BGH-Urteil: 42.300 Euro an Frau von Drogendealer zurück

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Rechtsstreit um 42.300 Euro in einer Plastikdose.

Die Frau eines Drogendealers, der wegen Drogenhandels zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, reichte bereits in mehreren Vorinstanzen Klage ein und zog schließlich bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Das Geld, das die Polizei bei einer Razzia in der Wohnung der Eheleute beschlagnahmte, sei ihr Gehalt, das sie – aufgrund von Misstrauen gegenüber Banken – in besagter Plastikdose aufbewahre. Man erstattete ihr bereits die Hälfte des Betrages, doch das war der Ehefrau nicht genug.

Der BGH gab ihr jetzt Recht: Im Strafprozess gegen ihren Ehemann habe sich nicht nachweisen lassen, dass die Summe von 42.300 Euro tatsächlich von Straftaten des Mannes stamme. Demzufolge gehört das Geld beiden Eheleuten. Die Ehefrau des Drogendealers kann jetzt damit rechnen, das gesamte Geld zurückgezahlt zu bekommen.

Mehr dazu: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-frau-von-drogendealer-bekommt-42-300-euro-aus-plastikdose-zurueck-a-1002996.html