Derby-Randale vor dem Sportgericht: Was die Strafe gegen den SV Waldhof bedeutet
Fast zwei Monate nach dem Skandal-Derby im DFB-Pokal steht die Rechnung fest: Der SV Waldhof Mannheim zahlt 100.000 Euro, und beim nächsten Heimspiel bleibt ein großer Teil des Carl-Benz-Stadions leer. So hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am 15. Oktober 2026 entschieden. Der Verein hat das Urteil akzeptiert – es gilt damit endgültig.
Aber wie kann ein Verein für das bestraft werden, was seine Fans tun? Was ist dieses Sportgericht überhaupt? Und was bedeutet ein „Teilausschluss auf Bewährung“? Wir erklären es Schritt für Schritt.
Was am 21. August passiert ist
Das Erstrundenspiel zwischen dem Drittligisten SV Waldhof Mannheim und dem Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern galt schon vorher als Hochrisikospiel. Rund 1.400 Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz. Laut DFB und Polizei lief der Abend so ab:
- Vor und während des Spiels zündeten Mannheimer Fans zahlreiche Pyrotechnik. Wegen des Rauchs begann die zweite Halbzeit knapp vier Minuten später. Außerdem flogen Gegenstände aufs Feld, und eine Fahne des FCK wurde verbrannt.
- Nach Ende der regulären Spielzeit (Stand 0:0) eskalierte die Lage. Aus dem Gästeblock wurde Feuerwerk in Richtung Haupttribüne geschossen. Mannheimer Anhänger feuerten mindestens 20 Raketen aufs Spielfeld und warfen Fahnen und Becher in den Innenraum; ein Lauterer Spieler wurde getroffen.
- Etwa 30 vermummte Mannheimer Anhänger stürmten auf den Platz. Sie griffen die Polizei mit Pyrotechnik, Sitzschalen und Fahnenstangen an. Auch berittene Polizei musste auf den Rasen.
- Die Verlängerung begann erst nach 35 Minuten Pause, rund 25 Minuten davon gingen laut DFB auf die Ausschreitungen zurück. Kaiserslautern gewann in der 120. Minute mit 1:0.
Die Bilanz: Nach Angaben der Polizei wurden rund 100 Menschen verletzt, darunter 35 Polizeibeamte. Je nach Quelle und Zeitpunkt schwanken die Zahlen zwischen gut 80 und 120 Verletzten.
Das Urteil auf einen Blick
Das Sportgericht sah vier Fälle von „unsportlichem Verhalten“ der Waldhof-Anhänger als erwiesen an. In zwei Fällen kam hinzu, dass der Ordnungsdienst des Vereins nicht ausgereicht hat.
| Baustein | Was genau gilt |
|---|---|
| Geldstrafe | 100.000 Euro |
| Davon für eigene Sicherheit | Bis zu 40.000 Euro darf der Verein selbst in Sicherheitstechnik oder Gewaltprävention investieren |
| Zuschauer-Teilausschluss | Für zwei Liga-Heimspiele: das erste (25. Oktober 2026 gegen Hoffenheim II) wird vollzogen, das zweite ist bis 31. Dezember 2028 zur Bewährung ausgesetzt |
| Auflage | Bis 30. Juni 2027 muss der Verein nachweisen, dass 250 Ordner geschult wurden |
| Status | Rechtskräftig, weil der Verein zugestimmt hat |
Der Rest der Geldstrafe geht nicht in die Kasse des DFB-Spielbetriebs. Nach Angaben des Verbands kommt er indirekt fußballnahen Stiftungen zugute, weil sich die Höhe der DFB-Spenden an den eingenommenen Strafgeldern orientiert.
DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann begründete die Härte deutlich: Mit Fankultur habe das Geschehen „nicht im Ansatz zu tun“. Der Teilausschluss sei als klares Signal gemeint.
Einfach erklärt: die wichtigsten Begriffe
Das Sportgericht ist kein staatliches Gericht. Der DFB hat als Verband eine eigene Gerichtsbarkeit. Wer am Spielbetrieb teilnimmt, unterwirft sich ihren Regeln. Das Sportgericht bestraft Vereine, Spieler und Funktionäre – keine einzelnen Fans. Für Straftaten einzelner Personen sind Polizei, Staatsanwaltschaft und die normalen Gerichte zuständig.
Der Kontrollausschuss ist der „Ankläger“. Ähnlich wie eine Staatsanwaltschaft ermittelt der DFB-Kontrollausschuss und erhebt Anklage. Erst dann entscheidet das Sportgericht.
Einzelrichterverfahren. Hier entschied ein einzelner Richter schriftlich, ohne mündliche Verhandlung. Ist ein Verein nicht einverstanden, kann er sich wehren; der Weg kann bis zum DFB-Bundesgericht führen. Waldhof hat darauf verzichtet.
