Geldbußen für Unternehmen sollen in Zukunft drastisch steigen – bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen. Das jedenfalls sieht ein Gesetzesentwurf von Justizministerin Lambrecht vor. 

Geldbußen für Verstöße sollen sich am Jahresumsatz des Unternehmens bemessen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Gesetzentwurf vorgelegt um ihr Ziel zu erreichen, dass Unternehmen bei schweren Gesetzesverstößen schärfer sanktioniert werden. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere deutlich höhere Geldbußen als bisher vor. Bisher liegt die Obergrenze für Bußgelder an Unternehmen bei zehn Millionen Euro. Künftig soll sie bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei zehn Prozent des Umsatzes liegen.

Geldbußen bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes

Bei Gesetzesverstößen von großen Konzernen (siehe VW im Dieselskandal oder ähnliche) käme man hier auf Bußgelder bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen.

„Wenn in einem Unternehmen die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen, dann sollen unsere Strafgerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen“

So äußerte sich die Ministerin im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22. August 2019.

Von dem Gesetz betroffen wären etwa auch Unternehmen, die Gammelfleisch verkaufen oder Abgaswerte manipulieren.

Staatsanwaltschaften müssen zukünftig ermitteln

Eine weitere gravierende Änderung sieht der Gesetzentwurf darin vor, dass die Staatsanwaltschaften künftig ermitteln müssen, wenn der Verdacht gegen ein Unternehmen besteht. In der aktuellen Gesetzeslage herrscht noch das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaften nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnehmen. Statt dessen regt der Gesetzentwurf die Einführung des Legalitätsprinzips an. Demnach müssen die Staatsanwaltschaften tätig werden und haben kein Ermessen mehr diesbezüglich.

6.000 Euro Bußgeld für die ungenehmigte Vermietung einer Wohnung via AirBnB – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.08.2019 eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestätigt (Az.: 2 Ss-OWi 438/19).

6.000 EUR Bußgeld für ungenehmigte Vermietung via AirBnB

Was war geschehen? Die Betroffene ist Eigentümerin einer Wohnung in Frankfurt am Main. Diese Wohnung hatte sie  in vier Fällen über die Plattform „Airbnb“ für jeweils einige Tage an Feriengäste vermietet. Der Preis pro Nacht betrug dabei zwischen 125 und 150 Euro pro. Die für die Vermietung als Ferienwohnung erforderlichen Genehmigungen besaß die Dame nicht – sie hatte zuvor mehrfach Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt am Main gestellt, diese wurden jedoch alle zurückgewiesen.

AG verhängte Geldbußen von insgesamt 6.000 Euro

Die unerlaubte Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung stellt eine Ordnungswidrigkeit das. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene deshalb mit einem Urteil vom 30.11.2018 zur Zahlung von insgesamt 6.000 Euro Bußgeld verurteilt.

Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Gemäß dieser Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Höhe des Bußgelds soll den vermuteten Gewinn übersteigen

Wie kommt es nun zu einem so hohen Bußgeld? Das Amtsgericht und in der Folge nun auch das Oberlandesgericht sind der Auffassung, dass bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen unter anderem zu berücksichtigen ist, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen. Die Gerichte zielen hier also faktisch darauf ab, dem Beschuldigten nicht nur einfach ein Bußgeld aufzuerlegen, sondern durch die Höhe des Bußgelds auch gleichzeitig eine Entreicherung in Höhe des vermuteten Gewinns durchzuführen.

Spätestens mit dieser Entscheidung ist klar, dass die ungenehmigte Vermietung einer Wohnung in touristisch attraktiven neben einer hohen Renditechance auch ein enormes finanzielles Risiko für den Fall einer Entdeckung mit sich bringt. Kommt es zur Entdeckung der ungenehmigten Vermietung muss jedenfalls mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gerechnet werden, an deren Ende höchstwahrscheinlich ein empfindliches Bußgeld steht.

Geschäftsführerhaftung - WULLBRANDT Rechtsnwälte

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt berät die Geschäftsführung der Hanse Industriekapital GmbH im Rahmen des Verkaufs der Peiner Umformtechnik GmbH nebst Tochtergesellschaften aus dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung heraus.

RA Tim Wullbrandt berät Geschäftsführung der Hanse Industriekapital GmbH bei Verkauf der Peiner Umformtechnik GmbH

In ihrem Artikel vom 30.07.2019 berichtet die Peiner Allgemeine Zeitung ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens, in welchem Rechtsanwalt Tim Wullbrandt die Geschäftsführung der Altgesellschafterin der PUT, die Hanse IK aus Hamburg, berät. Über den nachfolgenden Link kommen Sie zum Pressebericht der Peiner Allgemeinen Zeitung vom 30.07.2019:

Tim Wullbrandt berät Geschäftsführung der Hanse Industriekapital bei Verkauf der Peiner Umformtechnik (Pressebericht der Peiner Allgemeinen Zeitung vom 30.07.2019)