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Ab dem 01. Juli 2015 gilt das neu eingeführte Kleinanlegerschutzgesetz. Mit diesem finden eine Vielzahl von Änderungen in die relevanten vermögensanlagespezifischen Gesetze wie das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und andere Einzug. Einige dieser Änderungen haben gravierende Auswirkungen auf die notwendige juristische Ausgestaltung von Crowdfundings und Crowdinvestings. Bereits in seinem Beitrag auf Rhein-Main-Startups hat Rechtsanwalt Tim Wullbrandt einen ersten Überblick über die anstehenden Änderungen gegeben.

Kleinanlegerschutzgesetz und Crowdfunding – Rechtsanwalt Tim Wullbrandt im Gespräch

Nun hat Startupradio.de aus Sicht der Betreiber von Anbieterplattformen näher beleuchtet und zu diesem Zweck Tim Wullbrandtals anwaltlichen Berater von Startups und Anbieterplattformen sowie Patrick Mijnals, den Geschäftsführer der Anbieterplattform Bettervest.de zum Gespräch geladen. Hier können Sie direkt zum Interview auf Startupradio.de gelangen: Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdinvesting – Talkrunde – startupradio.de (extern)