Geldbußen für Unternehmen sollen deutlich steigen – Justizministerin Lambrecht legt Gesetzesentwurf vor
Geldbußen für Unternehmen sollen in Zukunft drastisch steigen – bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen. Das jedenfalls sieht ein Gesetzesentwurf von Justizministerin Lambrecht vor.
Geldbußen für Verstöße sollen sich am Jahresumsatz des Unternehmens bemessen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Gesetzentwurf vorgelegt um ihr Ziel zu erreichen, dass Unternehmen bei schweren Gesetzesverstößen schärfer sanktioniert werden. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere deutlich höhere Geldbußen als bisher vor. Bisher liegt die Obergrenze für Bußgelder an Unternehmen bei zehn Millionen Euro. Künftig soll sie bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei zehn Prozent des Umsatzes liegen.
Geldbußen bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes
Bei Gesetzesverstößen von großen Konzernen (siehe VW im Dieselskandal oder ähnliche) käme man hier auf Bußgelder bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen.
„Wenn in einem Unternehmen die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen, dann sollen unsere Strafgerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen“
So äußerte sich die Ministerin im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22. August 2019.
Von dem Gesetz betroffen wären etwa auch Unternehmen, die Gammelfleisch verkaufen oder Abgaswerte manipulieren.
Staatsanwaltschaften müssen zukünftig ermitteln
Eine weitere gravierende Änderung sieht der Gesetzentwurf darin vor, dass die Staatsanwaltschaften künftig ermitteln müssen, wenn der Verdacht gegen ein Unternehmen besteht. In der aktuellen Gesetzeslage herrscht noch das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaften nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnehmen. Statt dessen regt der Gesetzentwurf die Einführung des Legalitätsprinzips an. Demnach müssen die Staatsanwaltschaften tätig werden und haben kein Ermessen mehr diesbezüglich.