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AG Limburg: Rechtsanwalt zu Geldstrafe wegen Beleidigung einer Amtsanwältin verurteilt

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Bei Fällen wie diesen stellt sich die Frage, ob man sie hier in die Kategorie „Entscheidungen“ oder „Kurioses“ einordnet – ich bin mir bis jetzt nicht sicher… Was ist geschehen?

63-jähriger Anwalt beleidigt Amtsanwältin

Seine guten Manieren völlig vergessen hat offensichtlich ein 63-jähriger Rechtsanwalt aus Lahnstein, der im Eifer des Gefechts – und noch dazu vor Gericht eine Amtsanwältin in einem an diese gerichteten Schreiben (!) als «Schmalspurjuristin» bezeichnet, die nicht fähig sei, auf der Klaviatur des Rechts auch nur «Hänschen klein» zu klimpern. Der Anlass des ganzen? Eine Anzeige des Anwalts gegen einen Lkw-Fahrer wegen Unfallflucht. Die Amtsanwältin hatte das Verfahren eingestellt – wohl sehr zum Ärger des Anwalts.

Auch vor Gericht keine Reue gezeigt

Vor Gericht sagte der Angeklagte Anwalt, er sei sich keiner Schuld bewusst. Er selbst sei auch schon als Feld-, Wald- und Wiesenanwalt tituliert worden. Den Vorschlag des Richters, sich bei der Amtsanwältin zu entschuldigen und eine Geldbuße zu zahlen, um eine Verurteilung zu vermeiden, lehnte der 63-jährige Anwalt ab. Zum hiesigen Verfahren war es gekommen, nachdem der Leiter der Staatsanwaltschaft Limburg durch das Schreiben des Anwalts seine Mitarbeiterin diffamiert sah und den Rechtsanwalt angezeigt hatte

Gericht verhängt Geldstrafe in Höhe von 3.000 EUR wegen Beleidigung

Das Amtsgericht Limburg verhängte am 25.03.2015 gegen den Juristen eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 100 Euro.