Immer mehr Familien in Deutschland sind auf das Einkommen beider Elternteile angewiesen oder ziehen ihr Kind ohne den anderen Elternteil groß. Nachdem der Trend über Jahrzehnte weg von der Großfamilie, hin zu immer kleineren Familienverbünden von teils nur noch drei Personen ging, wächst der familiäre Zusammenhalt offensichtlich wieder zusammen. Die Großeltern sind oft die einzige zur Verfügung stehende – oder finanzierbare – Hilfe bei der Erziehung der Kinder.
Wenn für die betroffenen Großeltern die Unterstützung der Erziehung der Enkel mit der Aufgabe oder der Reduzierung der eigenen Berufstätigkeit verbunden ist, stellt sich konsequent die Frage ob die betreuenden Großeltern in diesen Fällen einen eigenen Anspruch auf Elternzeit nach dem BEEG (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz) haben. Rechtsanwältin für Familienrecht, Alexandra Wullbrandt, berichtet in Ihrem Blog über die Möglichkeiten für Großeltern, eigene Ansprüche auf Erziehungsgeld durchzusetzen.