Abwehr von Rückforderungen durch Insolvenzverwalter und Gläubiger
Das deutsche Insolvenzrecht in Form der Insolvenzordnung bietet dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Insolvenzanfechtung ein hoch komplexes und bisweilen schwer verständliches Mittel, um die zu seiner Verfügung stehende Insolvenzmasse zu vergrößern. Die Paragrafen 129 bis 147 der Insolvenzordnung geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen der Insolvenzschuldnerin / des Insolvenzschuldners an Gläubiger in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren vor der Insolvenzeröffnung zurückzufordern.
Gehen Sie auf Nummer sicher!
Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf – wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer Situation und beraten Sie objektiv und zuverlässig über das weitere Vorgehen.
Wir beraten Sie als Gläubiger / Empfänger einer Insolvenzanfechtung und wehren diese notfalls im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens für Sie ab.
Das Anfechtungsschreiben eines Insolvenzverwalters sollten Sie keinesfalls ignorieren – denn in fast allen Fällen wird der Insolvenzverwalter seine Forderung mittels einer Klage geltend machen. Dies ist unter Umständen mit hohen und vermeidbaren Kosten verbunden.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Insolvenzanfechtungen in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Tim Wullbrandt.
Sollten Sie ein Anfechtungsschreiben eine Insolvenzverwalters oder Gläubigervertreters erhalten haben, so können Sie dieses gerne Rechtsanwalt Wullbrandt vorab per E-Mail zukommen lassen. Sie erhalten dann kurzfristig eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung.
Tim Wullbrandt Rechtsanwalt
Telefon 06221/3219270
Fax 06221/3219279
E-Mail twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
Mehr zum Thema Insolvenzanfechtung
Das Rechtssystem der Insolvenzanfechtung ist in höchstem Maße komplex und wird permanent durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weiterentwickelt. Tim Wullbrandt berät und vertritt als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht laufend Unternehmen bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen gegenüber Insolvenzverwaltern. Durch diese Prozesserfahrung und regelmäßige Fort- und Weiterbildung stellen wir die Qualität unserer Beratung sicher.
Was ist eine Insolvenzanfechtung?
Eine Insolvenzanfechtung ist das in den §§ 129 ff. Insolvenzordnung (InsO) verankerte Recht des Insolvenzverwalters, Handlungen des Insolvenzschuldners – insbesondere Zahlungen an Gläubiger des Insolvenzschuldners – zurückzufordern. Zweck dieses Rechts ist es, mit diesen zurückgeholten Vermögenswerten die Insolvenzmasse zu vergrößern. Hat ein Insolvenzgläubiger also eine Zahlung vom Insolvenzschuldner entgegengenommen, welche anfechtbar ist, dann muss er den erhaltenen Betrag zuzüglich Zinsen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Anfechtbare Leistungen & Zahlungen
Zum Leidwesen vieler Unternehmen sind im Falle einer Insolvenz eines Geschäftspartners nahezu alle Zahlungen des Insolvenzschuldners aus den letzten Jahren vor Eröffnung der Insolvenz theoretisch anfechtbar. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter Zahlungen per sofort zurückfordern kann, auch wenn hierfür Waren oder Dienstleistungen erbracht worden sind. Dies gilt insbesondere für solche Zahlungen, welche der Gläubiger nur mit erhöhtem Aufwand, beispielsweise durch eine Zwangsvollstreckung oder zur Vermeidung einer solchen erlangt hat (sogenannte „inkongruente“ Zahlungen).
Rückforderungsansprüche in erheblicher Höhe
Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen mit einem in die Insolvenz geratenen Unternehmen kann dies dazu führen, dass der Insolvenzverwalter gegenüber dem Geschäftspartner unvermittelt erhebliche Rückforderungen geltend macht. Auch wirtschaftlich gesunde Unternehmen können so durch die Insolvenz eines Ihrer Geschäftspartner in erhebliche existentielle Notlagen geraten, wenn sie vom Insolvenzverwalter des ehemaligen Geschäftspartners zur sofortigen Rückzahlung aller in den vergangenen Jahren empfangenen Gelder aufgefordert werden. Nicht selten werden hier sechs- oder siebenstellige Beträge mit kurzen Zahlungsfristen geltend gemacht.
Prävention durch Beratung
Das Risiko einer Anfechtung steigt dabei, je eher die drohende wirtschaftliche Krise des Geschäftspartners zu erkennen war. Wir beraten daher Unternehmen und Einkaufsabteilungen auch präventiv bei der Einführung eines entsprechenden Risiko- und Prozessmanagements, um Zahlungsausfälle und Rückforderungsansprüche im Rahmen der Insolvenzanfechtung zu vermeiden.
Prozessrisiken vermeiden
Berechtigte Ansprüche aus Insolvenzanfechtung haben den Anspruch des Insolvenzverwalters auf sofortige Rückzahlung der angefochtenen Zahlungen zur Folge (§ 143 Abs.1 InsO). Da die Insolvenzverwalter zur Durchsetzung von Forderungen zu Gunsten der Insolvenzmasse grundsätzlich verpflichtet sind, folgt auf die Untätigkeit bei Erhalt eines Anfechtungsschreibens in nahezu allen Fällen die Klage des Insolvenzverwalters, wobei Anfechtungsklagen aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage mit erheblichen Rechtsrisiken für den Anfechtungsgegner behaftet sind.
Haben Sie eine Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter eines Ihrer Schuldner oder Geschäftspartner erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen. So können wir als spezialisierte Rechtsanwälte für Insolvenzrecht von Beginn an Ihre bestmögliche Verteidigung gegen die seitens des Insolvenzverwalters geltend gemachten Ansprüche sicherstellen.
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