Landgericht Mosbach: 9 Jahre Haft für Adelsheim-Randale
Landgericht Mosbach verurteilt Gefangenen aus der JVA Adelsheim zu 9 Jahr Haft
Die Randale und Ausschreitungen in der Jugendhaftanstalt Adelsheim im August vergangenen Jahres hatten für großes Aufsehen gesorgt. Nachdem es in der JVA in deren Innenhof zu einer Massenschlägerei gekommen war, wurden unter anderem immense bauliche Veränderungen in der JVA vorgenommen, Ausgänge durften nur noch in Metall- und Zaunkäfigen stattfinden und so weiter und so fort. Nun hat das Landgericht Mosbach den ersten wegen dieser Ausschreitungen verantwortlichen Heranwachsenden Täter verurteilt. Der 21-jährige Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.
Staatsanwalt forderte über 10 Jahre Haft – die Verteidigung forderte Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 3 Monaten wegen versuchten Mordes beantragt
Der Verteidiger hatte die Verhängung einer Jugendstrafe und deren Aussetzung zur Bewährung beantragt.
Anklage lautete auf versuchten Mord in Tateinheit mit Gefangenenmeuterei
Was war geschehen? Wohl um die Machtfrage in der JVA Adelsheim, in welcher ausschließlich Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr inhaftiert sind, zu klären, war es am 20.08.2014 kurz vor dem Ende des Hofgangs zwischen zwei rivalisierenden Gruppen von Gefangenen zu einer zunächst verbalen und, wie von den Gefangenen beabsichtigt, zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, an der sich mindestens 17 Gefangene Jugendliche und Heranwachsende beteiligt hätten. Zunächst sei es 7 Justizvollzugsbeamten, die ebenfalls körperlich attackiert worden seien, gelungen, einige Mitglieder beider rivalisierender Gruppen festzuhalten, am Boden zu fixieren und diese so von weiteren Gewalttätigkeiten abzuhalten.
Daraufhin hätten sich der Angeklagte und weitere gesondert verfolgte Gefangene, die sich derzeit in getrennten Verfahren verantworten müssen, entschlossen, Mitglieder jener Gruppe, mit der sie sympathisiert hätten und deren Anführer der Angeklagte gewesen sei, in Verletzungsabsicht mit körperlicher Gewalt und aus den Händen der Vollzugsbeamten zu befreien.
Angeklagter war Gruppenanführer – Mitglieder sollten befreit werden
Einem Vollzugsbeamten, der einen Gefangenen nicht habe loslassen wollen, habe der Angeklagte deshalb unter Geschrei angekündigt, ihn totzuschlagen, wenn er einen Stein in der Hand hätte. Zwar hätten zu Hilfe eilende Beamte den Angeklagten umklammert, dennoch sei es dem Angeklagten gelungen, einen weiteren Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Kurze Zeit nachdem es dem Angeklagten gelungen sei, sich aus der Umklammerung der Beamten zu loszureißen, habe der Angeklagte auf den Beamten, dem er bereits angekündigt gehabt habe, ihn totzuschlagen, mit der Faust derart heftig gegen den Kopf geschlagen, dass der Kopf des Beamten zur Seite geschleudert worden und der Beamte gestürzt sei. Danach habe der Angeklagte dem nun auf dem Rücken liegenden Beamten mit Schwung und mit dem Fuß gegen die linke Schläfe und das linke Auge getreten, um seine Ankündigung, ihn totzuschlagen, mit Tritten in die Tat umzusetzen.
Angeklagter schlug und trat auf Kopf eines am Boden liegenden Beamten ein
Nur weil der Angeklagte von zwei zu Hilfe gekommenen Beamten festgehalten worden sei, sei es dem Angeklagten nicht gelungen, weitere Tritte gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Beamten zu platzieren und ihn aus Rache für dessen amtspflichtgemäßes und rechtmäßiges Einschreiten zu töten. Der Beamte, den der Angeklagte mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert habe, habe ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, Platzwunden, Prellungen und Hämatome im Kopf- und Wirbelsäulenbereich davongetragen. Der Beamte habe sich 3 Tage in stationärer Behandlung befunden, sei anschließend noch eine Woche arbeitsunfähig gewesen und leide seither an einer posttraumatischen Störung.
Jugendstrafkammer verurteilt wegen versuchten Totschlags
Die 1. Große Jugendkammer mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Haasverurteilte den Angeklagten nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Höhe der Strafe, welche mit 9 Jahren durchaus hoch ist, ist wohl auch dem Umstand geschuldet, dass sich das gesamte Tatgeschehen in der JVA Adelsheim abgespielt hat.
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
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