Landgericht Düsseldorf verbietet Facebook Like-Button
Insolvenzrecht - WULLBRANDT Rechtsanwälte

Das Landgericht Düsseldorf hat am 9. März 2016 unter dem Aktenzeichen 12 O 151/15 ein Urteil mit schwerwiegenden Folgen für alle Webseitenbetreiber getroffen. Das Gericht entschied, dass die Verwendung des Facebook Like – Buttons auf Webseiten rechtswidrig ist.

Landgericht Düsseldorf verbietet die Nutzung des Facebook Like-Buttons

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Plugin, mit welchem der Button auf Webseiten eingebunden wird, ohne die Zustimmung der Nutzer personenbezogene Daten an Facebook übermittelt.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf haben wir Ihnen HIER zur Verfügung gestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Beklagte in Berufung und gegebenen Falles anschließende Revision geht.

Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserem Blogprojekt Justanotherlawblog.