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Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Das Statistische Bundesamt hat bekannt gegeben, dass aktuell jährlich circa 380 000 Ehen eingegangen werden, dem stehen 190 000 Scheidungen gegenüber.
Sicherlich keine gute Bilanz. Nicht genug, dass ein Lebensplan gescheitert ist, kommen oftmals auch noch hohe Kosten durch die Scheidung auf die Eheleute zu. Nachdem alles durchstanden ist stellt sich für viele die Frage ob die Scheidungskosten zumindest steuerlich abgesetzt werden können.
Die Antwortet ist, wie bei Juristen so häufig: „Es kommt drauf an!“ Und zwar aktuell auf das Bundesland in dem die Steuer erklärt wird:

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Gerade aufgrund der ansteigenden Scheidungsquote von rund 50% hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass die Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung darstellen, da die Scheidung der Ehe gerade die Regel geworden sei. Mit seiner Entscheidung vom 18.02.2015 hat das Finanzgericht Niedersachsen auch auf die Neufassung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verwiesen, wonach der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2013 die Abzugsfähigkeit der Scheidungskosten als Prozesskosten generell abgeschafft habe.

Sachsen: nein – Rheinland-Pfalz: ja!

Dieser Entscheidung hat sich das Sächsische Familiengericht angeschlossen.  Die Finanzgerichte Rheinland – Pfalz und Münster haben sich hingegen weiterhin für die Abzugsfähigkeit der Scheidungskosten ausgesprochen.
Zwischenzeitlich wurde das Verfahren an den Bundesfinanzhof weitergegeben welches nun eine Grundsatzentscheidung treffen muss. Das Verfahren kann noch mehrere Monate hin dauern.