Mutter mit Sohn wegen zerkratzter Duschwanne nach Party vor Gericht

Strafrecht Entscheidungen und Urteile

Söhne (und Töchter) aufgepasst. Wilde Partys können unter Umständen vor Gericht enden – und wenn es die eigene Mutter ist, die das Verfahren einleitet. Genau so ist es jetzt in Düsseldorf geschehen:

Die Abwesenheit der Eltern nahm ein 24-Jähriger zum Anlass, den Partykeller mit jeder menge Freunde, Wodka Bier und Kräuterschnaps zu füllen. Dies sehr zum Ärger seiner Mutter. Die hat sich nämlich gar nicht über die zerkratzte Duschwanne sowie etliche zerbrochene Fliesen gefreut und brachte deswegen Ihren Sohn vor Gericht, da sich einfach niemand finden könnte, der die 1266 Euro für die Duschwanne zahlen wollte. Für die Familie ein Drama, für das Gericht eine Lappalie.

Zwar hatte die Staatsanwaltschaft zwei Mal versucht, das wegen Sachbeschädigung eingeleitete Verfahren einzustellen – dies aber vergeblich. Denn einem Täter-Opfer-Ausgleich wollten die Beschuldigten, die den Ärger gar nicht nachvollziehen wollten, nicht zustimmen. Auch die Mutter ließ nicht locker und so landete der Fall vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Nachdem Amtsrichterin Gabriele Kuhn sich eine Stunde lang Geschichten von (Quarz)Sandmännern (die den Dekosand der Mutter großzügig im Keller verteilten), wilden Liebschaften (u.a. einer Studentin, die sich wegen der „räumlichen Enge“ mit einem anderen männlichen Gast in der Duschwanne einsperrte) und anderen kuriosen Vorfällen in der Partynacht anhören durfte, stellte sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Die Mutter verließ aufgebracht das Gebäude, denn sie wurde gar nicht erst angehört.