Haftung für die eigenen Fans – auch ohne eigene Schuld. Nach § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sind Vereine für das Verhalten ihrer Anhänger verantwortlich. Ob der Verein selbst etwas falsch gemacht hat, spielt dafür keine Rolle. Die Strafe soll vor allem vorbeugen: Der Verein soll alles tun, um auf seine Fans einzuwirken. Der Bundesgerichtshof hat diese Haftung gebilligt, Kritiker halten sie für zu weitgehend. Werden Täter ermittelt, kann der Verein die Strafe übrigens von ihnen zurückverlangen.
„In Tateinheit“. Zwei Verstöße hängen am selben Vorfall – hier das Fehlverhalten der Fans und der zu schwache Ordnungsdienst. Sie werden zusammen bewertet, nicht als zwei völlig getrennte Taten.
Bewährung. Der zweite Teilausschluss wird vorerst nicht vollzogen. Er droht erst, wenn es bis Ende 2028 erneut zu entsprechenden Vorfällen kommt. Die genauen Bedingungen nennt die DFB-Mitteilung nicht.
Rechtskräftig. Weil Waldhof zugestimmt hat, ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Das Urteil gilt sofort.
Was das für Fans konkret heißt
Das Drittligaspiel gegen die TSG Hoffenheim II am Sonntag, 25. Oktober 2026, um 19:30 Uhr findet vor deutlich weniger Publikum statt. Ins Stadion dürfen nur:
- Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten für die Blöcke 1 bis 6 und 11 bis 18
- Stehplatz-Dauerkarteninhaber aus den Bereichen der Blöcke F, G, H sowie M, N und O, die nicht an den Ausschreitungen beteiligt waren
- Inhaber von VIP- und Schiedsrichterkarten
- Fans der Gastmannschaft
Weitere Tickets werden nicht verkauft. Zusätzlich bleiben auf der Haupttribüne die ersten zehn Reihen leer. Die meisten Dauerkarteninhaber sind also nicht betroffen – ausgesperrt sind vor allem die Stehbereiche hinter dem Tor, aus denen die Ausschreitungen kamen. Damit trifft die Strafe auch Fans, die selbst nichts getan haben; das ist bei solchen Teilausschlüssen typisch und wird in der Fanszene regelmäßig kritisiert.
Wie es weitergeht
Der 1. FC Kaiserslautern ist noch nicht dran. Das Verfahren gegen den FCK wegen des Verhaltens seiner Fans liegt noch beim Kontrollausschuss. Wann das Sportgericht entscheidet, ist offen. Dem FCK werden vor allem die Feuerwerkskörper vorgeworfen, die aus dem Gästeblock auf die Haupttribüne geschossen wurden, sowie eine kurze Unterbrechung wegen Rauchs zu Spielbeginn. Am Platzsturm waren nach bisherigem Stand keine Lauterer Fans beteiligt.
Die Strafjustiz ermittelt parallel. Unabhängig vom Sportgericht hat die Polizei Ermittlungen eingeleitet, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, tätlicher Angriffe auf Polizeibeamte und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Hier geht es um die einzelnen Täter – ihnen drohen echte Strafverfahren.
Der Verein reagiert. Der SV Waldhof unterstützt nach eigenen Angaben die Aufklärung. Identifizierten Tätern drohen Stadionverbote. Der Ordnungsdienst wurde in sensiblen Bereichen verstärkt, weitere Investitionen in Einlasskontrollen und Videoüberwachung sind geplant. Ein neues Schutzkonzept-Team soll vor allem Familien und Kindern mehr Sicherheit geben. Auch die Stadt Mannheim hat die Vorfälle im Oktober in ihrem Sicherheitsausschuss aufgearbeitet.
Fazit
Das Urteil ist hart, aber im Rahmen dessen, was der DFB zuletzt bei ähnlichen Fällen verhängt hat. Dynamo Dresden etwa erhielt nach Ausschreitungen gegen Hertha BSC 91.200 Euro Geldstrafe und einen Teilausschluss für zwei Heimspiele, eines davon zur Bewährung; das DFB-Bundesgericht bestätigte das im Sommer 2026.
Die Botschaft an Waldhof ist doppelt: Ein Teil des Geldes soll direkt in mehr Sicherheit fließen, und die Bewährungsstrafe hängt bis Ende 2028 über dem Verein. Ob das wirkt, zeigt sich spätestens beim nächsten Derby.
Quellen
- DFB: Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim (15.10.2026)
- Mannheim24: DFB verhängt Strafe gegen SV Waldhof
- Der Betze brennt: Urteil gegen Waldhof, FCK-Verfahren noch anhängig
- Rhein-Zeitung/dpa: 100.000 Euro Strafe für Waldhof
- SWR/Sportschau: Nach Eskalation im Pokal
- Wochenblatt Reporter: 35 Polizisten verletzt
- Khaleej Times/AFP: Fans and police injured
- ZDFheute: Reaktionen nach dem Skandal-Pokalspiel
- Mannheim24: Konsequenzen im Sicherheitsausschuss
- Rechtslupe: Fußballclubs haften für ihre Anhänger
- LTO: Vereine haften verschuldensunabhängig für ihre Fans
- DFB: Bundesgericht weist Berufung im Fall Dresden zurück




