeklagten, welchen diese in Ihren Aussagen als Ideengeber und Organisator des Überfalls angaben. Da dieser Zeuge, gegen der bislang kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, durch die anderen Angeklagten unmittelbar belastet wird, besteht bei seiner eigenen Aussage jederzeit die Gefahr, dass er sich selbst belastet. Um dies zu vermeiden stehen dem Zeugen umfangreiche Aussageverweigerungsrechte zu – zudem ist er berechtigt, sich bereits im Rahmen der Zeugenaussage von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten zu lassen.

Rechtsanwalt Wullbrandt als Zeugenbeistand

Die Funktion des Zeugenbeistands im Strafverfahren für den belasteten Zeugen hat im hiesigen Verfahren Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

Das Verfahren wird fortgesetzt.. Mit einem Urteil ist frühestens am 08. Juli zuz rechnen.

 

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

 

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kaiserslautern ging heute nach dem dritten Verhandlungstag das Strafverfahren gegen einen jungen Mann aus Eisenberg zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte dem 34jährigen zur Last gelegt, im November 2014 in Eisenberg im Rahmen eines Streits mit einer Personengruppe eine scharfe Schusswaffe gezogen und versucht zu haben, auf zumindest eine der Personen in Tötungsabsicht gezielt zu haben.

Anklage wegen versuchten Totschlags und Waffenbesitzes

Die Anklage lautete daher auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit illegalem Waffenbesitz und Besitz von Munition. Hätten sich diese Tatvorwürfe bestätigt, wäre wohl mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu rechnen gewesen. Der Angeklagte J. war in dem Verfahren durch mich, Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, sowie meinen hoch geschätzten Kaiserslauterer Kollegen, Rechtsanwalt JR Günter Schmidt, verteidigt. Die Kammer des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Alexander Schwarz verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

10 Monate auf Bewährung – Totschlagsverdacht nicht bewahrheitet

Landgericht Kaiserslautern | Strafverteidiger Tim Wullbrandt

Landgericht Kaiserslautern

Im Verlauf des Verfahrens hatte das Gericht 15 Zeugen vernommen, darunter die Gruppe von 4 Personen, welche unser Mandant nach Auffassung der Anklage mit der Waffe bedroht haben soll. Nach den Aussagen der vermeintlichen Opfer waren diese von unserem Mandanten grundlos angegriffen worden – allerdings fand dieser Angriff bei jeder einzelnen Aussage der Opfer an anderer Stelle und in anderer Konstellation statt. Die im Anschluss vernommenen Nachbarn aus den umliegenden Mehrfamilienhäusern ergaben eine gänzlich andere Sicht der Dinge. Demnach waren es die vermeintlichen Opfer, welche gemeinschaftlich auf den zum Tatzeitpunkt stark unter Drogeneinfluss stehenden Angeklagten eingeschlagen hatten. Letztlich bestätigt wurde dies durch ein im Gerichtssaal vorgespieltes Handyvideo eines jugendlichen Zeugen, welcher Teile des Geschehens gefilmt hatte.

Widersprüchliche Zeugenaussagen – Handyvideo im Gerichtssaal vorgespielt

Danach war auch zur Überzeugung des Gerichts klar, dass der angeklagte versuchte Totschlag jedenfalls nicht mehr nachweisbar war. Die Verurteilung erfolgte daher „lediglich“ wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung, wobei unser Mandant den illegalen Waffenbesitz bereits an ersten Verhandlungstag vollumfänglich eingeräumt hatte.

Zwar hatte am zweten Verhandlungstag ein psychiatrischer Sachverständiger ausgeführt, dass der Angeklagte schwer drogenabhängig sei und grundsätzlich einer langfristigen Therapie bedürfe. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten indes lediglich zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten mit der Auflage, eine ambulante Drogentherapie durchzuführen. Von einer Verurteilung zu einer stationären Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB hatte das Gericht abgesehen. Der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz führte in der Urteilsbegründung dazu aus, dass eine solche Unterbringung – so hatte es zuvor der Sachverständige angeregt – mindestens zwei Jahre hätte dauern müssen, um zu Erfolg zu führen. Eine solch lange Unterbringung sei jedoch in Anbetracht der am Ende festgestellten Taten unverhältnismäßig hoch gewesen.

Seit November in Untersuchungshaft – Angeklagter verlässt Gericht als freier Mann

Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass unser Mandant sich bereits seit der Tat im November, also bereits seit 6 Monaten, in der JVA Frankenthal in Untersuchungshaft befunden habe. Die Zeit der Untersuchungshaft ist auf die ausgeurteilte Freiheitsstrafe anzurechnen. Der Haftbefehl gegen unseren Mandanten wurde noch mit Urteilsverkündung aufgehoben – er verließ den Gerichtssaal in Begleitung seiner Familie, als freier Mann.

