Geschäftsführerhaftung
Organhaftung
Geschäftsführerhaftung ist ein Thema, mit welchem sich jeder Geschäftsführer einer GmbH oder UG befassen muss! Denn: Die allgemein bekannte Haftungsbeschränkung auf die Stammeinlage der Gesellschaft gilt nur für die Gesellschaft – und nicht für deren Geschäftsführer. Im Rahmen der erheblichen Geschäftsführerhaftung haften GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften mit ihrem persönlichen Vermögen für ihr Handeln und sich hierdurch ergebende Schäden.
Neben der zivilrechtlichen Geschäftsführerhaftung begegnen Geschäftsführer und Vorstände laufend dem Risiko, sich durch vermeintliche Fehler in der Geschäftsführung einer Gesellschaft in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu begeben. Gleichzeitig steigt die Zahl der immer komplexer werdenden Pflichten und Regelwerke, welche Geschäftsführer und Vorstände bei der täglichen Arbeit zu beachten haben.
Wir verteidigen Sie bei sowohl gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung, wie auch im Rahmen von Ermittlungsverfahren sowie Strafverfahren wegen Wirtschaftsdelikten wie Bankrott, Untreue, Insolvenzverschleppung und ähnlichem. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail!
Kontakt
Heidelberg 06221/3219270
Wörrstadt 06732/9479599







Auf Grundlage diverser gesetzlicher Regelungen (insbesondere § 43 Abs.2 GmbHG, § 93 Abs.2 AktG) sind Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Aufsichtsräte) gegenüber den von Ihnen vertretenen Gesellschaften persönlich zum Schadensersatz für fehlerhaftes Handeln verpflichtet. Die Beantwortung der Frage, welches Handeln eines Geschäftsführers oder Vorstands nun fehlerhaft war und zu einer persönlichen Haftung führt, ist in nahezu allen Fällen höchst komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung, der aus der Rechtsprechung hervorgehenden Grundsätze (bsp. Business Judgement Rule), der im Einzelfall zu beachtenden ausländischen Regelungen sowie der fachspezifischen Besonderheiten, beispielsweise bei Verfahren gegen Geschäftsführer von Kapitalmarktunternehmen.
Zur Vermeidung von späteren Konflikten unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung individueller Gesellschaftsverträge und Anstellungsverträge für Geschäftsführer und Vorstände. Durch die Beratung bei der Einführung effektiver Compliance-Management-Systeme und optimierter Vertragsdatenbanken helfen wir unseren Mandanten, das Risiko haftungsträchtiger Geschäftsvorgänge auf ein Minimum zu reduzieren.