 

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

 

Tim Wullbrandt | Strafverteidiger | Heidelberg & Wörrstadt

Vor dem Landgericht Göttingen ging heute der aufsehenerregende Prozess gegen den früheren Leiter des Lebertransplantationszentrums in Göttingen, Aiman O., nach über 60 Verhandlungstagen zu Ende. Der angeklagte Mediziner wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Durch Manipulationen den eigenen Patienten schneller zu Spenderorganen verholfen

Was war geschehen? Dem 47jährigen Arzt wurden nicht etwa tatsächliche Kunstfehler oder gar „direkte“ Tötungshandlungen vorgeworfen. Die von ihm transplantierten Organe retteten mit Sicherheit eine Vielzahl von Leben. Was den Mediziner auf die Anklagebank brachte war vielmehr die Tatsache, dass er Patientendaten manipuliert hatte und so seinen Patienten zu besseren Platzierungen auf den Transplantationslisten verhalf. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er damit den Tot der von ihrer eigentlichen Platzierung auf der Liste verdrängten Personen zumindest billigend in Kauf genommen haben – sie klagte ihn daher wegen elffachen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen an. Den Vorwurf der dreifachen gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge begründete Sie damit, der Angeklagte habe in drei Fällen Organe transplantiert, obwohl dies nicht zwingend nötig gewesen wäre – die Patienten waren nach den Transplantationen an Komplikationen verstorben.

Elffacher versuchter Totschlag und dreifache gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt

Tim Wullbrandt || Strafrecht in MannheimDie Strafkammer des Landgerichts Göttingen hatte im Verlauf des Verfahrens – welches bereits im Jahr 2013 begonnen hatte – über 100 Zeugen vernommen und neun Gutachter gehört. Die Staatsanwalt hatte mit Ihrer Anklage jurisisches Neuland betreten und wegen des angeklagten elffachen versuchten Totschlags acht Jahr Haft gefordert. Indem Aiman O. seine eigenen Patienten durch die Manipulationen auf der Warteliste für Spendeorgane nach vorne gepusht hat, habe er billigend in Kauf genommen, dass die verdrängten Personen kein Organ erhielten und möglicherweise hätten sterben können. Den Untersuchungsberichten folgend kam es in Göttingen zu 61 bis 79 Verstößen – es wurden 85 bzw. 105 Fälle untersucht, wobei 34 Mal die Werte der Patienten gefälscht worden sein sollen. Ob der Angeklagte hierfür – auch vor dem Hintergrund des enormen Aufwands – alleine verantwortlich war ist noch immer fraglich. Er war zwar der ausführende Chirurg, betreut aber wurden die Patienten auch von dem Gastroenterologen R.. Auch er ist von der Klinik beurlaubt und gilt als Beschuldigter. Die Entscheidung, ob auch er angeklagt wird, dürfte wohl vom Ausgang des hiesigen Verfahrens abhängen.

Staatsanwalt forderte acht Jahre Haft – die Verteidigung forderte Freispruch

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung jedoch dem Antrag der Strafverteidiger des Angeklagten auf Freispruch. Es sah zunächst den Vorwurf der dreifachen gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge durch unnötige Transplantationen und mangelnde Aufklärung der Patienten nach Einvernahme der Zeugen und Sachverständigen als widerlegt an. Nach der Überzeugung des Gerichts habe der Angeklagte Patientendaten manipuliert, um die Wartelistenposition zu verbessern. Zum Zeitpunkt der Taten sei dies jedoch – so das Gericht – nicht strafrechtlich relevant gewesen. Der Angeklagte sei daher – trotz der moralischen Verwerflichkeit seines Handelns – freizusprechen gewesen.

Gesetzesänderungen erst ab 2013

Nachdem der hier verhandelte Skandal im Jahr 2012 ans Licht gekommen war hatten bereits Gesetzgeber und Ärzteschaft hektisch reagiert. Die Bundesärztekammer hatte unter anderem schärfere Kontrollen und ein Mehraugenprinzip bei der Vergabe von Spenderorganen eingeführt. So darf mittlerweile nicht mehr nur noch der behandelnde Arzt darüber entscheiden, ob ein Patient auf die Warteliste für Spenderorgane aufgenommen wird. Außerdem hatte der Bundestag bereits beschlossen 2013, dass Ärzte, die Patientendaten verändern und Wartelistenplätze verfälschen, mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft werden.

Freispruch von allen Tatvorwürfen

Der Freispruch zu Gunsten des Arztes dürfte zumindest auf Seiten der Staatsanwaltschaft für Unmut sorgen. Es ist davon auszugehen, dass diese die Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof anstreben wird – auch um die Frage, ob ein Totschlag auch durch ein solch „indirektes“ Einwirken auf die Lebenssphäre des Opfers möglich ist, einer höchstrichterlichen Klärung zukommen zu lassen.

Bis es soweit ist empfehle ich hier noch den sehr lesenwerten Artikel zu den Geschehnissen im Vorfeld des Prozesses aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 04.08.2012.

 

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de